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Erwerbsminderungsrente

von Topas26.01.2010 | 21:00
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 52 Jahre alt, Zerspanungsmechaniker, und seit Oktober 2009 an einem Kontaktezem aufgrund einer Allergie gegen Kühlschmiermittel erkrankt. Die Allergie wurde nachgewiesen, ebenso hat sich bei einem Arbeitsversuch die Wirkungslosikeit von Schutzmaßnahmen herausgestellt. Eine Berufsunfähigkeit ist abzusehen. Das ganze Verfahren und die Behandlungskosten hat die BG (Berufsgenossenschaft)übernommen. Soweit ich informiert bin, steht mir als vor 1961 Geborener bei Berufsunfähigkeit eine kleine "Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit" zu, wenn ich in meinem bsiherigen qualifizierten Beruf gar nicht bzw. weniger als 6 Stunden täglich, und in einem anderen Beruf mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Meine Frage: Wann kann ich den Antrag auf diese Erwerbsminderungsrente stellen? Mein Arzt sagt, ich dürfe das nicht, solange das BG-Verfahren läuft. Ich dürfe auf keinen Fall auf eigene Faust etwas unternehmen und müsse alles allein der BG überlassen. Ist das so in Ordnung und warum? Das BG-Verfahren dauert lange. Dadurch steigt die Gefahr einer "betriebsbedingten" Kündigung und damit die Gefahr einer Verschlechterung meiner sozialrechtlichen Stellung durch Arbeitslosigkeit (Verlußt des Berufsschutzes). Dazu noch eine zweite Frage: Habe ich überhaupt den Rentenanspruch, wenn ich die Rente aus der Arbeitslosigkeit beantragen würde? Denn dann besteht kein Berufsschutz mehr, andererseits ist die Berufsunfähigkeit ja nachweislich in Ausübung meines qualifizierten Berufs entstanden. Gruß, Topas

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Topas,

auch mir ist nicht bekannt, dass eine Rentenantragstellung das Verfahren bei der Berufsgenossenschaft beeinflussen könnte. Vielmehr erfolgt eventuell eine Anrechung der Verletztenrente auf die Rente wegen Erwerbsminderung der DRV.

3 Antworten

Stefanam 26.01.2010 | 21:29
Bei einer Arbeitslosigkeit verlieren Sie den Berufsschutz nicht. Außerdem halte ich die Aussage Ihres Arztes für Quatsch, bitte erkundigen Sie sich direkt bei der BG. Sollte es sich (was anzunehmen ist) um eine falsche Aussage ihres Arztes handeln, teilen Sie ihm das bitte mit.
-_-am 27.01.2010 | 01:58
Ärzte sollten sich besser auf ihr Fachgebiet beschränken. Natürlich können Sie jederzeit einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen, jedenfalls aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie schon empfohlen, können Sie bei der Berufsgenossenschaft anfragen, ob der Antragstellung etwas entgegen stehen könnte. Das wäre mir aber neu.
Klaus-Dieteram 29.01.2010 | 08:09
mir steht jetzt die halbe erwerbsminderungsrente zu muß sie auch beantragen .da ich ja die volle berufsunfähigkeit habe laut REHA unter drei stunden aber noch leichte tätig keit aus führen kann bin 59j erde dieses jahr 60j könnte ich noch 2j stempeln da ich ja bis jetzt 43jahre gearbeitet habe wie läuft ich darf nur noch ganz leichte tätigkeiten auf dem arbeitsmarkt ausüben bitte um schnelle nachricht
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