Von einigen Usern wurde schon vieles gesagt, danke dafür.
Ich verweise auf die Antwort von @Schade, wobei es immer noch nicht klar ist ob es sich um eine volle oder teilweise Rente wegen Erwerbsminderung handelt.
Bei voller Rente dürften Sie keine Ansprüche mehr bei der Agentur für Arbeit haben, aber das sagen Ihnen die Kollegen des Arbeitsamtes.
Ergänzende Leistungen bei Bedürftigkeit wären bei den entsprechenden Stellen vor Ort (Rathaus, Landratsamt,...) zu beantragen.
Jetzt neu bewilligte Renten werden immer am letzten Bankarbeitstag ausgezahlt, so kommt beispielsweise die Januarrente Ende Januar auf Ihr Konto.
Ich wünsche einen guten Sonntag