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Experten-Antwort

erwerbsminderungsrente aufheben

von satzky karl-heinz12.11.2013 | 10:18
1947 Ansichten
9 Antworten

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moin moin,ich bezeihe seit kurzem erwerbsminderungsrente,nach langem widerspruchsverfahren hat mir das sozialgericht endlich recht gegeben.nun wird wahrscheinlich im zuge der neuen regierungsbildung eine neuerung im rentengesetzt verabschiedet,man kann abschlagsfrei nach 45 eingezahlten rentenversicherungsjahren,und wenn mann 63 jahre ist in rente gehen,kann ich in diesem fall meine abschlagsplichtige erwerbsminderugsrente wieder aufheben?ist ja eine schwierige situation,mit der wahrscheinlich noch mehr leute zu kämpfen haben,wer eine kompetente antwort weiß ,bitte schreiben.....mfg .kalli

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Kompetente Antworten auf Spekulationen gibt es nicht. Warten Sie doch einfach ab, bis die neue Regierung im Amt ist. Wenn es dann evtl. ein neues „Rentengesetz“ gibt, dann werden wir dies rechtzeitig über die Medien erfahren. Sie können dann erneut im Forum nachfragen.

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8 Antworten

santanderam 12.11.2013 | 10:39
... und die Abschlaege bleiben bei der Altersrente erhalten.
=//=am 12.11.2013 | 10:28
Nicht schon wieder dieses unsägliche Thema! Lesen Sie die zahlreichen Threads hierzu in den letzten Tagen. Wenn eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird und bei Erreichen der Altersgrenze eine Altersrente (auch eine vorzeitige) zusteht, fällt die EM-Rente weg und die Altersrente wird gezahlt. Da muß man nichts "aufheben" lassen.
satzky karl-heinzam 12.11.2013 | 12:52
danke für den expertenrat,werde ich machen,wußte gar nicht das es schon ein leidiges thema ist.
satzky karl-heinzam 12.11.2013 | 12:51
danke für den expertenrat,werde ich machen,wußte gar nicht das es schon ein leidiges thema ist.
satzky karl-heinzam 12.11.2013 | 12:52
danke für den expertenrat,werde ich machen,wußte gar nicht das es schon ein leidiges thema ist.
Dreifache Erkenntnisam 13.11.2013 | 23:41
Zitat von satzky karl-heinz anzeigen
Die Glaskugel ist abgeschafft. Das wußten Sie schon? Da wird auch ganz sicher nichts "aufgehoben". Allenfalls könnte sich zukünftig für kommende Berechtigte etwas ändern. Ob, wann, wie, für wen, . . . Siehe oben! Es steht nur in der Glaskugel und die ist bei der Deutschen Rentenversicherung lange abgeschafft.
0soam 22.11.2013 | 19:42
Ich höre immer "Experten"? Unwissend sind schliesslich fast alle, die hier auf Kompetenz und Fachwissen und Ratschläge hoffen. Dann ist es umso trauriger, wenn man die vermeintlichen Expertenantworten liest: Nonsens, Unwissen, Feigheit noch und nöcher. Ein NoGo!
satzky karl-heinzam 23.11.2013 | 07:16
das man auf eine einfache frage so ein schwachsinn ,glaskugel ect.eingeschlossen inkl. diesem dämliche expertenrat bekommt hätte ich bei diesem forum nicht erwartet!!,schade das hier keine einzige vernünftige und noch einigermaßen freundliche antwort bekommt,das wars für mich auf diesem sogenannten forum!!!
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