Hallo Luna,
auch wenn Sie laut Entlassungsbericht die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente eventuell nicht erfüllen, können Sie selbstverständlich einen Antrag stellen.
Zum Kündigungsrecht im öffentlichen Dienst kann ich leider keine Aussage treffen. Vielleicht kann Ihnen diesbezüglich ein anderer Forumsteilnehmer weiterhelfen.