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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Arbeitslosengeld zurückzaheln

von Mayer05.03.2020 | 11:04
3249 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier auf meine Frage eine Antwort bekommen kann. Ich bekomme jetzt noch Arbeitslosengeld. Ich habe einen Antrag auf EM Rente gestellt. Wenn ich die EM Rente bekomme, und sich das mit dem Arbeitslosengeld überschneidet, muss ich dann bis zu dem Tag ab dem ich die Rente/Rentenbescheid bekomme alles an das Arbeitsamt zurückzahlen? Beispiel: Arbeitslosengeld läuft. Renten Bescheid / Antragstellung 01.11.2019 Bescheid kommmt 04/2020. Rente ab 01.02.2020 muss ich dann stand jetzt 2 bis 4 Monta zurückzahlen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die vorab getroffenen Aussagen sind zutreffend. Sofern sich eine volle Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld zeitlich überschneiden, hat die Agentur einen Erstattungsanspruch. Durch die Rentenhöhe nicht gedeckte Beträge werden nicht zurückgefordert.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst angerechnet und kann ggf. zu einer geringeren teilweisen Erwerbsminderungsrente führen. In diesem Fall kommt es aber ebenfalls nicht zu einer Rückforderung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

…stimmt.

Angesprochen war der Erstattungsanspruch der Agentur gegenüber der Rentenversicherung. Sorry für die unklare Formulierung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Cassandraam 05.03.2020 | 11:09
Hallo, nein, das müssen Sie nicht. Das Arbeitslosengeld wird mit der Rentennachzahlung "verrechnet".
Mayeram 05.03.2020 | 11:26
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das heist aber dass ich dann zwar die Rente bekomme aber paar Monate kein Geld bekomme oder? In meinem Fall ist die Rente weniger als das Arbeitslosengeld. Das wäre eine kathastrophe. Oder verstehe ich sie da falsch? Vielen Dank
Studentam 05.03.2020 | 11:31
Nochmal, Sie müssen nichts zurückzahlen! Bei Überschneidungen von ALG1 und EM Rente wird taggenau verrechnet. Jedoch nur in der Höhe wie Sie Rentenanspruch an dem Tag hatten. Auf der Differenz bleibt das Arbeitsamt sitzen, das müssen Sie nicht ausgleichen! Es wird auchNICHT mit zukünftigen Rentenauszahlungen verrechnet. Wenn Sie für den Zeitraum 2.000 Euro ALG1 bekommen haben Ihre Rente aber nur 1.000 Euro für diesen Zeitraum betragen hat, dann erhalten Sie die 1.000 Euro Nachzahlung nicht, diese wird mit dem erhaltenen ALG1 verrechnet. Die Differenz von 1.000 Euro ist was für Statistik und Bücher des Arbeitsamtes.
Mayeram 05.03.2020 | 12:32
Entschuldigung! Ich möchte nur sicher gehen. Sie schreiben das Arbeitsamt hat "einen Erstattungsanspruch" woher bekommt das AA ihr Geld? Wenn ich z.B. 1500 € ALG1 habe und 1000 € Volle EM Rente, würde ich wenn sich 2 Monate überschneiden rechnerisch 1000 € Merhbetrag ergeben. Heist es dass ich 1 Monat keine Rente bekomme, (bis es ausgeglichen ist) und es so verrechnet wird oder wie bekommt das AA den Erstattungsanspruch? Sorry ist verwirrend. Mir ist jetzt klar dass ich es wahrschenlich nicht an das AA zurückzahlen/überweisen muss aber wenn es so verrechnet wird ist es nur ein anderer Weg aber zahlen tue ich es ja trotzdem. Oder? Sorry bin wahrschenlich zu blöd.
Cassandraam 05.03.2020 | 12:37
...ja;-) Nein, Sie müssen nix zurückzahlen, es wird Monat für Monat verrechnet. Wenn das Arbeitslosengeld höher war als die Rente, dann hat das Jobcenter Pech gehabt. Sie zahlen es nicht.
Grobiam 05.03.2020 | 14:10
Zitat von Mayer anzeigenausblenden
Hallo, die vorab getroffenen Aussagen sind zutreffend. Sofern sich eine volle Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld zeitlich überschneiden, hat die Agentur einen Erstattungsanspruch. Durch die Rentenhöhe nicht gedeckte Beträge werden nicht zurückgefordert. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst angerechnet und kann ggf. zu einer geringeren teilweisen Erwerbsminderungsrente führen. In diesem Fall kommt es aber ebenfalls nicht zu einer Rückforderung. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Entschuldigung! Ich möchte nur sicher gehen. Sie schreiben das Arbeitsamt hat "einen Erstattungsanspruch" woher bekommt das AA ihr Geld? Wenn ich z.B. 1500 € ALG1 habe und 1000 € Volle EM Rente, würde ich wenn sich 2 Monate überschneiden rechnerisch 1000 € Merhbetrag ergeben. Heist es dass ich 1 Monat keine Rente bekomme, (bis es ausgeglichen ist) und es so verrechnet wird oder wie bekommt das AA den Erstattungsanspruch? Sorry ist verwirrend. Mir ist jetzt klar dass ich es wahrschenlich nicht an das AA zurückzahlen/überweisen muss aber wenn es so verrechnet wird ist es nur ein anderer Weg aber zahlen tue ich es ja trotzdem. Oder? Sorry bin wahrschenlich zu blöd.
Nehmen wir an, Sie bekommen von Januar bis Mai Alg 1 in Höhe von 1500 Euro monatlich. Macht summasumarum 7500 Euro. Jetzt erhalten Sie rückwirkend ab Januar aber EM-Rente von 1000 Euro monatlich. Da sie nicht beide Leistungen zeitgleich beziehen können, wird die AfA sagen:"holla, da war er in dem Zeitraum also schon Rentner, daher wollen wir das Alg quasi zurück." Die RV prüft sowieso vor Auszahlung, ob Ansprüche Anderer bestehen. Jetzt das wichtige für Sie, RV und AfA rechnen das untereinander ab. Die Rentennachzahlung in Höhe von 5000 Euro erhält nun die AfA, die Differenz von 2500 Euro ist nicht von Ihnen zu zahlen.Die verpufft sozusagen ins Nichts. Sie erhalten nun fortlaufend Ihre weitere monatliche Rentenzahlung.
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