Hallo Sybille,
den Ausführungen von Die Farbe Schwarz schließen wir uns an.
Sofern das Krankengeld dem Zeitraum vor dem Leistungsfall (Zeitpunkt ab dem die Erwerbsminderung vorliegt) zugeordnet wurde, können Sie eine Neufeststellung der zustehenden Erwerbsminderungsrente formlos beantragen. Dies sollte aber grds. von Amts wegen durch die Sachbearbeitung erfolgen, da der zuständige RV-Träger über die nachträgliche Zahlung des Krankengeldes von der Krankenkasse informiert werden muss.