Sollte die Rente tatsächlich zum 01.01.2013 rückwirkend bewilligt werden, greift das alte Recht. Im Allgemeinen heißt dies, dass die Rente evtl. bis zu ca. 50 Euro geringer ausfallen kann als eine Erwerbsminderungsrente nach neuem Recht.
Nun stellt sich die Frage, ob Ihr Vater in der Zeit von 2013 bis 2014 andere Leistungen bezogen hat, hier könnte sich ein Erstattungsanspruch anderer Leistungsträger ergeben.
Außerdem würde eine Rente nach neuem Recht auch einen späteren Rentenbeginn bedeuten.
Somit wäre die Rente zwar höher, aber dafür würde sie für einen kürzeren Zeitraum geleistet werden.
Auch weisen wir darauf hin, dass eine Rente nach gesetzlichen und medizinischen Vorgaben zu leisten ist (Leistungsfall, Antragstellung). Somit werden Sie wahrscheinlich keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Rentenbewilligung nehmen können.