@Rückfrage, wird vielleicht etwas lang, aber dafür hoffentlich verständlich.
Unterstellen wir wirklich einmal 8 Jahre Schul- bzw. Hochschulzeit und danach Pflichtbeiträge mit jeweils 2 EP / Jahr. Dann ergeben sich - alles mit heutigen Werten – Folgende Beträge
Fall ohne Minijob
EP für Beitragszeiten = 16,0000
Grundbewertung aus 16,0000 / 192 Mon Gesamtzeit – 96 Mon beitragsfrei = 0,1667 EP / Monat
EP für Schul- und Hochschulzeit = 0
EP für Zurechnungszeit 408 Mon = 68,0136
EP insgesamt 84,0136 * Zugangsfaktor 0,892 = 74,9401 persönliche Entgeltpunkte
Monatsrente = 2476,77 €
Fall mit Minijob nur Pauschalbeiträge des Arbeitgebers
EP für Beitragszeiten = 16,0000
Grundbewertung aus 16,0000 / 192 Mon Gesamtzeit – 96 Mon beitragsfrei = 0,1667 EP / Monat
EP für Schul- und Hochschulzeit = 0
EP für Zurechnungszeit 408 Mon = 68,0136
EP-Zuschlag für Minijob = 0,8983
Hinweis: Die Zuschläge aus dem MiniJob beeinflussen nicht den Gesamtleistungswert!
EP insgesamt 84,9119 * Zugangsfaktor 0,892 = 75,7414 persönliche Entgeltpunkte
Monatsrente = 2503,25 €
Fall mit Minijob mit Pauschalbeiträgen des Arbeitgebers und Zuzahlung von insgesamt
EP für Beitragszeiten = 17,1142
EP für beitragsfreie bzw. beitragsgeminderte Zeiten .
Beitragsgeminderte Zeiten sind einerseits die neben der Schul- bzw. Hochschulzeit gezahlten MinJob-Beiträge mit Zuzahlung (nicht nur bei Sozialleistungsbezug, wie fälschlicherweise behauptet wurde) und der Monat des Eintritts der EM, der Beitrags- und Zurechnungszeit ist).
Grundbewertung aus 17,1142 + 2,5786 (Erhöhung für erste 36 Pflichtbeiträge wg MiniJob mit Zuzahlung) = 1969,28 / 192 Mon Gesamtzeit = 0,1026 EP / Monat
Vergleichsbewertung aus 1969,28 – 3,8595 für 97 Monate mit beitragsgeminderten Zeiten = 15,8333/ 192 Gesamtzeit – 97 Mon. beitragsgemindert = 0,1667
EP für Beitragszeiten einschl. MiniJob mit Zuzahlung= 17,1142
EP für Schul- und Hochschulzeit = 0
EP für Zurechnungszeit 408 Mon = 68,0136
EP insgesamt 85,1278 * Zugangsfaktor 0,892 = 75,9340 persönliche Entgeltpunkte
Monatsrente = 2509,62 €
Übrigens hat die Zuzahlung den unschätzbaren Vorteil, dass bereits nach 12 Monaten bei voller Erwerbsminderung eine sehr hohe Rente (gut 1380 € / Monat) zu zahlen wäre.