Hallo A.Schlauch,
dem Beitrag von „Rüdiger“ muss ich leider zustimmen. Zwar gilt ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente grundsätzlich auch gleichzeitig in den anderen Mitgliedsstaaten der EU , in der Schweiz und Liechtenstein (soweit sie dort jeweils entsprechende Versicherungszeiten zurückgelegt haben) als Rentenantrag. Da diese Anträge aber in den anderen Staaten offenbar bereits abgelehnt wurden, sollten Sie sich nochmals direkt mit den zuständigen Versicherungsträgern in der Schweiz und in Liechtenstein in Verbindung setzen und dort ggf. nochmals einen neuen Antrag stellen.