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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente abgelehnt

von Thomas23.03.2023 | 12:11
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30 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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2018 wurden bei mir mehrere Bandscheibenvorwölbungen und vielfache Wirbelknochenvorsprünge an der HWS festgestellt. Diese drücken zwischen den Wirbeln C3 bis TH1 auf das Rückenmark. 2021 wurden an meiner LWS mehrere Bandscheibenvorwölbungen, ein Bandscheibenvorfall sowie knöchern eingeengte Nervenkanäle festgestellt. Eine Reha 2019 brachte keine Besserung, ich wurde dort als weiterhin arbeitsunfähig entlassen. Ich bin deutlich bewegungseingeschränkt, ich habe Mißempfindungen im rechten Arm/ Hand und rechtem Bein. Gegen die zum Teil unerträglichen Schmerzen nehme ich neben „normalen“ Schmerzmitteln auch Morphium. 2022 erfolgte eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst des Arbeitsamtes mit dem Befund, dass derzeit kein Leistungsvermögen vorliegt und ich für den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zu vermiteln bin. Ich wurde aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dieser Antrag wurde im Februar 2023 abgelehnt. Nach der medizinschen Beurteilung der Rentenversicherung kann ich noch mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein… Ich komme zeitweise vor Schmerz nicht aus dem Bett, häufig brauche ich mehrere Anläufe. Selbst einfache Arbeiten im Haushalt kann ich manchmal nicht erledigen. Nach dem einräumen des Geschirrs in den Geschirrspüler bleibe ich schon mal 20 Minuten vornüber gebeugt stehen, weil ich mich nicht aufrichten kann. Auch vorbereitete Arbeiten wie z.B. Wäsche aufhängen, schaffe ich oft nicht. Und selbst bei der Körperpflege muss ich oft um Hilfe bitten, weil ich meinen Rumpf, Hals nicht drehen oder mich nicht bücken/ beugen kann… Nun fürchte ich neben den gesundheitlichen Einschränkungen auch noch zwischen Jobcenter und Rentenversicherung zermahlen zu werden. Hat jemand ähnliches erlebt und weiß eine Lösung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

ob die Ablehnung Ihres Antrags auf Rente wegen Erwerbsminderung zu Recht erfolgte, kann von hier nicht beurteilt werden. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.

Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben. Den Widerspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrem Rentenversicherungsträger einlegen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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29 Antworten

Mikeam 23.03.2023 | 12:14
Du wirst ja wohl Widerspruch eingelegt haben. Und diesen noch mal ausführlich begründen. Und die Akte anfordern kannst du auch. Und wenn alles nicht hilft, dann klagen. Mehr Optionen gibt es wohl nicht. Hast du einen Grad der Behinderung? Wie alt bist du?
....am 23.03.2023 | 12:18
Haben Sie keinen Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt? Dort schreiben mehrere aufgrund der Ablehnung der Erwerbsminderungsrente, vielleicht hilft Ihnen das. https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-…
Schadeam 23.03.2023 | 13:38
Dann ist der Widerspruch die einzige Chance, der JG 1962 kann erst 2025 (mit 63) in Altersrente gehen, sofern kein GdB von 50 vorliegt.
Schadeam 23.03.2023 | 13:48
Das wird den Fragesteller jetzt sicherlich beruhigen, wenn er hört, dass "irgendein Klaus" "irgendwo in D" mit "irgendwelchen Erkrankungen" seine Rente bekommen hat. Solche Beiträge helfen m.E. keinem Fragesteller weiter.
Klausam 23.03.2023 | 13:41
Hallo, du hast die Reha mit Befund schon hinter dich gebracht? Auch mein Antrag wurde damals abgelehnt. Nach Widerspruch ohne Probleme volle EMR. Gruß Klaus
Naivitätam 23.03.2023 | 14:47
Hallo, du hast die Reha mit Befund schon hinter dich gebracht? Auch mein Antrag wurde damals abgelehnt. Nach Widerspruch ohne Probleme volle EMR. Gruß Klaus
Das wird den Fragesteller jetzt sicherlich beruhigen, wenn er hört, dass "irgendein Klaus" "irgendwo in D" mit "irgendwelchen Erkrankungen" seine Rente bekommen hat. Solche Beiträge helfen m.E. keinem Fragesteller weiter.
Das ist ja gerade der Unsinn mit der Frage nach den Erfahrungswerten. Wer aber der Meinung ist, dass ihm die Rente auch zuerkannt wird, nur weil ein Klaus diese erhalten hat, möge damit glücklich werden, sollte sich aber nicht wundern, wenn es bei ihm ganz anders läuft.
Moniam 23.03.2023 | 14:52
ich habe die volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) aus der Vollzeitbeschäftigung bekommen. Ich sortiere jetzt mein Büro und gebe den Schlüssel ab. Alles ist möglich.
Mikeam 23.03.2023 | 14:53
Warten Sie auf das Widerspruchs verfahren und begründen und sie den Widerspruch gut. Vielleicht gehen Sie auch zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Abschlägeam 23.03.2023 | 15:13
Hallo Thomas, sofern bisher noch nicht erfolgt, sollten Sie anfangen, mal ein Tagesprotokoll zu schreiben. Wann und bei welchen Tätigkeiten benötigen Sie Hilfe, haben Schmerzen, können nicht gehen etc. etc. Dies kann für Ihre Begründung des Widerspruchs hilfreich sein. Denn in einer Reha entfallen ja viele 'normale' Tätigkeiten (man wird verpflegt, das Bett wird gemacht, das Zimmer gereinigt, überall gibt es Fahrstühle...), die man aber, wenn man erwerbstätig sein will/muss auch noch so 'ganz nebenbei' bewältigen muss. Die Beschreibung des 'Alltages' könnte also zusätzlich erklären, warum Sie nicht morgens aus dem Bett hüpfen, unter der Dusche pfeifend jodeln und dann zum Arbeitsplatz joggen können, weil eben 'tatsächlich' schon allein dies bei Ihnen aufgrund xy nicht geht. Drei bis sechs Stunden 'theoretisch' arbeiten können 'mag ja sein', wenn Sie aber nach zwei Stunden dies oder das nicht können, weil... Machen Sie das mal ganz ehrlich, ohne zu beschönigen, ohne zu starke Schmerzen zu verschweigen, notieren Sie auch den Morphiumverbrauch. Notieren Sie auch, was passiert, wenn Sie im Laden um die Ecke einkaufen gehen, machen Sie dies tatsächlich mal zu Fuss. Wie weit kommen Sie ohne Beschwerden (Stichwort 'Wegefähigkeit') oder auch bei einem Spaziergang, besorgen Sie sich dafür einfach mal so einen günstigen Schrittzähler, der in Meter umrechnet, damit Sie die Strecke nicht schätzen müssen. Sofern Sie ein Auto haben, machen Sie die entsprechende Strecke damit und notieren, wie oft sie anhalten müssen, weil sie gar nicht mehr sehen können, wer links oder rechts von Ihnen fährt (HWS). Und so weiter. Viel Erfolg und alles Gute!
Thomasam 23.03.2023 | 16:32
Zitat von Naivität anzeigen
Das wird den Fragesteller jetzt sicherlich beruhigen, wenn er hört, dass "irgendein Klaus" "irgendwo in D" mit "irgendwelchen Erkrankungen" seine Rente bekommen hat. Solche Beiträge helfen m.E. keinem Fragesteller weiter.
Das ist ja gerade der Unsinn mit der Frage nach den Erfahrungswerten. Wer aber der Meinung ist, dass ihm die Rente auch zuerkannt wird, nur weil ein Klaus diese erhalten hat, möge damit glücklich werden, sollte sich aber nicht wundern, wenn es bei ihm ganz anders läuft.
Vielleicht war meine Frage nicht richtig formuliert. Das Arbeitsamt sagt ich bin nicht mehr arbeitsfähig (aufgehobenes Leistungsvermögen). Die Rentenversicherung sagt ich könne noch min. 6 Stunden erwerbstätig sein. Da können doch nicht zwei Gutachter aus genau den gleichen medizinischen Unterlagen und Befunden zu zwei gegensätzlichen Beurteilungen kommen…!?
Peter T.am 23.03.2023 | 19:20
Das Arbeitsamt prüft nicht so sorgfältig, wie dei DRV. Dies hat sicherlich mind. 2 Gründe. Zum einen geht es meistens um die Nahtlosigkeitsregel, wo das Arbeitsamt 1. nur 1 bis höchstens 2 Jahre (je nach Alter zahlt) und sobald eine EMR genehmigt wird oftmals Geld wieder bekommt, weil bei einem Leistungsfall in der Vergangenheit mit diesem Träger verrechnet wird. 2. sobald man Geld als Nathlosigkeit bekommt ein Rentenantrag gestellt werden muss und die DRV mit der genauen Prüfung zur Erwerbsfähigkeit beauftragt wird und diese abschließend für alle Stellen festlegt. Die Gutchten beim ÄD des AA werden auch in den meiten Fällen per Akteneinsicht gewährt. Bei der DRV wird in den meisten Fällen eine Reha oder Gutachter vorgeschaltet. Außer der Fall ist ganz klar, in der einen wie der anderen Richtung... Viel Erfolg beim Widerspruch.
Brigitte am 23.03.2023 | 23:11
Hallo ich weiß nicht was ich tun soll habe vom Sozialgericht bestellten Gutachter bekommen der trotz meiner Schmerzen und Krankheiten gegen die Erwerbsminderungsrente entschieden hat.Kann Man hier nochmal Widerspruch einlegen der ist gar nicht auf mich eingegangen oder nachgefragt was sonst noch ist was kann ich machen kann mir jemand helfen?Hatte die Erwerbsminderungsrente schon 3 Jahre und jetzt soll ich von heute auf morgen wieder " gesund " sein.Was mach ich falsch bin total verzweifelt.
Brigitte am 23.03.2023 | 23:05
Hallo ich weiß nicht was ich tun soll habe vom Sozialgericht bestellten Gutachter bekommen der trotz meiner Schmerzen und Krankheiten gegen die Erwerbsminderungsrente entschieden hat.Kann Man hier nochmal Widerspruch einlegen der ist gar nicht auf mich eingegangen oder nachgefragt was sonst noch ist was kann ich machen kann mir jemand helfen?
Rosaam 23.03.2023 | 23:23
Hallo, haben sei schon einen Pflegegrad beantragt? Viele Grüße Rosa
Brigitte am 24.03.2023 | 00:53
Nein hab ich noch nicht ich hab 40% Behinderung
Larezam 24.03.2023 | 05:41
Zitat von Brigitte anzeigen
Je nachdem wo Sie nun stehen haben Sie (bis zu) drei sinnvolle Möglichkeiten: 1. Sie können Gutachten auf eigene Kosten anfertigen lassen (Ihr Anwalt berät Sie da sicher gern). Da wissen aber vorher auch nicht was dabei rausgekommt, und falls Ihre Sichtweise bestätigt wird, ob dieses Gutachten eine höhere Überzeugungskraft hat als die bereits vorliegenden, 2. Sobald die Klage abgewiesen wird dagegen in Berufung gehen-natürlich kennen Sie auch dort nicht den Lauf und Ausgang des Verfahrens. 3. Einsehen das objektiv -entgegen Ihrer persönlichen Einschätzung und ggf. anderer für die Beurteilung einer Erwerbsminderung nicht qualifizierter Personen- eben keine Erwerbsminderung vorliegt, auch wenn -auch Sie mit Hilfe der Agentur für Arbeit- keinen passenden „leichten“ 6-Stunden-Job finden. Ist zumindest eine Überlegung wert, wenn DRV- und Gerichtsgutachter diese Auffassung vertreten.
Miniam 24.03.2023 | 11:30
Hallo zusammen, ich habe diesbezüglich fast identische Erfahrungen gemacht. Jobcenter sah mich unter drei Stunden erwerbsfähig, ergo nicht vermittelbar. Die DRV über 6 Stunden erwerbsfähig. Rente und auch Widerspruch wurden abgelehnt, der VdK riet nicht zur Klage. Also guter Rat teuer.... Bei der DRV eine LTA beantragt. Daraufhin zur Reha geschickt zwecks MBOR. In der Reha alle Beschwerden und Einschränkungen erläutert und dort die volle unbefristete Rente erreicht. Das ist wahrscheinlich die einzige Möglichkeit die sie auch nichts kosten würde. Viel Glück.
Brigitte am 24.03.2023 | 12:36
Vielen lieben Dank
Rosaam 24.03.2023 | 15:57
Hallo, ein Pflegegrad hat nichts mit einer Behinderung zu tun. Sie können doch im Moment nicht ihren Alltag bewältigen. Stellen sie einen Antrag bei ihrer Krankenkasse. Viele Grüße Rosa
Marcoam 28.03.2023 | 14:19
Zitat von Mini anzeigen
Da hast Du vermutlich gejammert bis der Arzt kommt. Normalerweise arbeiten die Ärzte in einer Rehaklinik für die DRV, Ergo gegen den Patienten und den Bezug der EMR. Ich habe schon erlebt, dass Menschen psychisch so tief am Boden waren und sich täglich zur Arbeit geschleppt haben weil ihnen die Reha Einrichtung Arbeitsfähigkeit bescheinigte oder Menschen mit unerträglichen Rückenschmerzen nur mit ständigen Schmerzmedikamenten zur Arbeit gehen konnten. Traurig aber wahr.
Marcoam 28.03.2023 | 14:22
Verstehe ich nicht. Du konntest Vollzeit arbeiten und bekommst die volle EMR? Bist Du Angestellte der DRV?
Erfahrunfam 28.03.2023 | 15:50
Möglicherweise sieht die Rentenkasse noch Behandlungsmöglichkeiten. In dem Verlauf wurde noch keine Op erwähnt. Wäre diese möglicherweise von den Ärzten empfohlen und Sie wollten diese nicht, kann das die Rentenkasse negativ beeinflussen in ihrer Entscheidung. Ich bin vier Mal an der LwS operiert worden. Zuletzt versteift, Fussheberparese, links. Hatte vor den OPs auch alles durch. Der Antrag auf EM war dann nach Einreichung bereits nach 8 Wochen positiv beschieden. Eben weil alle Möglichkeiten ausgeschöpft waren. Lassen Sie sich mal die ärztlichen Berichte geben, die diese an die Rentenkasse geschickt haben. Vielleicht haben Ihre Ärzte Ihre Leistungsfähigkeit auch anders als Sie eingeschätzt. Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis? Eine Pflegestufe, wenn Sie Vieles nicht mehr können? Da ggf.auch mal Hilfe anfordern.
M Jam 24.03.2024 | 00:48
Hallo, Mir geht es gesundheitlich genauso wie Ihnen. Wurde vom Medizinischen Dienst nicht vermittelbar eingestuft. Habe Bandscheiben Vorfälle im HWS gehabt, bin operiert worden mit Implantaten und nun habe ich sehr starke Schmerzen im rechten Arm und der Hand da meine Nerven beschädigt wurden. Hinzu kommen Bandscheiben Vorfälle im LWS und Brustwirbel, Arthrose (fortgeschritten), Osteoporose, chronische Depression, Angstzustände und Panikattacken. Desweiteren habe ich eine Fehlstellung der Wirbelsäule, einen Turtle Neck und mein rechtes Bein ist kürzer wie das linke. War am 11.03.24 bei der Untersuchung durch den Rententräger, der hat mich 10 min begutachtet, alle Unterlagen durchgeschaut und das war es. Heute bekomme ich die Ablehnung, ich könne 6 Std + arbeiten. Nach 10 min will er das wissen? Ich kann kaum 1 std sitzen oder stehen, dann muss ich mich hinlegen. Schmerzmittel nehme ich auch starke (Tilidin). Ich werde am Montag zum Anwalt gehen, das sollten Sie auch machen. Anders geht das gar nicht. P.S. Hab eine Behinderung von 40%, diese wird aber erhöht, da war ich auch beim Anwalt. Ach ja, da ich 13 Jahre in den USA gelebt und gearbeitet habe, soll ich mich doch an die wenden, ob ich von dort Rente bekomme, steht so im Bescheid🤦🏼‍♀️🤬. Das hier ist alles nicht mehr normal.
Marion am 07.02.2025 | 13:58
Hallöchen Ihr Lieben! Wir haben vor einem Jahr EU Rente für meinem Ehemann beantragt! Mein Mann hat alles gemacht was die Rentenversicherung vorgeschlagen hat! Die Reha hat ein Gutachten mit 50% Behinderung vorgelegt und für arbeitsunfähig entlassen! Rentenversicherung hat das ignoriert und schreibt er könnte für 6Stunden arbeiten gehen und hat uns darauf hin zum Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit geschickt, angeblich hat sich die Rentenvericherung mit den beiden Ämter in Verbindung gesetzt,es ist aber nicht der Fall! Von den beiden Ämter kommen wir gerade, die Mitarbeiter der beiden Ämter sagten,dort ist nichts angekommen und so etwas hatten sie noch nie! Der Widerspruch läuft! Jetzt frage ich Euch sitzen in der Rentenversicherung nur noch Idioten? Ich bin berufstätig ( Ambulanten Pflegedienst)! Achso mein Ehemann hat 43 Arbeitsjahe rum und auch somit 43 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt! Wo ist das Problem? Ist ein kranker Mensch in diesem Staat nichts mehr Wert?
Toniam 27.02.2025 | 01:45
Hallo Ich bin 60 Jahre alt, habe 90% G.B ich bin seit 2018 krank. Psychisch am Ende, ich war 5 wochen in der Psychiatrie, dann in der Reha, 4X Suizid Versuch. Die Reha hat bestätigt nach 12 Tagen das ich nicht mehr arbeiten kann, bei der DRV hat man mir gesagt ich soll die Erwerbsminderungsrente beantragen, habe auch 2020 gemacht. 2020 hat mir die DRV wieder zur Reha geschickt, wieder hat die Reha für Psychiatrie nach 11 Tagen bestätigt dass ich in allen Tätigkeiten nicht mehr arbeiten kann. Dann ging es los mit der Gutachter. Die Tatsache ist, WENN DIE DRV NICHT MÖCHTE DAS MAN DIE EW-RENTE BEKOMMT Schickt man die Leute zum GEFÄLLIGKEITS Gutachter. Das sind......... dr.rothe.., dr.karwas.. dr.feuerpei.. Frau dr.switkowsk........ DIE SIND SOGAR BEI SOVD BEKANNT Da ich die Ehre mit denen gehabt habe ist die EW-Rente natürlich abgelehnt. Diese Gutachter sind dafür bekannt dass die Leistungensdeurteilung in ALLEN Fällen zu Ungunsten der Versicherten ausgehen. Sovd hat versucht bei Landtags NRW mit eine Petition wo die Namen der Gutachter erwähnt werden. Ich bin jetzt bei sozialgericht gelandet Das was die DRV macht ist gegen die Menschlichkeit
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