Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWie Schade bereits beschrieben hat, muss die RV nun die Mitteilung bzgl. der Bezifferung des Erstattungsanspruches der Argentur für Arbeit und (sofern der Arbeitslosengeld II-Bezug ebenfalls in den Nachzahlungszeitraum fällt) der Arbeitsgemeinschaft bzw. Job-Centers abwarten. Ich würde mich daher an Ihrer Stelle nach ca. 4 Wochen einmal den Stellen, die einen Erstattungsanspruch geltend machen könnten, in Verbindung setzen.
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