Hallo Johannes,
eine Versicherungspflicht auf Antrag endet nicht, wenn Sie erwerbsgemindert werden. Für eine Beendigung der Versicherungspflicht müssten die dafür nötigen Voraussetzungen entfallen. Das ist zum Beispiel mit der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit der Fall. Ein Wechsel der Tätigkeit oder ein Wechsel der Rechtsform, in der die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, beendet beispielsweise die Antragspflichtversicherung nicht. Diese besteht fort, solange eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Sofern Sie den vollen Regelbeitrag zahlen, ist dieser weiterhin maßgebend. Zahlen Sie einkommensgerechte Beiträge, ist das Arbeitseinkommen nach dem letzten Einkommenssteuerbescheid maßgebend. Sinkt das Arbeitseinkommen im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich um mindestens 30% unter das im letzten Einkommensteuerbescheid nachgewiesene Arbeitseinkommen, können Beiträge entsprechend dem laufenden Arbeitseinkommen gezahlt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung