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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Anerkannt

von Otto12.03.2011 | 10:31
5003 Ansichten
13 Antworten
Hallo zusammen Mir wurde von der drv eine volle erwerbsminderungsrente auf dauer anerkannt. Die leistung beginnt rückwirkend ab tag der antragstellung ( 01.09.2009). In dieser zeit bekam ich alg 1 , und danach alg 2. Mit welcher zeitspanne muss man bei der drv ( in etwa ) mit der abwicklung der ganzen sache rechnen, bis alles richtig läuft ?? Danke für antworten im voraus. Gruß Otto

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.03.2011 | 08:55

Wie Schade bereits beschrieben hat, muss die RV nun die Mitteilung bzgl. der Bezifferung des Erstattungsanspruches der Argentur für Arbeit und (sofern der Arbeitslosengeld II-Bezug ebenfalls in den Nachzahlungszeitraum fällt) der Arbeitsgemeinschaft bzw. Job-Centers abwarten. Ich würde mich daher an Ihrer Stelle nach ca. 4 Wochen einmal den Stellen, die einen Erstattungsanspruch geltend machen könnten, in Verbindung setzen.

12 Antworten

Machts Sinnam 12.03.2011 | 12:42
Also war die Bearbeitungsdauer 1 1/2 Jahre! Ohne oder mit Widerspruch?
Schadeam 12.03.2011 | 13:55
Ich glaube Otto meint eher wie lange es noch dauert bis die Erstattungsansprüche abgerechnet sind-zu fragen wie lange ein Verfahren dauert, wenn man den Bescheid schon hat, würde ja nicht viel Sinn machen, oder? Das wird wohl noch ca 4-6 Wochen dauern, wenn Agentur für Arbeit und Jobcenter Ihre Ansprüche zügig geltend machen und dann die Abrechnung erfolgt....
Ottoam 12.03.2011 | 16:13
Meinte genau das was -- Schade -- schrieb. Wie lange das mit den erstattungsansprüchen u.s.w. dauert bis dann mit der rentenzahlung alles normal läuft. Wenn das alles in 6 wochen erledigt sein soll bin ich froh. An Machts Sinn Verfahrensdauer 18 monate mit klage.
Anitaam 12.03.2011 | 17:59
Bei mir waren es fast 3 Monate, und da war nur Krankengeld zu verrechnen!
-_-am 12.03.2011 | 18:36
Otto schrieb

Danke für die antworten

Die bescheide der agentur für arbeit und der arge hab ich schon zur drv geschickt.

Also warten wir ab wie schnelll die da wirklich sind.

An machts sinn

Es war ein anerkenntnis der drv. Nach einer 10!!! minütigen begutachtung im hause der drv 09 wurde alles abgelehnt.

Auch im widerspruchsverfahren bewegte sich absolut nix.

Erst der richter beim sozialgericht beauftragte einen externen gutachter.Der konnte die ganze sache kaum fassen.

Aufgrund des gutachtens dann das anerkenntnis.

:P Die Bescheiderteilung sollte spätestens nach 6-8 Wochen erfolgt sein. Für die Abrechnung der Nachzahlung kommt es eher darauf an, wie schnell die Bezifferung der Erstattungsansprüche der vorrangig verpflichteten Leistungsträger bei der Deutschen Rentenversicherung vorliegt. Bei der DRV geht es dann zwar schnell, doch nachdem Sie die schriftliche Abrechnung haben, dauert es noch ca. 3 Wochen bis das Geld auf dem Konto ist, da die Überweisung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vom Rentenversicherungsträger selbst, sondern durch die Deutsche Post AG erfolgt (siehe § 119 SGB 6). Das ist ein Relikt aus Zeiten, als Rentner am Zahltag Ihre Rente am Postschalter noch in bar abholten. Bei der Flexibilität unserer Politiker wird das wohl auch mindestens die nächsten 200 Jahre noch so bleiben.
Ottoam 12.03.2011 | 19:40
Danke für die antworten Die bescheide der agentur für arbeit und der arge hab ich schon zur drv geschickt. Also warten wir ab wie schnelll die da wirklich sind. An machts sinn Es war ein anerkenntnis der drv. Nach einer 10!!! minütigen begutachtung im hause der drv 09 wurde alles abgelehnt. Auch im widerspruchsverfahren bewegte sich absolut nix. Erst der richter beim sozialgericht beauftragte einen externen gutachter.Der konnte die ganze sache kaum fassen. Aufgrund des gutachtens dann das anerkenntnis.
-_-am 12.03.2011 | 19:51
Otto schrieb

Danke für die antworten

Die bescheide der agentur für arbeit und der arge hab ich schon zur drv geschickt.

Also warten wir ab wie schnelll die da wirklich sind.

An machts sinn

Es war ein anerkenntnis der drv. Nach einer 10!!! minütigen begutachtung im hause der drv 09 wurde alles abgelehnt.

Auch im widerspruchsverfahren bewegte sich absolut nix.

Erst der richter beim sozialgericht beauftragte einen externen gutachter.Der konnte die ganze sache kaum fassen.

Aufgrund des gutachtens dann das anerkenntnis.

:P Das nützt Ihnen nur leider für die Abrechnung der Nachzahlung nichts. Aus den Ihnen vorliegenden Bewilligungsbescheiden geht ja das tatsächliche Ende der Zahlungen nicht hervor und evtl. erfolgte zwischenzeitliche Leistungserhöhungen "vergessen" manche Zeitgenossen gerne mal nachzuweisen. Der vorrangig verpflichtete Leistungsträger muss seinen Erstattungsanspruch daher selbst gegenüber der Deutschen Rentenversicherung abschließend beziffern.
-_-am 13.03.2011 | 10:07
Machts Sinn schrieb

Und schon wieder ein solcher Fall - mit schallender Ohrfeige!

Richtig: meine Erkenntnisse darüber basieren nicht auf objektiven Veröffentlichungen der DRV, denn die gibt es dazu nicht.

:P Die weit überwiegende Mehrzahl der Rentenbezieher hat nach meiner Überzeugung ganz andere Erfahrungen. Nach über 35 Jahren Erfahrung und sicher Tausenden von persönlich bearbeiteten Rentenangelegenheiten kann ich Ihre Beurteilung nicht teilen. Vielleicht darf ich Ihnen dazu mitteilen, dass ich im familiären Bereich einen Rentenfall selbst vor dem SG vertreten habe, der mit einer schallenden Ohrfeige für den Leistungsträger endete. Dennoch würde ich aus dieser Erfahrung nicht zu einem generellen Schluss in der von Ihnen immer wieder erfolgenden Weise kommen. Die erforderliche Distanz, Übersicht und objektive Erfahrung ist jedoch wesentliches Kriterium für eine allgemeine Bewertung. Ihre subjektive Wahrnehmung scheint mir keinesfalls repräsentativ zu sein. Mich würde einmal sehr interessieren, welche Quellen Sie zu Ihren Erkenntnissen führen und auf welche Fallzahlen Sie für Ihre Beurteilung eigentlich zurückgreifen können. "Kennt und hört man allgemein" ist nach meiner Überzeugung keine belastbare Grundlage, sondern allenfalls BILD-Niveau.
48zigeram 14.03.2011 | 08:38
fehlen meist Unterlagen oder Anträge sind fehlerhaft ausgefüllt ! Bei meiner ,mir gewährten EU Rente war innerhalb von 4 Wochen alles zu 100% abgewickelt ! War vorab 19 Monate arbeitslos, dann 5 Monate krank geschrieben,dann Reha ,dann Rente ! Allerdings habe ich lückenlos 45 Jahre, 23 Wochen Beiträge gezahlt! Freundlicher Gruss ~~~ 48ziger
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