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Erwerbsminderungsrente abgelehnt

von Thomas F.13.04.2021 | 20:56
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hilfe Ich weiß nicht mehr weiter. Mein Rentenantrag von 2012 wurde zurückgewiesen. Ich habe dafür keine Erklärung mehr. Kann ich gegen dieses Urteil noch etwas unternehmen? Muss es nicht auch begründet werden? Ich kann nicht arbeiten bei mir ist eine Erkrankung in die nächste gerutscht. Zur Zeit erhole ich mich von meiner Bypass OP. Bei meinem letzten Reha Aufenthalt 2020 wurde mir auch weiterhin Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Ich wurde 2015 aus gesundheitlichen Gründen entlassen, habe dort nur 4 std. täglich gearbeitet weil es gesundheitlich nicht anders ging. Bin durchgehend ab 2014 bis jetzt arbeitsunfähig geschrieben. Bekomme seit Mai 2017 keinerlei Bezüge. Bin verheiratet und meine Frau muss mich mit durchbringen. Da Sie nur Mindestlohn bekommt, beziehen wir seit 2021 Grundsicherung. Wir zahlen seit 2017 freiwillig 89€ in die Rentenkasse ein. Bin 70% behindert GB und habe Pflegegrad 3. Habe einen Rollstuhl, Rollator und diverse Hilfsmittel alles von der Krankenkasse dort gibt es keine Probleme. Wir haben auch unsere letzten finanziellen Mittel für ein Gutachten ausgegeben. Das wurde nicht gewürdigt. Dieses Gutachten war für uns positiv ausgefallen. Unsere Anwältin resigniert und meinte nur Recht haben , heißt noch lange nicht Recht bekommen. Ich kann mich damit nicht abfinden. Können Sie mir helfen?

4 Antworten

Whatam 14.04.2021 | 07:04
Ein Antrag aus 2012 wurde jetzt abgelehnt..??? Haben sie Fristen verstreichen lassen..?? Also nach so vielen Jahren würde ich entweder das Thema EM Rente abhaken oder einen komplett neuen Antrag stellen .....!
Advokatusam 14.04.2021 | 07:52
Hallo Thomas F., wenn ich deine Geschichte so lese und es sich praktisch 1:1 auch so ist und verhält, dann frage ich mich schon?? Ich kenne die Aktenlage nicht, aber hat deine Rechtsanwältin überhaupt eine Ahnung? Irgendwo stimmt da doch etwas nicht bzw. hatten deine beh. Ärzte nichts geschrieben. Hast du keine Rechtsschutz Vers.? Event. kannst du § 44 SGB X und oder nach einer gewissen Zeit Prüfung einen Neuantrag stellen. Grüße
Peter T. am 14.04.2021 | 09:57
Kann es sein, Sie erfüllen die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht? Wann würde denn der EM Antrag gestellt?
-am 14.04.2021 | 10:01
Hallo Thomas F., wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich bei dem für Sie positiven Gutachten um ein Gutachten, dass Sie selbst in Auftrag gegeben haben (§ 109 SGG). Diesem Gutachten steht allerdings wohl das Gutachten der Rentenversicherung bzw. ein gerichtlich in Auftrag gegebenes Gutachten entgegen. In diesen Fällen müssen die Richter leider immer entscheiden, welchem Gutachten sie folgen. Diese Entscheidung können Sie ggf. noch überprüfen lassen. Wenn es sich bei dem ablehnenden Urteil um ein Urteil eines Sozialgerichts handelt, können Sie gegen das Urteil in Berufung beim Landessozialgericht gehen. Dies muss allerdings innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Urteils erfolgen. Bei einem Urteil eines Landessoziagerichts müssten Sie im Urteil nachsehen, ob die Revision zugelassen ist (Das ist in der Regel bei Streitigkeiten wegen Erwerbsminderung nicht der Fall). Sollte der weitere Klageweg verschlosssen sein, können Sie einen Überprüfungsantrag oder einen erneuten Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Dies macht aber regelmäßig nur Sinn, wenn sich Ihr Gesundheitszustand klar verschlechtert hat bzw. wenn Sie neue Befundberichte vorlegen können. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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