Hallo Dj D!N,
Sie dürfen davon ausgehen, dass Ihr Rentenversicherungsträger auch unter den im Moment für alle etwas schwierigen und ungewohnten Umständen alles tun wird, um schnellstmöglich über Ihren Antrag zu entscheiden. Ein schriftlich eingereichter Antrag ist natürlich gültig und für die meisten Unterlagen auch keine "Beglaubigung" erforderlich. Sollten noch Unterlagen fehlen, wird sich der zuständige Bearbeiter bei Ihnen melden oder ggf. auch die Krankenkasse und/oder die von Ihnen angegebenen Ärzte direkt kontaktieren (sofern Sie die erforderliche Entbindung von der Schweigepflicht unterschrieben haben).
Die Bearbeitungsdauer ist - wie auch in "normalen" Zeiten - abhängig vom ganz konkreten Einzelfall, eine pauschale Aussage kann ich dazu nicht machen.