Hallo Claudia,
der Vergleich wird zwischen der dann zustehenden Altersrente (Berechnung nach aktuellem Recht mit allen versicherungsrechtlichen Zeiten, incl. ggf. während der EMR gezahlter freiwilligen Beiträge) und der bisherigen Erwerbsminderungsrente durchgeführt. Ob sich die Zahlung freiwilliger Beiträge während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente überhaupt lohnt, sollten Sie daher in jedem Fall vor Aufnahme der Zahlung in einem individuellen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers prüfen lassen.
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