Hallo Dj D!N,
Sie dürfen davon ausgehen, dass Ihr Rentenversicherungsträger auch unter den im Moment für alle etwas schwierigen und ungewohnten Umständen alles tun wird, um schnellstmöglich über Ihren Antrag zu entscheiden. Ein schriftlich eingereichter Antrag ist natürlich gültig und für die meisten Unterlagen auch keine "Beglaubigung" erforderlich. Sollten noch Unterlagen fehlen, wird sich der zuständige Bearbeiter bei Ihnen melden oder ggf. auch die Krankenkasse und/oder die von Ihnen angegebenen Ärzte direkt kontaktieren (sofern Sie die erforderliche Entbindung von der Schweigepflicht unterschrieben haben).
Die Bearbeitungsdauer ist - wie auch in "normalen" Zeiten - abhängig vom ganz konkreten Einzelfall, eine pauschale Aussage kann ich dazu nicht machen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.