Hallo Schmetterling,
teilweise Erwerbsminderung besteht, wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, Sie aber noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Ihr Rentenversicherungsträger prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert er auch ein Gutachten an. Außerdem gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Das heißt, dass zunächst geprüft wird, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann.
Somit ist der Umfang Ihres Leistungsvermögens ausschlaggebend dafür, ob für Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt. Es hängt nicht davon ab, ob Sie bereits einen Teilzeitarbeitsplatz haben.
Mit freundlichen Grüßen
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