Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Carolina,
Dem Beitrag von „=//=“ wird mit folgender Anmerkung zugestimmt. In Ihrer Beschäftigung als Beamter haben Sie natürlich keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung eingezahlt. Sollten Sie nur als Beamter in den letzten Jahren beschäftigt gewesen sein, dann ist die gegebene Antwort richtig. Sollten sie aber aufgrund einer weiteren Beschäftigung ausnahmsweise doch Beiträge entrichtet haben, dann könnte ein EM-Anspruch durchaus gegeben sein. Allerdings stellt der Rentenversicherungsträger dann in eigener Zuständigkeit die medizinischen Voraussetzungen fest.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren.
Hallo Carolina,
dem Beitrag von „=//=“ wird mit folgender Anmerkung zugestimmt. In Ihrer Beschäftigung als Beamter haben Sie natürlich keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung eingezahlt. Sollten Sie nur als Beamter in den letzten Jahren beschäftigt gewesen sein, dann ist die gegebene Antwort richtig. Sollten sie aber aufgrund einer weiteren Beschäftigung ausnahmsweise doch Beiträge entrichtet haben, dann könnte ein EM-Anspruch durchaus gegeben sein. Allerdings stellt der Rentenversicherungsträger dann in eigener Zuständigkeit die medizinischen Voraussetzungen fest.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.