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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Luna08.03.2019 | 14:03
166 Ansichten
10 Antworten

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Hallo...zur Zeit bin ich Reha u werde nächste Woche entlassen,ich leide sehr unter Rheuma,seit Oktober 18 erhalte ich pflegegrad 2 und habe einen gdb von 50 % in meinem Entlassungsbericht steht unter 3 std in meinem jetzigen beruf ( Gartenbau ) aber über 6 std im allgemeinen Arbeitsmarkt bei sehr leichter Arbeit. Kann ich da die erwerbsminderungsrente beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luna,

auch wenn Sie laut Entlassungsbericht die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente eventuell nicht erfüllen, können Sie selbstverständlich einen Antrag stellen.

Zum Kündigungsrecht im öffentlichen Dienst kann ich leider keine Aussage treffen. Vielleicht kann Ihnen diesbezüglich ein anderer Forumsteilnehmer weiterhelfen.

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9 Antworten

Luigiam 08.03.2019 | 14:14
Beantragen können Sie es selbstverständlich. Sind Sie vor 1961 geboren, käme auch eine Teilweise EMR auf Grund der Berufsunfähigkeit in Frage. Die RV prüft immer individuell und kann dabei dem REB folgen, muss aber nicht.
W*lfgangam 08.03.2019 | 14:12
Natürlich können Sie diese beantragen. Ob Sie dann als Erwerbsgemindert gelten wird überprüft und im Anschluss mitgeteilt. Gruß w.
Luigiam 08.03.2019 | 14:48
Beantragen können Sie es selbstverständlich. Sind Sie vor 1961 geboren, käme auch eine Teilweise EMR auf Grund der Berufsunfähigkeit in Frage. Die RV prüft immer individuell und kann dabei dem REB folgen, muss aber nicht.
Darf mir mein Arbeitgeber kündigen, bin 33 Jahre im öffentl Dienst Und bin 66 geboren
Auf alle Fälle sollten Sie nicht kündigen und abwarten, was aus dem Antrag auf EMR wird. In der Regel wird eine solche befristet gewährt und Ihr Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit.
W*lfgangam 08.03.2019 | 17:45
Hallo Luna, so schnell geht es da mit Kündigungen wg. gesundheitlicher Einschränkungen nicht. Krankengeld, folgend im Rahmen der 'Nahtlosigkeitsregelung' ALG ...da laufen Sie als personale Karteileiche einfach weiter mit ;-) Zunächst: eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit (u3 Std. im ausgeübten Beruf) können Sie aufgrund Ihres Alters nicht erhalten, diese Möglichkeit besteht nur noch für vor 1962 Geborene. Trotzdem würde ich die Hoffnung in eine EM-Rente (Antrag stellen!!!) nicht aufgeben ...Pflegegrad 2 + GdB 50 ist nicht gerade eine positives Kombination für das Bestehen einer vollen Erwerbsfähigkeit (kann noch mind. 6 Std. eine Erwerbstätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben) - der Entlassungsbericht nach der Reha ist hier nicht zwingende das Nonplusultra für die DRV, die entscheidet diese Frage (unter Zuhilfenahme des eigenen soz.-med. Dienstes) selbst. Ggf. steht Ihnen eine Wiedereingliederungsmaßnahme bevor, so bald Sie wieder nicht AU sind - Ihr Arbeitgeber versucht Sie wieder 'schonend' in den normalen Arbeitsprozess einzubinden ...warten Sie die Zeit einfach ab. Und ja, auch wenn Sie nur eine teilweise EM-Rente oder eine volle befristete EM-Rente erhalten sollten, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen/'ruht' ...über das Procedere in diesem Fall klärt Sie die Personalstelle Ihres Arbeitgebers auf. Gruß w.
Laura V.am 08.03.2019 | 18:37
Du bist im Gartenbau tätig, ist das vielleicht OBI? Schwerbehinderung wird nicht in "%" sondern in Grad z.b. GdB 50 . Aufgrund Deines Pflegegrad 2 solltest du beim Versorgungsamt einen Erhöhungsantrag Deiner GdB stellen. Im übrigen bist du im öffentlichen Dienst gut aufgehoben, da wird man nicht so schnell gekündigt wie in der freien Wirtschaft.
Danielaam 08.03.2019 | 20:03
Kündigen mit Gdb und öffentlicher Dienst? Never
Kaiser am 08.03.2019 | 20:16
Zitat von Laura V. anzeigen
Hallo...zur Zeit bin ich Reha u werde nächste Woche entlassen,ich leide sehr unter Rheuma,seit Oktober 18 erhalte ich pflegegrad 2 und habe einen gdb von 50 % in meinem Entlassungsbericht steht unter 3 std in meinem jetzigen beruf ( Gartenbau ) aber über 6 std im allgemeinen Arbeitsmarkt bei sehr leichter Arbeit. Kann ich da die erwerbsminderungsrente beantragen?
Du bist im Gartenbau tätig, ist das vielleicht OBI? Schwerbehinderung wird nicht in "%" sondern in Grad z.b. GdB 50 . Aufgrund Deines Pflegegrad 2 solltest du beim Versorgungsamt einen Erhöhungsantrag Deiner GdB stellen. Im übrigen bist du im öffentlichen Dienst gut aufgehoben, da wird man nicht so schnell gekündigt wie in der freien Wirtschaft.
Seit wann ist OBI öffentlicher Dienst???
PeterTam 08.03.2019 | 21:53
Zitat von W*lfgang anzeigen
Darf mir mein Arbeitgeber kündigen, bin 33 Jahre im öffentl Dienst
Krankengeld, folgend im Rahmen der 'Nahtlosigkeitsregelung' ALG ...da laufen Sie als personale Karteileiche einfach weiter mit ;-)
Das mit der Nahtlosigkeitsregel wird nicht funktionieren, da schon eine REHA absolviert wurde. Dieser Rehabericht wird beim AA herangezogen. Da sie über 6 Std. auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann ( denn nur dieser Aspekt zählt ) wird sie sich wohl oder übel dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen. Ansonsten geht sie leer aus. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.
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