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Erwerbsminderungsrente!? Alternative?

von drachepoldi7803.04.2008 | 20:35
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6 Antworten

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Hallo! Ich habe für meine Mutter Rente beantragt wegen Erwerbsminderung. Vom Sozialdienst des KH wurde ich heute daraufhingewiesen, dass diese wahrscheinlich abgelehnt wird. Zur Situation: Meine Mutter ist 56 Jahre, hat 30 Jahre gearbeitet (bis 1999) und immer schön in die Rente einbezahlt. Nun ist es so, dass meine Mutter so krank ist, dass sie ab nächste Woche vom KH in ein Pflegeheim zieht. Die Lebenserwartung beträgt nur noch max. 8 Monate. Wenn es nicht die Erwerbsminderungsrente ist, welche Möglichkeit gibt es, dass sie doch noch einen Teil ihrer Rente ausgezahlt bekommt. Ihren "ALtersrentenbeginn" wird sie ja niemals erleben. Lieben Gruß und im Voraus vielen Dank für die Antworten. ein ratloser Drachepoldi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In Ergänzung zu den Aussagen von "Wolfgang Amadeus" ist noch zu sagen, dass Ihre Mutter evtl. einen Anspruch auf Grundsicherung haben kann. Anträge sind bei der Stadt oder beim Landkreis zu stellen.

5 Antworten

FragenderEMRam 03.04.2008 | 21:53
Hallo Poldi, erstmal meine Anteilnahme - und die Hoffnung niemals aufgeben. Bzgl. der EMR wäre für die Experten hier im Forum noch die Information wichtig, WARUM die EMR nicht bewilligt werden sollte? Womit begründet der Sozialdienst diese Vermutung?
Wolfgang Amadeusam 03.04.2008 | 23:50
Hallo drachepoldi, die Situation um Deine Mutter stimmt mich traurig und nachdenklich. Hinsichtlich der Rente habe ich wenig hoffnungsvolles zu berichten: Eine Erwerbsminderungsrente kann nur gezahlt werden, wenn ein Versicherungsschutz besteht. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Wenn es so ist, dass Deine Mutter 1999 ihre Beschäftigung beendet hat, und seitdem eine Versicherungslücke hat, hätte sie ihren Versicherungsschutz zwei Jahre nach Ende der Beschäftigung verloren gehabt. Etwas anderes würde nur gelten, solange sie sich nach Ende ihrer Beschäftigung arbeitslos/arbeitsuchend gemeldet hat oder eventuell auch, wenn sie freiwillige Beiträge weitergezahlt hat. Ist das der Fall? Wenn das nicht der Fall ist, hätte sie nur die Chance zu einer Rente, wenn sie nachweisen könnte, dass sie schon länger erwerbsgemindert ist und dass die Erwerbsminderung innerhalb von zwei Jahren nach Ende ihrer Beschäftigung eingetreten ist. Wenn sie allerdings erst jetzt oder erst vor kurzem erkrankt ist, kann man diese Möglichkeit vergessen. Da sie vom Alter her in nächster Zeit noch keine Altersrente beziehen kann, verbleibt als einziger möglicher Anspruch - das klingt vielleicht zynisch, ist jedoch rein informativ gemeint - die Zahlung einer Witwenrente.
drachepoldi78am 04.04.2008 | 06:06
Hallo! Schonmal danke für eure Antworten! Also, meine Mama hat sich als sie aufgehört hat zu arbeiten arbeitslos gemeldet und hat anschließend 1 Jahr lang ALG bekommen. 2004 war die erste schlimmere Erkrankung in Form einer Lungenembolie. Die letztlich auch zu einer Hirnschädigung geführt hat. Nun hat sie eine Leberzirrhose im Endstadium und die Hirnschädigung ist noch weiter fortgechritten. Lieben Gruß und danke für die WÜnsche! drachepoldi78
Happyam 04.04.2008 | 08:10
Lieber Drachepoldi, vorab wünsche ich Ihnen viel Kraft und sende Ihnen meine ausdrückliche Anteilnahme. Auch ich habe leider die schreckliche Erfahrung gemacht, das meine Mutter aufgrund einer Streukrebserkrankung viel zu früh verscheiden ist. Ich kann nachempfinden wie sich gerade fühlen. Aber trotz aller Traurigkeit, möchte ich gerne wissen ob Ihre Mama sich nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezuges weiterhin Arbeitslos (ohne Leistungsbezug) gemeldet hat??? Das wäre eine wichtige Voraussetzung für die versicherungsrechtlichen Voraussetzung der EM-Rente. Wenn nicht, dann habe auch ich keine Hoffnung für einen Rentenbezug. Man muss hier (so Bürokratisch es auch klingt) tatsächlich beachten, dass allein der Gesundheitszustand nicht nur ausschlaggebend ist, sondern eben auch bestimmte Wartezeiten und Vorversicherungszeiten erfüllt sein müssen. Das Einzige, was ich mir evtl. noch vorstelen könnte, wäre eine sog. Grundsicherungsleistung.Die muss beim Grundsicherungsamt (Sozialamt) beantragt werden. Ob das für Sie momentan machbar ist, da es mit viel Papierkram verbunden ist, müssen Sie selbst entscheiden. Ein Versuch ist es wert... Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie tapfer. Die Zeit heilt alle Wunden, da ist schon was dran... LG Happy
Amadéam 06.04.2008 | 16:05
So schlimm das Schicksal Ihrer Mutter ist. Bitte bedenken Sie, dass das Wort Sozialversicherung sowohl aus dem Wort "Sozial" aber eben auch aus dem Wort "Versicherung" besteht. Wer zwei Jahre vor einem möglichen Abbrennen des Hauses die Hausratversicherung kündigt, wird von dieser leider keinen müden cent bekommen, selbst wenn er zuvor mehr als 30 Jahre eingezahlt hat. Grundsicherungsleistungen sind Leistungen nach dem Bedürftigkeitsprinzip. Der Grundsicherungsträger wird daher nach vorhandenem Einkommen und Vermögen fragen. Überschreitet letzteres rund 2.600,- € wird es vermutlich nichts mit der Grundsicherung. Ist Ihre Mutter finanziell überhaupt in der Lage, den bevorstehenden Heimaufenthalt als Selbstzahler zu finanzieren? Das Heim wird von sich aus rechtzeitig darauf drängen, dass ggf. Sozialhilfe zur Übernahme ungedeckter Heimkosten beantragt wird. Allein mit Grundsicherungsleistungen ist da wenig auszurichten. Auch Ihnen und Ihrer Mutter möchte ich trotz der Härte der getroffenen Aussagen alles erdenklich Gute wünschen.
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