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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Harly10.12.2011 | 22:00
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3 Antworten

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Von 13.09 bis 25.10.2011 war ich zur Kur (psychosomatische) . Angekommen bin ich als krank ,seid Juli 2011 ,mittelschwere Depression. Entlassen wurde ich , als krank , mit schwerer Depression , sozialer Phobie. Von Medikamente nehme ich Mirtazapin für die Depression. Im Entlassungsbericht steht: Entlassung erfolgte arbeitsunfähig für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Durch die weiterhin notwendige psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung ist kurz und mittelfristig keine ausreichende Belastbarkeit für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit gegeben. Eine erneute Beurteilung ist erst nach Aufnahme der Therapie sinnvoll. Eine Zeitrente ist zu erwägen. Ich musste einen Dokument (G833) unterschreiben wo drin steht Teilhabe am Arbeitsleben unter zwei Stunden in 4 Wochen ist nicht gegeben. Außerdem habe ich seid der Kindheit Neurodermitis, Schilddrüsenunterfunktion (2010) , Mischform Asthma (2011), Tendinitis calcarera im linken Schulterbereich (Kalkablagerung), Kniebinnenschaden rechts. Grad der Behinderung habe ich seid 2009 >> 40% ,da war die Depression noch nicht dabei. Kann ich ein Verschlechterungsantrag stellen?? Und, habe ich überhaupt eine Chance Erwerbsminderungsrente zu bekommen???? Ich möchte ja arbeiten gehen, aber zur Zeit geht es überhaupt nicht . Vielen Dank im voraus Harly

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.12.2011 | 06:54

2 Antworten

Krämersam 11.12.2011 | 09:15
Wenn im Rehaabschlussbericht wirklich so eindeutig wie Sie schreiben eine Zeitrente empfohlen wird, stehen ihre Chancen sehr gut selbige dann auch zu bekommen. Die Entscheidung ob eine EM-Rente zuerkannt werden kann oder nicht fällt zwar aus allen med. Unterlagen die über Sie im Verfahren vorliegen und deren Gesamtbewertung , aber eine so mehr als eindeutige Empfehlung kann der med. Dienst der RV im Normalfall nicht einfach ingnorieren. Wobei grundsätzlich eben sich der med. Dienst nicht an die Empfehlungen im Rehabericht halten muss sondern selbst entscheidet. Es gibt eben auch Fälle wo der med. Dienst dem Rehabericht nicht folgt. Würde aber tatsächlich ( was ich persönlich nicht glaube ) jetzt keine befr. EM-Rente zuerkannt werden sollten Sie in jedem Falle in den Widerspruch gehen und den Rehabericht dazu als Begründung mit anführen. Mit Unterstützung eines Fachanwaltes oder eines Sozailverbandes sollte dann noch einiges möglich sein. Sollte bei ihnen jetzt die RV der Einschätzung des Rehaberichtes folgen wird ihr Rehaantrag automatisch in einen EM-Antrag umgedeutet weden. Dazu werden Sie dann von der RV angeschrieben und um formelle Stellung des EM-Antrages gebeten. Das ganze dürfte jetzt auch zeitnah geschehen, da Sie ja bereits vor ca. 6 Wochen schon aus der Reha entlassen wurden. Vielleicht rufen Sie auch einfach die Tage mal bei ihrer RV an und fragen nach dem Stand der Dinge. Was ihren Grad der Behinderung betrifft , so sollten Sie jetzt in jedem Falle einen Verschlechterungsantrag aufgrund der neu hinzugekommenen Depression sowie der sozialen Phobie stellen. Fügen Sie eine Kopie des Rehaberichtes aber auf jeden Fall dabei, dann läuft das wie von selbst und auch sehr schnell... Wenn wirklich sogar eine schwere Depression im Rehabericht diagnostiziert wurde, bekommen Sie auf jeden Fall einen höheren GdB, sodas Sie mindestens dann 50% erreichen und damit als schwerbehindert gelten.
gast0815am 12.12.2011 | 12:35
In Ergänzung der schon gegebenen Antworten: Den G833, die sog. Checkliste, muß der Patient nicht unterschreiben, sondern kann. Unterschreibt er, so wird die Checkliste mit der Entlassung an Rentenversicherung und Krankenkasse geschickt. Unterschreibt er nicht, dann erhält die vollständige Checkliste nur die RV, die KK aber nur die Personalien und das Datum der Entlassung. (Eine neue Erfindung, die uns in der Rehaklinik viel Freude bereitet...)
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