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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente beantragt und Arbeit

von Edi03.02.2026 | 11:31
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich heiße Edi 60 Jahre / schwerbehindert und habe die Erwerbsminderungsrente beantragt. Lt. Rehabericht vom September 25, kann ich noch bis zu 6 Stunden arbeiten. Ich bin seit der Reha krankgeschrieben! Mein Arbeitgeber ( öffentlicher Dienst)hat mir angeboten, 25 Stunden in meinem alten Job zu arbeiten. Man hat wohl Personalprobleme. Zudem macht die Krankenkasse Stress und ich vermute man versucht alles um das Krankengeld einzugrenzen oder gar nicht mehr zu zahlen. Frage: Darf ich, trotz gestelltem Antrag auf Erwerbsminderungsrente 25 Stunden meiner alten Arbeit nachgehen? Oder gefährdet das meinen Antrag?? Könnte die KK mir das verbieten??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,
eine Beschäftigung auch neben einer Erwerbsminderungsrente ist möglich.
Seit dem 01.01.2026 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente) gestiegen.
Bei voller Erwerbsminderung liegt die jährliche Grenze bei 20.763,75 Euro. Für teilweise Erwerbsminderung beträgt sie mindestens 41.527,50 Euro. Die Hinzuverdienstgrenze gilt pro Kalenderjahr (Januar bis Dezember). Ein Verdienst darüber hinaus wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. 
Die Arbeit muss stets im Zeitansatz des gesundheitlich verbliebenen Leistungsvermögens erfolgen: 
Bei voller Erwerbsminderung liegt das Arbeitsvermögen bei weniger als 3 Stunden täglich und bei einer teilweise Erwerbsminderung bei sind 3 bis unter 6 Stunden tägliche Arbeit möglich.

 

Ausgehend von dem, was Sie mitgeteilt haben, liegt Ihre verbliebenes Leistungsvermögen zwischen 3 Stunden und unter 6 Stunden täglicher Arbeit. Die 25 Stunden / Woche sind daher unschädlich für einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
 

Ob Ihnen Ihre Krankenkasse die Beschäftigung verbieten kann, ist mir nicht bekannt, aber wenn Sie aufgrund der Beschäftigung und einer Rente kein Krankengeld mehr in Anspruch nehmen, sollte es keine Probleme bereiten. Sprechen Sie aber bitte mit Ihrer Krankenkasse.

 

Weiter sollten Sie überlegen, ob Sie – nachdem das Erwerbsminderungsrente-Verfahren abgeschlossen ist – die Erwerbminderungsrente in einen Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen, da es neben einen Altersrente keine Hinzuverdiensteinschränkungen gibt und der Rentenbetrag sich von einer teilweisen Erwerbsminderungsrente zu einer Altersrente erhöht.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=13
 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 03.02.2026 | 11:51
Sie dürfen alles. Bei 25 Wochenstunden gibt es aber im besten Fall die halbe Rente. Vielleicht sieht das aber der ärztliche Dienst der DRV auch anders als die Ärzte in der Reha, wer weiß? Was machen Sie wenn die Rente abgelehnt wird, reicht Ihnen der Lohn für 25 Stunden?
Ediam 03.02.2026 | 12:04
Hallo und danke für die Antwort Wenn eine Empfehlung aus der Reha( DRV Klinik) 3-6 Stunden lautet, werde ich wohl kaum eine volle Rente erhalten oder?? Der Lohn mit 25 Wochenstunden reicht mir zum Leben, da ich bei meiner Tochter mietfrei wohne
Lediglich eine Empfehlungam 03.02.2026 | 12:56
Die Reha-Klinik gibt eine Empfehlung ab, an die die DRV aber nicht gebunden ist, so daß bis zu einem vorliegenden Bescheid grundsätzlich offen ist, ob Sie eine (Teil)EMR bekommen.
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