Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, Christine,
die 2. Frage wurde bereits hinreichend von den Usern beantwortet. Zur ersten Frage wäre zu sagen, dass Sie grds. auch als Rentner verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung bei der Finanzbehörde abzugeben. Ob es in Ihrem Fall zu einer Besteuerung kommt hängt auch von anderen Faktoren ab. Nähere Informationen dazu erteilen Steuerberater und z.B. der Verein für Lohnsteuerhilfe.
Es ist keine Regel, dass vor der Berentung nochmals eine med. Reha vorgeschoben wird. Solche Maßnahmen sind Einzelfallentscheidungen und hängen im Wesentlichen vom gesundheitlichen Zustand und von Erfolgsprognosen ab. Es ist also nicht ganz auszuschließen. Ob es wahrscheinlich ist – können wir hier im Forum nicht einschätzen. Wir wünschen Ihnen gute Genesung!
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