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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente bei Gesellschafter-Geschäftsführer

von Fan08.05.2019 | 10:25
1126 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, der voll erwerbsgeminderte A möchte neben seiner Rente noch etwas hinzuverdienen. Dies möchte er auf selbständiger Basis tun. Er gründet eine GmbH (alleiniger Gesellschafter) und zahlt sich ein Geschäftsführergehalt von max. 450 € aus. Dies sind Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze. Sollte die GmbH mehr Gewinne erwirtschaften, schüttet A die Gewinne nach Ende des Geschäftsjahres aus. Diese Gewinnausschüttungen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen, welche unschädlich für die Rente ist. Ist diese Sichtweise richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fan,

grundsätzlich kann auch Arbeitseinkommen i.S. d. § 15 Sozialgesetzbuch IV neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erzielt werden. Der steuerrechtliche Gewinn wird als Hinzuverdienst i.S. d. § 96a Sozialgesetzbuch VI zugrunde gelegt.

Sollten Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG erzielt werden, sind diese nicht als Arbeitseinkommen auf die Rente anzurechnen. Sind diese allerdings dem steuerrechtlichen Gewinn zuzuordnen, erfolgt eine Anrechnung auf die Rente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Bayern Fanam 08.05.2019 | 11:07
Hallo, das kommt immer auf die Betrachtungsweise an. Und was ist mit dem erwerbsgeminderten B ? Zumindest muss A seine Mitteilungspflichten nachkommen und eventuell wird die Erwerbsminderungsrente annulliert. Viel Glück und Erfolg.
Deutsche Rentenversicherung
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