Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo ich der Fragende,
Sie können Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente jederzeit zurückziehen.
Sofern sich das Arbeitsangebot bestätigen und Sie eine Zusage erhalten, sollten Sie die Probezeit abwarten. Lassen Sie sich jedoch bereits jetzt schon eine gezielte Rentenauskunft über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erstellen, damit Ihr geplanter Renteneintritt zum 01.04.2022 abgesichert ist.
Unter 6 Stunden ist zwar auch das Kriterium für die Berufsunfähigkeit, hat aber ansonsten mit den Merkmalen der Teilrente nichts zu tun. Wie bereits geschrieben wurde, ist es möglich andere Berufe in Vollzeit auszuüben. Der Gesetzgeber hat administrativ festgelegt, dass es bei Berufsunfähigkeit eine halbe EMR gibt und Punkt. Genaus hätte er festlegen können, der bekommt eine rote Mütze oder 500 Euro fest. Er ist im Prinzip gar nicht erwerbsgemindert, sondern nur Berufsunfähig.Ich habe gestern bei der RV angerufen. Die Dame sagte mir: Wer eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit erhält darf mehr als 6 Stunden arbeiten aber leidensgerecht.Das soll sie Ihnen nochmal schriftlich bestätigen, nur dann sind Sie auf der sicheren Seite.
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