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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente bewilligt ab 31.12.2020

von Claudy8513.12.2020 | 09:34
542 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag zusammen, bei mir wurde Anfang September ALG 1 bewilligt weil ich bei meiner Krankenkasse am 30.12.2020 angesteuert werde bezügl. Krankengeld. Ich habe ALG 1 und Erwerbsminderungsrente paralel beantragt weil man mir das so empfolen hatte auf Grund vieler Erkrankungen. Nun habe ich gestern Post von der RV bekommen und die bewilligte Erwerbsminderungsrente vom 31.12.2020 bis 23.11.2023 erhalten. Da ich nun ALG 1 ab dem 31.12.2020 und Erwerbsminderungsrente ab dem 31.12.2020 bekomme, die Rente nur 300€ beträgt und ich ab Mai wieder arbeiten gehen möchte in meinem Job als Sozialpäd. Assistentin ist meine Frage ob ich die Rente wiederrufen darf um ALG 1 ab ende Dezember zu beziehen bis Mai 2021? Wenn das nicht geht und ich Rente annehmen muss, dann Frage ich mich wie ich meine Familie mit 300€ ernähren soll? Im Bescheid steht wenn ich nebem der Rente was dazu verdiene wird die Rente weg fallen. Wenn ich die Rente nicht wiederrufen darf, gibt es möglichkeiten vom Sozialamt oder Arbeitsamt eine Aufstockung zu den 300€ Rente zu bekommen? Ich habe in meinem Job gut verdient und das Krankengeld betrag 200€ weniger, wo dann 300€ wirklich vorne und hinten nicht ausreicht. Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen. Vielen Dank. Claudia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Von einigen Usern wurde schon vieles gesagt, danke dafür.

Ich verweise auf die Antwort von @Schade, wobei es immer noch nicht klar ist ob es sich um eine volle oder teilweise Rente wegen Erwerbsminderung handelt.

Bei voller Rente dürften Sie keine Ansprüche mehr bei der Agentur für Arbeit haben, aber das sagen Ihnen die Kollegen des Arbeitsamtes.

Ergänzende Leistungen bei Bedürftigkeit wären bei den entsprechenden Stellen vor Ort (Rathaus, Landratsamt,...) zu beantragen.

Jetzt neu bewilligte Renten werden immer am letzten Bankarbeitstag ausgezahlt, so kommt beispielsweise die Januarrente Ende Januar auf Ihr Konto.

Ich wünsche einen guten Sonntag

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

am 13.12.2020 | 10:02
Denken Sie etwa die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ist ein Wunschkonzert? Der Rentenversicherung ist es gleichgültig, ob Sie Ihren Rentenantrag zurückziehen. Da Sie aber nicht erwerbsfähig sind, wird die Agentur für Arbeit nicht weiter für Sie Arbeitslosengeld zahlen, falls Sie den Antrag zurückziehen. Das hätten Sie sich vor der Antragstellung überlegen müssen. Ihr „Plan“ wird also nicht aufgehen.
ATam 13.12.2020 | 11:35
Nein,so einfach rückgängig machen geht nicht. Zumindest nicht, ALG 1 statt Rente haben zu wollen. Das ALG wird man nicht zahlen in dieser Situation. Wenn Sie aber meinen, doch arbeiten zu können, geht das immer, bei entsprechendem Verdienst wird die Rente entsprechend gekürzt. Der Bescheid an sich wird damit nicht zurück genommen, man kann es also versuchen. Ich zweifle aber etwas an der Rentenhöhe. Wenn Sie gut verdient haben, wie Sie schreiben, kann diese Minirente eigentlich nicht sein. Zumal die EM- Rente vor kurzem deutlich verbessert wurde vom Gesetzgeber. Generell aber gibt es natürlich auch Unterstützung vom Staat für Rentner. Was konkret, hängt natürlich davon ab, wie das Gesamteinkommen der Familie ist oder ob Sie Single sind, und wie die Wohnsituation ist. Evtl. Wohngeld, bei 300 Euro eher Sozialgeld oder Sozialhilfe.
Ouzam 13.12.2020 | 11:42
Sie können den Antrag auf EM Rente bis zum Ende der Widerrufsfrist zurückziehen. Ob das dann sinnvoll ist bleibt mal dahingestellt. Ihnen wurde eine volle EM Rente gewährt? Damit sind Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt untern 3h verfügbar und fallen ebenso beim ALG1 raus. Heißt am Ende besteht die Gefahr, dass Sie gar nichts haben, zumal das ALG1 nicht mal begonnen hat. Wozu haben Sie überhaupt Rente beantragt, wenn Sie sich für voll arbeitsfähig halten und planen in 4 Monaten wieder zu arbeiten? Oder dachten Sie es gibt gut Geld als EM Rentner? Mit 300€ können Sie abhängig von Ihrer persönlicher Situation, wie Einkommen des Ehepartners, Antrag beim Sozialamt auf HzL stellen. Da Sie eine befristete volle Rente haben. Der Bedarf beläuft sich derzeit auf rund 420€ plus Mietanteil plus Mehrbedarfe zB gewisse Schwerbehinderungen. Die Rente wird hierbei als Einkommen angerechnet. Ich bin doch immer wieder verwundert wie blauäugig Menschen handeln können. Sie hatten ja 1,5 Jahre Krankengeld Zeit sich Gedanken zu machen bzw. zu erkennen was Ihnen mit EM Rente droht.
Schadeam 13.12.2020 | 12:44
Wurde eigentlich eine volle oder eine teilweise EM bewilligt? Wenn volle EM vorliegt, wird Ihnen die Agentur kein ALG 1 zahlen und so gesehen würde es Ihnen nichts nützen den Rentenantrag zurückzuziehen. Bei teilweiser EM könnte das anders sein, da wäre dann mit der Agentur zu klären welche Ansprüche Sie dort möglicherweise haben. Bei voller EM wäre das Sozialamt für aufstockende Leistungen zuständig wenn die Rente nicht zum Leben reicht. Außerdem ist es einem erwerbsgeminderten Menschen nicht verboten trotzdem zu arbeiten und Geld zu verdienen, notfalls gegen jeden ärztlichen Rat und gegen jegliche Vernunft. Die Agentur wird Sie in diesem Fall aber nicht vermitteln.
Claudy85am 13.12.2020 | 14:34
Vielen Dank für die Antworten. Ich wollte einfach nur Bescheid wissen wie es denn jetzt läuft wenn ALG 1 ab dem 31.12.2020 bewilligt ist und nun auch die EM Rente ab dem 31.12.2020. Noch läuft das Krankengeld bis 30.12.2020, ab dem 31.12.2020 dann die EM Rente weil ALG 1 nun nicht mehr gezahlt wird, richtig? Und zu wissen das ich Grundsicherung oder Harz 4 beantragen kann zur Aufstockung meiner EM Rente ist sehr hilfreich. Und die Frage ob es eine Volle EM Rente oder Befristete EM Rente ist, kann ich nur sagen die Rente ist vom 31.12.2020 - 23.11.2023 bewilligt, kanpp 3 Jahre. Klingt für mich nach befrietet. Ich habe auch kein Schreiben bekommen wann die Rente dann immer überwiesen wird, nur den Bescheid das sie bewillig ist. Wird die EM Rente auch wie Gehalt zum ende des Monats, in meinem Fall dann am 31.1.2021 überwiesen? Weiß das hier jemand? Vielen Dank schon mal. LG Claudia
Claudy85am 13.12.2020 | 15:52
Im Bescheid steht Rente wegen voller EW Rente vom 30.12.2020 - 23.11.2023. Kann ich damit Grundsicherung oder Harz 4 zur Aufstockung beantragen?
ATam 13.12.2020 | 16:14
Im Prinzip ja, allerdings kommt es dafür darauf an, in welcher Familiensituation sie leben. Wenn ein Lebenspartner da ist, der genug verdient, dann nein. Auf jeden Fall fällt aber in Deutschland niemand völlig durchs Netz, und wer nur 300 Euro im Monat hat ohne andere Einkommen, wird Hilfe erhalten. In diesem Falle würde übrigens ein Schwerbehindertenausweis mit Gehbehinderung einen höheren Anspruch bedeuten, also etvl. beantragen.
Claudy85am 13.12.2020 | 16:10
Vielen Dank für Ihre Antwort. Doch, im Bescheid steht Rente wegen voller Erwebsminderung. Und der genaue Zeitraum wie ich geschrieben habe von wann bis wann. Lg
Claudy85am 13.12.2020 | 16:25
Ich bin verheiratet und mein Mann würde gut verdienen wenn er selber nicht zu seinem Lohn aufgestockt Kurzarbeiter Geld bekommen würde vom Arbeitsamt weil seine Firma in der er angestellt ist Kurzarbeit anmelden musste. Ist auch die Frage was gut verdienen bedeutet, woran es gemessen wird ( Jahreseinkommen?, Monatliches Netto oder Bruttoeinkommen)? Aber ich glaube ich muss es einfach versuchen mit der Grundsicherung oder Harz 4 und dann abwarten. Eure Antworten haben etwas Licht ins Dunkle gebracht, vielen Dank erstmal.
ATam 13.12.2020 | 16:44
Zitat von Claudy85 anzeigenausblenden
In diesem Fall könnte auch Wohngeld die Lösung sein. Also der Bedarf ist in der Grundsicherung schon ganz schön niedrig berechnet. Sie können sich das selber in etwa ausrechnen für einen ersten Anhaltspunkt. Ab 2021 stehen einem Zweipersonenhaushalt 802 Euro Regelleistung monatlich zu, dazu kommen die Kosten für das Wohnen. Allerdings muss man Strom und Telefon und Strom von der Regelleistung zahlen. Bleibt netto zum Geld ausgeben also in der Regel nochmal einiges weniger. Das Kurzarbeitergeld ist ja nun auch aufgestockt worden mit Corona, längerfristig immerhin 80% des Lohns, ganz arm ist wäre er dann aber nicht. Also irgendwie stimmen die Relationen nicht so recht, genau wie die Rentenhöhe von 300 Euro und gutem Einkommen. Ich z. B. habe nicht so gut verdient, alte Rentenregelung, trotzdem 700 Euro Nettorente. Muss man hier nicht klären, aber würde ich selber nochmal nachgucken.
am 13.12.2020 | 16:45
Zitat von Claudy85 anzeigenausblenden
Kurzfristige Lohneinbußen wegen Kurzarbeitergeld dürften kaum zum Hertz4-Anspruch führen. Der Anfangspost ist mindestens irreführend formuliert, da Sie sich mit der Rente als Alleinverdiener bezeichnet haben, was nach diesem Beitrag nicht stimmt. Gut verdienden die, die deutlich mehr als den Durchschnitt aller Gehälter verdienen oder anders ausgedrückt deutlich mehr als einen Rentenpunkt pro Jahr aus Erwerbseinkommen sammeln.
Janaam 13.12.2020 | 16:54
Überprüfen Sie doch erst einmal, ob die Rentenpunkte stimmen. Ob da alles drin ist. Vielleicht sollte Sie danach mal in sich gehen und überlegen, ob Sie wirklich in 4 Monaten wieder arbeitsfähig sind. 4 Monate sind schnell rum und was ist dann anders als nach 78 Wochen und 4 Monaten Krankenschein?
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