Hallo Thomas,
ob die Ablehnung Ihres Antrags auf Rente wegen Erwerbsminderung zu Recht erfolgte, kann von hier nicht beurteilt werden. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben. Den Widerspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrem Rentenversicherungsträger einlegen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung