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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Antrag - > Ablehnung - >Widerspruch - >Klage?

von Dj D!N22.04.2020 | 21:28
130 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau, gelernte Friseurin, aktuell ohne Beschäftigung, ca. 40 Jahre alt, leidet seit einige Zeit massiv an Rückenprobleme als folgen diverse Bandscheibenvorfälle und übermäßigen Verschleiß der Wirbelsäule, so, dass Sie seit mindestens 3-4 Jahren fast nur noch damit beschäftigt ist, die Schmerzen und neurologische Beschwerden, wie Taubheitsgefühle in den Beinen und die psychische Belastung, in Griff zu bekommen bzw. zu halten.   Innerhalb der letzten Jahre gab es diverse Krankenhausaufenthalte, drei Operationen (innerhalb von 36 Monate), Schmerztherapien, zahlreiche ambulante Behandlungen beim Orthopäden, Neurochirurgen und Hausarzt, unzählige Physio- und REHA – Sport Stunden und zwei stationäre REHAs. Nach der letzte, und dritte Operation Anfang 2020, folgte anschließend eine stationäre Reha. Im Anschluss gab es ein Bericht an die DRV, wo Herr Dr. , der meine Frau zwei Mal a 10 Minuten gesehen hat, der Meinung war, dass meine Frau mit derartige Beschwerden 6 Stunden und mehr pro Tag arbeiten kann. Dabei wurden weder die Vorgeschichten noch andere Diagnosen der Fachärzte (Neurochirurgen, Orthopäden) oder sogar die Psychischen Folgen / Belastungen der Schmerzen der letzten Jahre, gar nicht berücksichtig worden sind. Jetzt haben wir gemerkt, dass die Operation und die REHA die Probleme nicht gelöst hat, so dass meine Frau aktuell immer noch unter starken Schmerzen und neurologische Beschwerden verschiedene Art leidet. Da meine Frau im aktuellen Zustand und auch die letzten Jahre davor, weder lange sitzen, stehen noch zu lange gehen kann und durch psychische Belastung der Situation und Schmerzen überfordert ist, haben wir uns dazu entschlossen eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Nach 3 Wochen kam die Ablehnung, und anscheinend basierte diese Ablehnung ausschließlich auf Reha Bericht der Reha Dr...der Sie 2x Mal gesehen hat. Ich denke in unserem Fall hätte die DRV verschiedene Aspekte, wie die medizinischen Vorgeschichten (Neurochirurgie, hausärztliche Versorgung, Orthopädie, Therapien), die physischen Aspekte und psychische Aspekte in Betracht ziehen sollten. Um das ganze nicht einfach einem Arzt zu überlassen, der sich mit komplettem Krankheitsbild meiner Frau sich nicht richtig befasst hat. Ich denke da hätte die DRV wenigstens bei den behandelnden Ärzten nach den Einschätzungen fragen sollen oder sogar die Gutachten beim Neurochirurgen und Neurologen beauftragen sollen. Wir haben keine Absicht auf eine volle EMR, sondern gfs. auf die befristete teilweise Erwerbsminderungsrente bzw. eine befristete Arbeitsmarktrente. Anscheinend ist das eine gängige Praxis, die Erstanträge auf diese Weise abzulehnen. Oder, was meinen Sie dazu? Naja, zum Glück hat man die Rechtschutzversicherung und den guten Anwalt, der die Sache ab der Ablehnung übernommen hat und bereits einen Widerspruch und Akteneinsicht für uns in die Wege geleitet hat. Es bleibt spannend.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.04.2020 | 08:10

Hallo Dj D!N,

die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind erfüllt, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Der Rentenversicherungsträger prüft dies anhand ärztlicher Unterlagen. Welche Unterlagen für die Entscheidung über den Rentenantrag herangezogen werden, ist individuell sehr verschieden.

Ihre Frau kann gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb eines Monats schriftlich beim Rentenversicherungsträger vorliegen. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Alfonsam 22.04.2020 | 21:46
Statistisch werden in etwa die Hälfte aller Anträge abgelehnt. Mitunter halten sich manche für kränker, als sie sind, mitunter wird aber auch nicht alles zusammengetragen, was relevant wäre. Wenn Sie das so betrifft, können Sie derartiges im Widerspruch formulieren. Die RV kann nur berücksichtigen, was sie auch weiß,der Gesundheitszustand sollte schon umfassend dargestellt werden. Reichen Sie nach, was Ihrer Meinung nach fehlt oder unberücksichtigt geblieben ist. Wenn Sie einen Rechtsbeistand haben, wird der Ihnen schon sagen, was zu tun ist!
KSCam 22.04.2020 | 22:11
Hier im Forum wissen wir zu wenig um mehr zu sagen als: Sie können gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und mit Hilfe Ihrer Ärzte genauestens begründen warum die Frau nicht mehr mindestens 6 Std täglich leichte Arbeiten machen kann. Und dann heißt es abwarten ob der Widerspruch Erfolg hat. Wir wissen nicht, was die Frau tatsächlich leisten kann. Wenn Sie noch 6 Stiunden täglich arbeiten kann ist sie nicht erwerbsgemindert im Sinne des Gesetzes! Wir wissen nicht ob der Rehabericht (es ist möglich zu arbeiten) richtig ist oder nicht. Klar ist dass die DRV den zu Rate zieht. Wir wissen auch nicht welche Unterlagen beim Rentenantrag vorlagen, also auch nicht was die DRV geprüft hat und was nicht. Ich hätte als Antragsaufnehmer in dieser Situation geraten schon beim Antrag genauestens zu beschreiben warum die Reha Aussage nicht zutrifft. Oder hätte dem Kunden gesagt: bei dem Rehabericht (kann 6 Std. arbeiten) kannst du die Rente vergessen ohne besondere medizinische Begründung. Alles reine Spekulation. Wünsche alles Gute
Dj D!Nam 22.04.2020 | 22:14
Zitat von Alfons anzeigen
Das ist schon klar, dass einige Menschen sich für kränker halten, als die wirklich sich, aber... Wenn wir schon einen Antrag einreichen mit insgesamt ca. 40 Seiten Anlagen (KH- und OP Berichte, ambulante Berichte, Mrt Berichte, elektronische Krankenakte der GK der letzten 36 Monate, Therapien, Reha Berichte usw.), dann sollte man doch auf die Idee kommen, wenigstens ein paar Rückfragen bei den behandelnden Ärzten stellen? Über die Gutachten will man erstmal gar nicht nachdenken. Klar, die Pauschalablehnung ist natürlich deutlich einfacher.
KSCam 22.04.2020 | 23:07
Woher wissen Sie dass nicht nachgefragt wurde?
Dj D!Nam 22.04.2020 | 23:27
Ganz einfach, weil: 1. Es waren gerade mal insgesamt 3 Wochen (inkl. 2x Postwege) zwischen de Antrag und der Ablehnung vergangen. 2. Es wurde nur eine Diagnose aus dem letzten Ortho.Reha-Bericht genannt. Und gemäß unseren Unterlagen, gibt ein paar mehr Diagnosen und zwar von verschiedenen Neurochirurgen. Gemäß unseren Erfahrungen der letzten 8 Jahren, sind die Neurochirurgen immer noch bessere Spezialisten in Sachen Wirbelsäulenerkrankungen als die Orthopäden.
Juppam 23.04.2020 | 00:04
Rücken Aua führt nur in seltenen Fällen zur EM-Rente.Aber der Klageweg steht Ihnen ja offen.
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