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Erwerbsminderungsrente bei 2 jährigen Bandscheibenvorfall und Diagnose Syringomyelie

von Rene19.10.2010 | 20:52
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3 Antworten

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Hallo, leide seit knapp 2 Jahren ( erstmals 11/2008 ) unter einem Bandscheibenvorfall. Infolge dessen kam es untermittelbar am Anfang des neuen Jahres 2009 zu weiteren Beschweren im Bereich der BWS die aber mein Orthopäde nicht als medizinisch notwendig ansah und ignorrierte und ich somit mit meinen Schmerzen weiter leben mußte. Nach mehreren Therapien und einer erfolglosen Rehamaßnahme und zahlreichem Arztbesuchen danach sind die Beschwerden nicht weniger geworden. Mittlerweile ist die Bandscheibe im Bereich der Lendenwirbelsäule sogar schon ausgetrocknet. Eine Umschulung kommt für mich aus amtsärztlicher Sicht auch nicht in Frage. Der Schock dann im September: Da wie bereits oben erwähnt die Schmerzen auch noch zusätzlich in der BWS auftraten, bin ich zu einer Neurochirugin im Nachbarort hingefahren. Nach Schilderung meiner Schmerzen veranlasste Sie ein MRT der BWS. Resulat: Syringomyelie eine nicht heilbare Erkrankung des Rückenmarks die sich bis in den Bereich der HWS erstreckt. Demnächst muß ich nochmals zum MRT es soll noch das Gehirn untersucht werden - zwecks Zirkulation des Nervenwassers und unter Auschluss eines Tumors. In Anbetracht dessen wurde mir nun von meiner Arbeitsvermittlerin empfohlen eine Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Nun meine Frage: Habe ich überhaupt aus den oben genannten Erkrankungen Chancen auf diese Rente.

3 Antworten

Klemensam 19.10.2010 | 22:50
Auf die Erkrankung / Diagose an sich kommt es nicht an, sondern immer nur auf dessen Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit. Es gibt schwere Erkrankungen welche sich nicht auf die Erwerbsfähigkeit auswirken und somit keine EM-Rente rechtfertigen. Deshalb kann man nie nur anhand der Erkrankung alleine eine Aussage zu den Chancen auf eine EM-Rente treffen. Auch Menschen die z.b. an Krebs erkrankt sind bekommen nicht immer und automatisch eine EM-Rente. Das ist auch immer vom Einzelfall abhängig. Stellen Sie einfach einen EM-Antrag und die RV wird Ermittlungen hisnsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit anstellen und danach entsprechend eine Entscheidung für oder gegen eine EM-Rente treffen. Das ihnen ihre Arbeitsvermittlerin geraten hat eine EM-Antrag zu stellen ist übrigens klar und dient nur einem Zweck, nämlich Sie schnellstmöglich in die EM-Rente abschieben zu können und damit aus der Zahlungsverpflichtung ihnen gegenüber herauszukommen.
Schadeam 19.10.2010 | 21:25
Da sollten Sie doch besser Ihr medizinisches Fachpersonal befragen. Die sollten beurteilen können, ob Sie mit Ihren Krankheiten arbeiten können oder nicht. Im Rentenforum kann man Ihnen nur den Rat geben, es zu probieren: wenn der Rentenantrag bewilligt oder abgelehnt ist, dann kennen Sie Ihre Chance! Woher soll ein Nichtmediziner per Ferndiagnose Ihre Chance beurteilen können.
-_-am 20.10.2010 | 03:55
Die Auswirkungen Ihrer Erkrankungen auf Ihr Leistungsvermögen kann online in diesem Forum nicht festgestellt werden. Ob Sie aus medizinischer Sicht einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben, ist Gegenstand der Beurteilung durch einen oder mehrere medizinische Sachverständige im Rahmen eines Rentenfeststellungsverfahrens. Dazu ist es erforderlich, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen. Wenden Sie sich zur Antragsaufnahme ggf. an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Terminvereinbarung: https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp
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