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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Anspruch ab wann ?

von Schmitt20.01.2016 | 09:15
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8 Antworten

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Hallo, ich habe ein paar Fragen zur befristeten Erwerbsminderungsrente. Bis zum 30.9 war ich zur beruflichen Reha und im Oktober habe ich einen Rentenantrag gestellt. Zur Zeit bekomme ich noch Arbeitslosengeld. Wenn die Rente im Februar genehmigt werden würde, ab wann würde mir da die Rente zustehen ? Wenn ich sie erst im August oder Juli bekommen würde, von wem bekomme ich dann bis dahin Geld ? Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bis zur Feststellung einer verminderten Erwerbsfähigkeit haben Sie nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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7 Antworten

Cassandraam 20.01.2016 | 09:56
Nach dem Arbeitslosengeld kommt Arbeitslosengeld II oder Sie gehen wieder arbeiten ?! Woher kommt denn das Geld, wenn der Rentenantrag abgelehnt wird ? Der Rentenbeginn richtet sich nach dem Leistungsfall, also ab wann Sie erwerbsgemindert sind.
=//=am 20.01.2016 | 09:58
Sofern Ihnen Rente bewilligt wird, kommt es darauf an, wann der Leistungsfall eingetreten ist. Ist z.B. der Leistungsfall vor Oktober 2015 eingetreten, wäre der Rentenbeginn(spätestens) der 01.10.2015 bei einer Dauerrente und der Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt des Leistungsfalls bei einer befristeten Rente. Ist der Rentenbeginn im Juli oder August 2016, erhalten Sie bis zum Vormonat Arbeitslosengeld, vorausgesetzt, der Anspruch ist noch nicht erschöpft.
Schmittam 20.01.2016 | 10:35
Arbeitslosengeldanspruch habe ich bis zum 30.9.
Schmittam 21.01.2016 | 11:13
Ich meine, wenn ich die Rente im Februar bewilligt bekomme und habe aber dann noch die 6-7 Monate Wartezeit bis ich Geld von der Rentenkasse bekomme. Bekomme ich dann diese Monate noch Arbeitslosengeld obwohl ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe ?
Schmittam 30.01.2016 | 11:34
Kann mir vielleicht jemand die Frage noch beantworten, von wem ich Geld erhalte während der Wartezeit ???
Siggiam 01.02.2016 | 13:36
Hallo, die Agenturen für Arbeit dürfen die Zahlung von Arbeitslosengeld einstellen, wenn festgestellt wurde, dass Sie erwerbsgemindert sind. Die Zeit bis zum Rentenbeginn müssen Sie daher finanziell anderweitig überbrücken. Können Sie das nicht, bleibt nur der Weg zum Sozialamt. Siggi
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