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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente beantragen nach 20 Jahren WfB

von Muddi30.05.2016 | 18:22
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7 Antworten

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Mein Sohn ist von Geburt an behindert und arbeit bereits seit über 20 Jahre in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Er erhält eine umbewertete Invalidenrente der DDR und Grundsicherung. Nun möchte ich Erwerbsminderungsrente nach 20 Beitragsjahren beantragen. Welche Antragsformulare sind hierfür zu verwenden. R100 und R210 bzw. R215 scheinen für diese besondere Form der Erwerbsminderungsrente ungeeignet. Kann man das auch über Antrag stellen onlin machen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Muddi,

auch wir empfehlen Ihnen einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren. Dort wird der Rentenantrag elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 30.05.2016 | 19:27
Hallo Muddi, warum? Ist der Hauptantrag für alle Rentenarten, also auch für eine EM-Rente. Die besonderen versicherungsrechtlichen Bedingungen für diese Art der EM-Rente spielen für den Antrag keine Rolle. Nehmen Sie noch den R0810 (KV/PV) dazu, und das Paket ist komplett. > Kann man das auch über Antrag stellen onlin machen ? Kann man oder Frau: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Guter Rat: Versuchen Sie es erst gar nicht, nehmen Sie die kostenfreie Hilfe einer Beratungsstelle/DRV oder Rathaus/Versicherungsamt in Anspruch ...da ist der Antrag ratzfatz und richtig (!) ausgefüllt, Bestätigungen von erforderlichen Kopien und persönlichen Antragsdaten sind ebenfalls kostenlos. Moment ...'umgewertete' "DDR"-Rente? ...erhält er demnach schon eine alte EU-Rente? Dann reicht der R0120 mit R0210 und ggf. R0215 aus, R0810 entfällt. Versprechen Sie sich da aber keinen Mehrbetrag auf die alte Rente. Gruß w.
Muddiam 30.05.2016 | 20:16
Es ist eine ehemalige Invalidenrente in Höhe von 213 €, die stets konstant bleibt.
W*lfgangam 30.05.2016 | 20:48
Hallo Muddi, auf der letzten Rentenanpassungsmitteilung (01.07.2015 oder davor) steht aber mit Sicherheit nicht 'ehemalige Invalidenrente' drauf, sondern eher/wahrscheinlich "Rente wegen Erwerbsunfähigkeit". Die statische Leistung hängt noch mit dem alten Ausgleichsbetrag zusammen = Umwertung in West-Rente, die viel kleiner ausgefallen wäre, als die alte DDR-Rente – daher der Ausgleichsbetrag, bis durch normale Rentenanpassungen der 'richtige' Rentenbetrag höher ausfällt. Insofern würde bei Neufeststellungsantrag - unter Berücksichtigung der WfbM-Zeiten - eine deutlich höhere 'neue' EM-Rente bei rauskommen incl. Zurechnungszeit bis zum 62. Lbj. ...vielleicht 400 - 700 EUR mtl. Allerdings liegt er damit immer noch unter Grundsicherungsniveau, was im Ergebnis doch keinen Mehrbetrag ergeben wird. Daher: Antrag stellen, in einigen Monaten wissen Sie mehr. Gruß w.
Rentenversteheram 31.05.2016 | 15:47
Hier noch ein kleiner Tipp am Rande für all diejenigen die unter diesen Rentenanspruch fallen: Rückkkauf von Schulzeiten nach § 207 SGB VI! Sofern nach dem 16 Lebensjahr eine Schule besucht wurde, kann man hier freiwillige Beiträge nachentrichten und zwar für höchstens 12 Kalendermonate. Damit müsste man nur "19" Jahre in einer geschützten Einrichtung (z.B. WfB) arbeiten und wäre 1 Jahr früher Rentenberechtigt. Bei einer Nachentrichtung von 1009,80 EUR (12x 84,15) lohnt sich das in meinen Augen. Angennommen die Rente beträgt wie W*lfgang geschrieben hat mindestens 400 EUR, hätte man in 12 Monaten 4800 EUR Rente und damit 3800 plus erwirtschaftet! Ein kleiner Wehrmutstropfen bleibt allerdings wie so oft! 1. wenn Grundsicherung fließt hat derjenige oft nichts davon und 2. durch die freiwilligen Beiträge reduziert man sich den Schnitt der Gesamtleistungsbewertung (d.h. die Zurechnungszeit wird etwas schlechter bewertet) MfG
W*lfgangam 31.05.2016 | 21:53
Zitat von Rentenversteher deluxe anzeigenausblenden
Hallo Rentenversteher deluxe, vollkommen richtig! ...und die Experten/in-Antwort war zum Gesamtpaket der Frage so was von undeluxe, da dreht sich jeder 'Halbexperte' vor Scham unterm Schreibtisch weg ;-) Es ist hier wie es ist, GZSZ eben :-) Nebenbei: Selbst Sozialamt/Grundsicherung würde mit Kusshand fehlende Beiträge 'nachkaufen', wenn sie damit früher den ergänzenden Sozialleistungsaufwand reduzieren können - sie müssen es nur wissen/dort nachgefragt. Und, meine KollegInnen in den Nebenzimmern trete ich fast täglich in den Allerwertesten, wenn sie für ihr Klientel schlicht die Rentenseite nicht im Blickpunkt haben ...da zahlen die eben brav ohne 'Regressmöglichkeit' weiter – ich könnte ... Gruß w.
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