Hallo,
die vorab getroffenen Aussagen sind zutreffend. Sofern sich eine volle Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld zeitlich überschneiden, hat die Agentur einen Erstattungsanspruch. Durch die Rentenhöhe nicht gedeckte Beträge werden nicht zurückgefordert.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst angerechnet und kann ggf. zu einer geringeren teilweisen Erwerbsminderungsrente führen. In diesem Fall kommt es aber ebenfalls nicht zu einer Rückforderung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung