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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente aus D und ÖS

von CorneliaAdam12.09.2021 | 13:07
177 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, Ich habe in D die Arbeitsmarktrente erhalten. Ein Grundrentenzuschlag wird derzeit noch geprüft. Zeitgleich habe ich nun auch eine kleine Berufsunfähigkeitspension aus ÖS erhalten für die Jahre in ÖS. Vermutlich erhalte ich noch eine kleine Rente der BVK Versorgungskammer. Frage; Muss ich den Bescheid von ÖS mit der Höhe der Pension und den Bescheid der BVK an die Rentenversicherung Bund zur Einsicht weiterleiten? Und vielleicht wissen Sie auch ob ich dies dann umgekehrt auch nach ÖS senden muss zur Pensionsversicherung? Werde nicht ganz schlau aus den Vorgaben des Bescheides der Deutschen Rentenkasse in diesem Zusammenhang. Über eine Information wäre ich sehr dankbar. Möchte ja alles korrekt machen. MfG Cornelia Adam

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Cornelia,

senden Sie bitte den Bescheid der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt an die DRV. Wie KSC schon bemerkte, ist die Zusatzrente der BVK kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Angaben zum Erhalt einer Zusatzrente sollten im Rentenantrag gemacht worden sein.

Welche Unterlagen der österreichische Rentenversicherungsträger benötigt, können wir nicht beantworten. Fragen Sie bitte direkt dort nach.

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3 Antworten

KSCam 12.09.2021 | 18:33
Im Standardfall werden die Renten in D und A parallel über das Wohnsitzland beantragt, in diesen Fällen bekommen die jeweils anderen Länder ohnehin Nachricht. Nur wenn Sie die Anträge in beiden Ländern völlig unabhängig gestellt hätten (und bisher kein Land vom anderen gewusst hat) müssten Sie jetzt die Information weitergeben. Die Betriebsrente interessiert zumindest die DRV nicht.
KSCam 12.09.2021 | 23:53
Sind Sie mit der Betriebsrente sicher? Ich wurde danach gefragt.
Schadeam 13.09.2021 | 07:20
Im Fragebogen zur Krankenversicherung der Rentner wurden Sie wohl nach der Betriebsrente gefragt. Falls Sie in D gesetzlich krankenversichert sind, muss Ihre Kasse dies wissen, weil auch aus Betriebsrenten Krankenkassenbeiträge anfallen können. Für die deutsche Rente spielt eine Betriebsrente - wie von KSC richtig geschrieben - keine Rolle. Und wenn Sie zweifeln und gefragt wurden, können Sie es ja auch mit einem Dreizeiler der DRV mitteilen....tut Ihnen ja nicht weh, im schlimmsten Fall erhält die DRV von Ihnen einen unnötigen Brief.
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