Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Dj D!N,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind erfüllt, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Der Rentenversicherungsträger prüft dies anhand ärztlicher Unterlagen. Welche Unterlagen für die Entscheidung über den Rentenantrag herangezogen werden, ist individuell sehr verschieden.
Ihre Frau kann gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb eines Monats schriftlich beim Rentenversicherungsträger vorliegen. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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