Wie Schade bereits beschrieben hat, muss die RV nun die Mitteilung bzgl. der Bezifferung des Erstattungsanspruches der Argentur für Arbeit und (sofern der Arbeitslosengeld II-Bezug ebenfalls in den Nachzahlungszeitraum fällt) der Arbeitsgemeinschaft bzw. Job-Centers abwarten. Ich würde mich daher an Ihrer Stelle nach ca. 4 Wochen einmal den Stellen, die einen Erstattungsanspruch geltend machen könnten, in Verbindung setzen.
Danke für die antworten
Die bescheide der agentur für arbeit und der arge hab ich schon zur drv geschickt.
Also warten wir ab wie schnelll die da wirklich sind.
An machts sinn
Es war ein anerkenntnis der drv. Nach einer 10!!! minütigen begutachtung im hause der drv 09 wurde alles abgelehnt.
Auch im widerspruchsverfahren bewegte sich absolut nix.
Erst der richter beim sozialgericht beauftragte einen externen gutachter.Der konnte die ganze sache kaum fassen.
Aufgrund des gutachtens dann das anerkenntnis.
Danke für die antworten
Die bescheide der agentur für arbeit und der arge hab ich schon zur drv geschickt.
Also warten wir ab wie schnelll die da wirklich sind.
An machts sinn
Es war ein anerkenntnis der drv. Nach einer 10!!! minütigen begutachtung im hause der drv 09 wurde alles abgelehnt.
Auch im widerspruchsverfahren bewegte sich absolut nix.
Erst der richter beim sozialgericht beauftragte einen externen gutachter.Der konnte die ganze sache kaum fassen.
Aufgrund des gutachtens dann das anerkenntnis.
Danke für die antworten
Die bescheide der agentur für arbeit und der arge hab ich schon zur drv geschickt.
Also warten wir ab wie schnelll die da wirklich sind.
An machts sinn
Es war ein anerkenntnis der drv. Nach einer 10!!! minütigen begutachtung im hause der drv 09 wurde alles abgelehnt.
Auch im widerspruchsverfahren bewegte sich absolut nix.
Erst der richter beim sozialgericht beauftragte einen externen gutachter.Der konnte die ganze sache kaum fassen.
Aufgrund des gutachtens dann das anerkenntnis.
Danke für die antworten
Die bescheide der agentur für arbeit und der arge hab ich schon zur drv geschickt.
Also warten wir ab wie schnelll die da wirklich sind.
An machts sinn
Es war ein anerkenntnis der drv. Nach einer 10!!! minütigen begutachtung im hause der drv 09 wurde alles abgelehnt.
Auch im widerspruchsverfahren bewegte sich absolut nix.
Erst der richter beim sozialgericht beauftragte einen externen gutachter.Der konnte die ganze sache kaum fassen.
Aufgrund des gutachtens dann das anerkenntnis.
Und schon wieder ein solcher Fall - mit schallender Ohrfeige!
Richtig: meine Erkenntnisse darüber basieren nicht auf objektiven Veröffentlichungen der DRV, denn die gibt es dazu nicht.
:P
Die weit überwiegende Mehrzahl der Rentenbezieher hat nach meiner Überzeugung ganz andere Erfahrungen. Nach über 35 Jahren Erfahrung und sicher Tausenden von persönlich bearbeiteten Rentenangelegenheiten kann ich Ihre Beurteilung nicht teilen. Vielleicht darf ich Ihnen dazu mitteilen, dass ich im familiären Bereich einen Rentenfall selbst vor dem SG vertreten habe, der mit einer schallenden Ohrfeige für den Leistungsträger endete. Dennoch würde ich aus dieser Erfahrung nicht zu einem generellen Schluss in der von Ihnen immer wieder erfolgenden Weise kommen. Die erforderliche Distanz, Übersicht und objektive Erfahrung ist jedoch wesentliches Kriterium für eine allgemeine Bewertung. Ihre subjektive Wahrnehmung scheint mir keinesfalls repräsentativ zu sein. Mich würde einmal sehr interessieren, welche Quellen Sie zu Ihren Erkenntnissen führen und auf welche Fallzahlen Sie für Ihre Beurteilung eigentlich zurückgreifen können. "Kennt und hört man allgemein" ist nach meiner Überzeugung keine belastbare Grundlage, sondern allenfalls BILD-Niveau.
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