Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Stephanie Hauser,
User W*lfgang hat auf den richtigen Link in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung hingewiesen. Es kommt nun auf die richtige Anzahl von Beitrags- und Berücksichtigungszeiten an, damit Ihnen eine Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge für die Zeit ab 02/19 gezahlt werden kann.
Die Prüfung, ob Ihre Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Abschläge ist, wird automatisch geprüft.
Warten Sie bitte Ihren Rentenbescheid ab. Sobald Sie den Bescheid haben und nicht wissen, ob Ihre Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge oder mit einem Abschlag von 4,2% reduziert wurde, wenden Sie sich dann schnellstmöglich an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
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