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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente beantragen 26 Wochen frist

von Sonne2707.04.2015 | 13:40
1658 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Muss ich mindestens 26 Wochen krankgeschrieben sein um die Erwerbsminderungsrente zu bekommen bzw zu beantragen? Ich habe seit über 2 Jahren MS und im Januar einen schweren Schub. Seitdem bin ich krankgeschrieben. Da ich wegen der Kindererziehung nur 50% arbeite und eigentlich meine Stunden wenn ich gesund wäre erhöhen wollte, Würde ich gerne die Erwerbsminderungsrente beantragen da ich das gesundheitlich nicht mehr schaffe . Vollzeit keinesfalls und teilzeit sehr sehr schwer. Ich bin ja nun noch keine 26 Wochen krankgeschrieben und überlege irgendwann einen Arbeitsversuch zu starten und parallel die Erwerbsminderungsrente zu beantragen . Geht das? Oder muss ich zwingend die 26 Wochen Arbeitsunfähigkeit voll haben um diese zu beantragen ? Öde geht das vom Tag des krankheitsereignisses was bei mir vor über 2 Jahren war

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.04.2015 | 13:55

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft anhand von ärztlichen Unterlagen Ihren Gesundheitszustand. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gfls. teilweise oder voll erwerbsgemindert.

Sie sollten einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen; eine bestimme Zeit der Krankschreibung wird nicht gefordert.

3 Antworten

W*lfgangam 07.04.2015 | 14:00
Hallo Sonne27, für die EM-Rente gibt es keine 'Vorlaufzeit', die können Sie aus dem Stand heraus beantragen - hängt schon gar nicht mit Krankengeldzahlung zusammen (KG). Sinnvoll - aus finanzieller Sicht - ist es meist, das KG erst mal so lange wie möglich mitzunehmen (so lange Krankenkasse nicht quengelt/Reha-Antrag stellen) und anschließend nach Auslaufen KG ggf. in die 'Nahtlosigkeitsregelung' zum ALG 1 zu rutschen. Vor Auslaufen ALG 1 so'n halbens Jahr vorher wird es dann allerdings Zeit, sich um den EM-Rentenantrag zu kümmern. Wann der Tag der EM liegt/der med. Leistungsfall eingetreten sein könnte, hängt von der Beurteilung des med. Dienstes der DRV ab (muss nicht immer richtig sein), kann daher/auch 'Jahre' zurückliegen. Für die EM-Rente würde die verbleibende Zeit bis 62 dazugerechnet werden - die aktuelle Höhe ersehen Sie aus einer Rentenauskunft, die Sie hier anfordern können: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Gruß w.
schwäbinam 07.04.2015 | 18:52
hallo, ich habe auch MS und als ich vor vier jahren das erste mal in Reha war, hatte ich gedacht, die bringens schon wieder hin. hab nicht im traum an rente gedacht. der neuro und dann die drv waren allerdings der Meinung, dass ich erwerbsgemindert sei und drv hat mich aufgefordert, einen rentenantrag zu stellen ich bin arbeitsfähig in die Reha und arbeitsfähig wieder entlassen worden. teilrente wurde trotzdem bewilligt. mit dem tip, mglichst lange kg mitzunehmen kann und will ich mich absolut nicht anfreunden. finde ich auch nicht richtig. aber manche ticken halt anders als ich.
schwäbinam 07.04.2015 | 18:53
hallo, ich habe auch MS und als ich vor vier jahren das erste mal in Reha war, hatte ich gedacht, die bringens schon wieder hin. hab nicht im traum an rente gedacht. der neuro und dann die drv waren allerdings der Meinung, dass ich erwerbsgemindert sei und drv hat mich aufgefordert, einen rentenantrag zu stellen ich bin arbeitsfähig in die Reha und arbeitsfähig wieder entlassen worden. teilrente wurde trotzdem bewilligt. mit dem tip, mglichst lange kg mitzunehmen kann und will ich mich absolut nicht anfreunden. finde ich auch nicht richtig. aber manche ticken halt anders als ich.
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