Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Maja17.12.2012 | 06:56
1585 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mich beschäftigt eine Frage, die mir nicht mehr aus dem Kopf geht. Lt. DRV wird mir für zwei Jahre die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt. Der Bescheid soll mir bald zugestellt werden. Wenn ich nun davon ausgehe, dass ich die EWMR dann bis Ende 2013 bekommen sollte (länger geht es ja nicht, da rückwirkend 2 Jahre + 1 Jahr in 2013 = Höchstdauer von 3 Jahren), muss ich ja davon ausgehen, schon wieder nach 6 Monaten einen Verlängerungsantrag zu stellen. Oder gibt es hier eine Ausnahmeregelung, wonach man die Höchstdauer von 3 Jahren überschreiten darf, wenn man die EWMR für zwei Jahre rückwirkend bekommt? Viele Grüße Maja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die Bescheiderteilung sollte abgewartet werden. Bei Zeitrenten sollte grundsätzlich rechtzeitig ein Antrag auf Weiterbewilligung dieser Rente gestellt werden.

2. Bei der erstmaligen Bewilligung der Zeitrente erfolgt eine Befristung längstens für drei Jahre unter Berücksichtigung des ermittelten Rentenbeginns. Ist für den Anspruch die Arbeitsmarktlage n i c h t maßgebend so ist die Befristung auf eine maximale Gesamtdauer von neun Jahren ab Zeitrentenbeginn beschränkt. Danach ist eine Dauerrente zu zahlen.

Ist jedoch für den Anspruch auch die Arbeitsmarktlage maßgebend, so gilt die Höchstdauer der Befristung von insgesamt neun Jahren in diesen Fällen n i c h t. D.h. diese Befristung kann mehrfach bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze verlängert werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klaus-Peteram 17.12.2012 | 08:52
Nein, eine "Ausnahmeregelung" gibt es nicht. Auch nicht wenn eine Rente rückwirkend genehmigt wird. Befristete Renten können max. bis zu 3 Jahren pro Befristung und längstens für insgesamt 9 Jahre befrisitet werden. Die einzelnen Zeiträume der Befristung können zwar unterschiedlich lang sein, aber dürfen eben max. pro Befristung nur 3 Jahre betragen. Selbst wenn Sie nächstes Jahr dann einen Verlängerungsantrag stellen müssen wo ist das Problem ? Klar ist es etwas Papierkram und u.U. wird auch eine Begutachtung notwendig. Aber da muss nun leider jeder durch. Wenn Sie weiterhin erkrankt sind und sich an ihrer Erwerbsminderung nichts geändert ( also gebessert ) hat wird ihre EM-Rente auch sicher weiter verlängert werden.
Majaam 17.12.2012 | 09:05
Hallo Klaus-Peter, ein Problem ist es nicht, aber man macht sich natürlich schon Gedanken über die Zukunft. Es ist halt alles so ungewiss. Seit Ende Oktober weiß ich nun, dass ich erwerbsgemindert bin (habe verschiedene Schreiben von der DRV bekommen und auch telefoniert). Der Bescheid hingegen ist immer noch nicht eingetroffen. Man sagt mir zwar immer wieder, dass dieser "demnächst" da sein wird, aber bislang ist nichts da. Daher habe ich im Prinzip nichts schwarz auf weiß, nicht einmal das Rentenende. Daher frage ich dann hier nach, um Infos zu bekommen.
Klaus-Peteram 17.12.2012 | 10:15
Natürlich ist alles insofern ungewiss. Aber im Grunde haben ja alle EM-Rentner beim oder nach dem Erstantrag das Problem, das sie nicht wissen ob ihre Rente beim nächsten Mal dann wieder verlängert wird oder nicht. Kann das sehr gut nachempfinden. Auch das jeweilige Prozedere ( z.b. Begutachtung Ja oder Nein ) und die Dauer des Verfahrens kann dann ganz unterschiedlich ausfallen. Von wenigen Wochen über viele Monate oder sogar bis zu Jahren ist alles möglich. Das liegt in der Natur der Sache und lässt sich auch nicht ändern, da es immer und nur vom Einzelfall abhängig ist. Nun warten Sie bitte doch erstmal den Bescheid ab. Alles spekulieren bringt aj nicht wirklich was. Ausserdem hat sich - leider - schon öfters herausgestellt, das telf. getätigte Aussagen dann so nicht immer im Bescheid stehen. Nur der schriftliche Bescheid zählt letztlich ! Wenn Sie den Bescheid dann vorliegen haben wissen Sie zumindest was jetzt erstmal Fakt ist und können sich auf alles weitere dann zumindest vorbereiten und einstellen ( wie z.b. die rechtzeitige Stellung des Verlängerungsantrages ) .
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026