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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Abzüge, Beginn und Reha

von Christine B. 28.01.2019 | 14:57
104 Ansichten
8 Antworten
Sehr geehrtes Expertenteam, nach einer überstandenen Krebserkrankung bin ich noch immer gesundheitlich stark eingeschränkt, aktuell wieder seit längerem krank geschrieben und überlege, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Meine 1. Frage: gibt es bei Bewilligung neben KV und Pflegeversicherung noch weitere Abzüge von der Rente, z.b. Steuern? 2. Frage: Ab wann wird die Rente bewilligt? Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung? Und könnte es dann sein, dass ich bei Rentenbewilligung etwas nachzahlen muss, da das aktuelle Krankengeld deutlich höher liegt als die Rente, wenn ich z.b im Februar den Antrag stelle und die Bewilligung im Juli käme und ich so lange noch Krankengeld beziehe? 3. Frage: wird vor einer Bewilligung/Entscheidung meist vorher noch eine Reha angesetzt? In meinem Fall würde das glaube ich wenig bringen, ich hatte bereits eine AHB und eine Reha und führe das dort gelernte weitgehend im Alltag fort. Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüssen, Christine B.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.01.2019 | 10:08

Hallo, Christine,

die 2. Frage wurde bereits hinreichend von den Usern beantwortet. Zur ersten Frage wäre zu sagen, dass Sie grds. auch als Rentner verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung bei der Finanzbehörde abzugeben. Ob es in Ihrem Fall zu einer Besteuerung kommt hängt auch von anderen Faktoren ab. Nähere Informationen dazu erteilen Steuerberater und z.B. der Verein für Lohnsteuerhilfe.

Es ist keine Regel, dass vor der Berentung nochmals eine med. Reha vorgeschoben wird. Solche Maßnahmen sind Einzelfallentscheidungen und hängen im Wesentlichen vom gesundheitlichen Zustand und von Erfolgsprognosen ab. Es ist also nicht ganz auszuschließen. Ob es wahrscheinlich ist – können wir hier im Forum nicht einschätzen. Wir wünschen Ihnen gute Genesung!

7 Antworten

Serenaam 28.01.2019 | 15:21
Meine 1. Frage: gibt es bei Bewilligung neben KV und Pflegeversicherung noch weitere Abzüge von der Rente, z.b. Steuern?)) Ja, wenn du über 8700€ pro Jahr kommst 2. Frage: Ab wann wird die Rente bewilligt? Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung?)) Nein, ab Beginn der Krankheit oder Antrag erste Reha Und könnte es dann sein, dass ich bei Rentenbewilligung etwas nachzahlen muss,)) Nein, das geht zu Lasten der Krankenkasse 3. Frage: wird vor einer Bewilligung/Entscheidung meist vorher noch eine Reha angesetzt?} Nein, wenn bereits Aussagekräftige Rehaabschlussberichte vorliegen, dann ist keine Reha mehr nötig
Christine B. am 28.01.2019 | 18:42
Liebe Serena, lieben Dank für Deine nette und hilfreiche Antwort!! Wenn es so ist, wie Du sagst, dass der Rentenempfänger eine mögliche Differenz KG und Rente nicht zurück zahlen muss, wäre das natürlich sehr entlastend. In der Vergangenheit kam das aber wohl vor, ich bin mir nicht ganz sicher, ob sich da die Gesetzeslage geändert hat, vielleicht äussert sich da ja noch ein Experte dazu. Liebe Grüsse, Christine
Danielaam 28.01.2019 | 20:27
Das was Serena schreibt ist soweit korrekt
Lachgasam 28.01.2019 | 20:41
Christine B. schrieb

Liebe Serena,

lieben Dank für Deine nette und hilfreiche Antwort!!

Wenn es so ist, wie Du sagst, dass der Rentenempfänger eine mögliche Differenz KG und Rente nicht zurück zahlen muss, wäre das natürlich sehr entlastend. In der Vergangenheit kam das aber wohl vor, ich bin mir nicht ganz sicher, ob sich da die Gesetzeslage geändert hat, vielleicht äussert sich da ja noch ein Experte dazu.

Liebe Grüsse,

Christine

Es ist so eingerichtet, dass man nicht zwei Leistungen in dem Fall Rente und Krankengeld, beziehen kann. Die Träger rechnen es untereinander ab. Ist die Rente höher als das Krankengeld, bekommen Sie etwas heraus. Ist das Krankengeld höher, bedient man sich nur mit der Rentenhöhe. Die Differenz müssen Sie nicht zahlen.
Christine B. am 29.01.2019 | 10:07
Vielen Dank!!! Das beruhigt mich sehr.
Raineram 29.01.2019 | 14:50
Es kommt drauf an,wie alt du bist!Ich bin 58 und mir werden nach Krankenversicherung und Pflegeversicherung noch 10,8% abgezogen !!!
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