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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente + Anspruch auf Auszahlung von Urlaub

von Nadine17.05.2011 | 15:23
5869 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, mein Vater ist seit Frühjahr 2010 immer wieder AU gewesen, so dass er seinen Urlaub nicht nehmen konnte. Seit Oktober 2010 ist er nun durchgehend AU gewesen, wobei er Anfang 2011 eine stationäre Reha bewilligt bekommen hat. Aus dieser wurde er arbeitsunfähig entlassen. Daraufhin wurde seine Rente beantragt und er hat nun einen Bescheid bekommen, dass er rückwirkend ab dem 01.03.11 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält. Jetzt meine Frage: Hat er nun Anspruch auf Abgeltung seines Resturlaubs aus 2010 bzw. seine Urlaubstage aus 2011 (Jan. und Feb.)? Und wie verhält sich es mit einem Hinzuverdienst von 400 EUR bei einer vollen Erwerbsminderungsrente? MfG N.N.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nadine,

inwieweit er Anspruch auf Auszahlung des restlichen Urlaubs hat, kann von hier aus nicht festgestellt werden. Allerdings würde eine Abgeltung des nicht in Anspruch genommenen Urlaubs nicht im Rahmen des Hinzuverdienstes auf die Rente angerechnet werden, wenn definitiv keine Möglichkeit bestanden hat, den Urlaub zu nehmen, z. B. wegen andauernder Krankheit.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nadine,

wurde das Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Rentenbeginn einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt grundsätzlich kein Hinzuverdienst vor.

Besteht nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis und wird hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt grundsätzlich Hinzuverdienst vor. Das Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird.

Es ist allerdings erfahrungsgemäß unüblich, dass ein Beschäftigungsverhältnis nach Beginn einer Altersrente vorliegt.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich bezüglich des Zeitpunktes der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Marianneam 17.05.2011 | 19:04
die EU-Rente sagt noch nichts auf. Istdas Arbeitsverhältnis gekündigt? Hat er die Rente auf Zeit? Die Urlaubsabgeltung erfolgt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag.Falls die Rente auf Zeit ist und das Arbeitsverhältnis ungekündigt-einfach weiter laufen lassen. Die Urlaubsansprüche bleiben bestehen.
Nadineam 17.05.2011 | 20:32
Das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt. Und ich habe mich jetzt noch Mal genau erkundigt, es ist eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ab 60 Jahren ohne Abschlag). Also auch nicht auf Zeit.
Nadineam 18.05.2011 | 11:31
Wie gestern Abend schon geschrieben, das Arbeitsverhältnis wurde nicht gekündigt. Er hat den Rentenbescheid bekommen und somit gehe ich davon aus wird das Arbeitsverhältnis durch seinen neuen 'Status' aufgehoben!? Eine Kündigung gab es bisher von keiner Seite.
Marianneam 18.05.2011 | 11:27
Hallo Nadine,# wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt.? Man kann nur Urlaubsansprüche gelten machen, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt ist.
Marianneam 18.05.2011 | 17:20
Hallo Nadine, ein Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt durch einen Rentenbescheid. Die Kündigung muss von ihrem Vater oder von der Fa. ausgesprochen werden. Es bedarf immer der Schriftform. Danach können Sie restl Urlaubstage geltend machen.
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