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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente beantragen trotz Beschäftigung

von Peter01.07.2023 | 13:00
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an die Experten. Meine Ärztin hat mir geraten, einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ich habe diverse Erkrankungen, aber gehe trotzdem arbeiten(Vollzeit) Ich schaffe es aber nicht mehr, muss ständig Pause machen. Bin gerade 60 geworden. Frage:" Muss ich mich nun lange Krankschreibung lassen um die Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Ich habe etwas Angst die Rente zu beantragen. Wenn es nicht funktioniert was mache ich dann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

 

den Ausführungen von "Abschläge" schließen wir uns an.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Helferlineam 01.07.2023 | 13:13
Nein, das ist tatsächlich nicht notwendig. Der Antrag kann ohne vorherige Krankschreibung gestellt werden. Gut wären entsprechende Berichte der behandelnden Ärzte, bei der Einreichung, die Ihr Vorhaben unterstützen. Das könnte unter Umständen auch das Verfahren verkürzen. Allerdings würde der DRV auch Berichte von den Ärzten abfordern.
Abschlägeam 01.07.2023 | 13:31
Hallo Peter, eine lange Krankschreibung ist keine Voraussetzung, um einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen zu dürfen. Ob Sie tatsächlich 'erwerbsgemindert' sind, kann hier niemand prognostizieren. Vielleicht wird Ihnen erst einmal 'nur' eine Reha bewilligt, vielleicht eine Ablehnung, vielleicht eine halbe EM-Rente oder doch eine volle. Stellen Sie also den Antrag, fügen bereits vorhandene medizinische Unterlagen bei und warten Sie das Ergebnis ab. Und so lange der Antrag läuft, darf Ihre Ärztin Sie jederzeit für 'Arbeitsunfähig' erklären, wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen. Und dann wäre aber zunächst der Arbeitgeber mit Entgeltfortzahlung oder dann eben die Krankenkasse mit Krankengeld dran. Oder Sie gehen weiter arbeiten, so wie Sie es eben schaffen. Und 'falls' Ihnen eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, hat dann ggfs. die Krankenkasse Erstattungsansprüche, aber nur, wenn die EM-Rente Ihnen 'rückwirkend' bewilligt wird und in dieser Zeit parallel Krankengeld bezahlt wurde. Aber dies zu klären steht ja noch in weiter Ferne..., denn dafür müssten Sie ja erst einmal einen Antrag auf EM-Rente stellen :-) Weitere Hinweise, unter welchen Umständen ggfs. eine Erwerbsminderung vorliegt, finden Sie auch in dieser Broschüre https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
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