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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von ich der Fragende 15.03.2021 | 14:25
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9 Antworten

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Hallo Zur Übersicht erstmal meine Chronologie Nov 2020 Bescheid über unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit rückwirkend zum Jan 2020 Nov 2020 darauf Beantragung volle Erwerbsminderungsrente Febr.2021 ausgesteuert danach Nahtlosigkeit durch Arbeitsagentur abgelehnt wegen arbeitsfähig 3-6 Stunden.Jetzt ALG 1. Jetzt schon nach 3 Monaten bekam ich von der RV den Bescheid das noch ein Gutachten im Auftrag gegeben wird.Termin wegen Corona? Zur Frage: Ich habe einen leidensgerechten Arbeitsplatz angeboten bekommen.Wenn es klappt soll ich dann den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stornieren? Mein regulärer Renteneintritt wäre April 2022 nach 45 Jahren (besonders langjährige)erreicht vor ALG 1. Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ich der Fragende,

Sie können Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente jederzeit zurückziehen.

Sofern sich das Arbeitsangebot bestätigen und Sie eine Zusage erhalten, sollten Sie die Probezeit abwarten. Lassen Sie sich jedoch bereits jetzt schon eine gezielte Rentenauskunft über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erstellen, damit Ihr geplanter Renteneintritt zum 01.04.2022 abgesichert ist.

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8 Antworten

ich der Fragende,am 16.03.2021 | 10:13
Vielen Dank für die Antwort. Die neueste Rentenauskunft liegt vor. Wenn ich den Antrag zurückziehe und die Stelle annehme, könnte es passieren das ich die unbefristete Teilerwerbsrente auch gestrichen bekomme? Ich werde auf jeden Fall UNTER der Hinzuverdienstgrenze bleiben. Ps.: sehr gutes Foru; weiter so.
Siehe hieram 16.03.2021 | 10:56
Zitat von ich der Fragende, anzeigen
Wichtig ist vor allem auch, dass Sie innerhalb der erlaubten Arbeitszeit bleiben, also UNTER 6h täglich. Sie müssen ja die Beschäftigung ohnehin mitteilen, auch wenn Sie innerhalb der Hinzuverdienstgrenze bleiben, aber wenn es ein 'leidensgerechter' Arbeitsplatz ist, wird Ihnen dies wohl auch 'genehmigt', ohne dass es die halbe EM-Rente gefährdet. Sie sollten eine möglichst präzise Arbeitsplatz(situations)beschreibung beifügen. Beachten Sie bitte aber auch, dass Ihre Rente für 'besonders langjährig Versicherte' nun auch schon mit der halben EM-Rente nicht mehr abschlagsfrei bezahlt werden kann, denn diese (Teil)Abschläge bleiben erhalten. Lassen Sie sich das sonst tatsächlich noch einmal gezielt ausrechnen. Vielleicht ergibt eine derartige Berechnung dann, dass Sie vorher 'umsteigen' auf eine andere vorgezogene Altersrente und dann ja trotzdem noch etwas hinzuverdienen dürfen. Interessant könnte dies z.B. auch sein, wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen auch einen GdB >=50 haben.
ich der Fragendeam 16.03.2021 | 13:52
Zählt denn die "unter 6h Regel" auch für Teilw.Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit? Im Reha-Entlassungsbericht steht für allgemeinen Arbeitsmarkt 6Stunden und mehr.
Siehe hieram 16.03.2021 | 17:54
Was im Reha-Entlassungsbericht steht ist 'Schnee von gestern". Maßgeblich ist, dass es Ihnen eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Und damit wird ausgeglichen, dass Sie in Ihrem Beruf nicht mehr Vollzeit tätig sein können. Wer aber eine halbe EM-Rente bezieht, darf nur maximal bis UNTER sechs Stunden täglich eine Teilzeitbeschäftigung ausüben (entweder ein leidensgerechter Arbeitsplatz im 'alten' Beruf oder eine andere Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt). Denn wer mehr als sechs Stunden arbeiten kann, ist nicht erwerbsgemindert und es entfällt der Anspruch auf die EM-Rente. nachzulesen in §43 SGB VI und in den Hinweisen in Ihrem Rentenbescheid
ich der Fragendeam 20.03.2021 | 10:40
Ich habe gestern bei der RV angerufen. Die Dame sagte mir: Wer eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit erhält darf mehr als 6 Stunden arbeiten aber leidensgerecht.
Schadeam 20.03.2021 | 11:35
Wenn Sie natürlich (vollschichtig?) in dem Beruf arbeiten in dem Sie berufsunfähig sind, könnte die teilweise Rente wegen Berufsunfähigkeit natürlich hinterfragt werden.
Grobiam 20.03.2021 | 12:12
Ich habe gestern bei der RV angerufen. Die Dame sagte mir: Wer eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit erhält darf mehr als 6 Stunden arbeiten aber leidensgerecht.
Das soll sie Ihnen nochmal schriftlich bestätigen, nur dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Unter 6 Stunden ist zwar auch das Kriterium für die Berufsunfähigkeit, hat aber ansonsten mit den Merkmalen der Teilrente nichts zu tun. Wie bereits geschrieben wurde, ist es möglich andere Berufe in Vollzeit auszuüben. Der Gesetzgeber hat administrativ festgelegt, dass es bei Berufsunfähigkeit eine halbe EMR gibt und Punkt. Genaus hätte er festlegen können, der bekommt eine rote Mütze oder 500 Euro fest. Er ist im Prinzip gar nicht erwerbsgemindert, sondern nur Berufsunfähig.
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