Hallo, Christine,
die 2. Frage wurde bereits hinreichend von den Usern beantwortet. Zur ersten Frage wäre zu sagen, dass Sie grds. auch als Rentner verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung bei der Finanzbehörde abzugeben. Ob es in Ihrem Fall zu einer Besteuerung kommt hängt auch von anderen Faktoren ab. Nähere Informationen dazu erteilen Steuerberater und z.B. der Verein für Lohnsteuerhilfe.
Es ist keine Regel, dass vor der Berentung nochmals eine med. Reha vorgeschoben wird. Solche Maßnahmen sind Einzelfallentscheidungen und hängen im Wesentlichen vom gesundheitlichen Zustand und von Erfolgsprognosen ab. Es ist also nicht ganz auszuschließen. Ob es wahrscheinlich ist – können wir hier im Forum nicht einschätzen. Wir wünschen Ihnen gute Genesung!
Liebe Serena,
lieben Dank für Deine nette und hilfreiche Antwort!!
Wenn es so ist, wie Du sagst, dass der Rentenempfänger eine mögliche Differenz KG und Rente nicht zurück zahlen muss, wäre das natürlich sehr entlastend. In der Vergangenheit kam das aber wohl vor, ich bin mir nicht ganz sicher, ob sich da die Gesetzeslage geändert hat, vielleicht äussert sich da ja noch ein Experte dazu.
Liebe Grüsse,
Christine
Liebe Serena,
lieben Dank für Deine nette und hilfreiche Antwort!!
Wenn es so ist, wie Du sagst, dass der Rentenempfänger eine mögliche Differenz KG und Rente nicht zurück zahlen muss, wäre das natürlich sehr entlastend. In der Vergangenheit kam das aber wohl vor, ich bin mir nicht ganz sicher, ob sich da die Gesetzeslage geändert hat, vielleicht äussert sich da ja noch ein Experte dazu.
Liebe Grüsse,
Christine
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