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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Fristverlängerung möglich ?

von Fossel18.02.2020 | 10:37
721 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, ich habe die Formulare für den Rentenantrag geschickt bekommen. Ich stelle einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Ich wurde von der Krankankasse dazu aufgefordert. Zur Abgabe habe ich eine Frist von 4 Wochen gestellt bekommen. Nun ist es so, dass ich es nicht schaffe die erforderlichen Unterlagen in dem Zeitraum zusammenzustellen. Ist es möglich, eine Fristverlängerung zur Abgabe zu erhalten ? Ich würde dann ein Schreiben diesbezüglich aufsetzen und zur berbeitenden DRV Niederlassung schicken. Oder kann ich das vergessend und die gesetzte 4 Wochenfrist ist einmalig und ultimativ ? Danke für Ihre Auskunft !

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fossel,

wie bereits beschrieben, können Sie den Antrag innerhalb der Frist mit dem Hinweis auf die nachzureichenden Unterlagen stellen.

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7 Antworten

Berateram 18.02.2020 | 10:49
Die Antragstellung können Sie durchaus in der gesetzten Frist erledigen. Im Antrag erwähnen Sie dann, dass Sie fehlende Unterlagen zeitnah nachreichen. Damit sind Sie zunächst einmal Ihrer Pflicht gegenüber der Krankenkasse nachgekommen.
PeterTam 18.02.2020 | 10:41
Einfach die KK anrufen und fragen ob es möglich ist. Wenn ja, dann schriftlich bestätigen lassen.
Fosselam 18.02.2020 | 11:25
Hallo, Danke für die Antworten ! Die Frist wurde nicht von der Krankenkasse gesetzt. Die Frist wurde von der DRV gesetzt. Das Schreiben mit der 4 Wochen Abgabefrist, wurde den Formularen beigefügt, die ich geschickt bekommen habe. Kann die Abgabefrist, die die DRV gestellt hat, nicht verlängern werden ?
Berateram 18.02.2020 | 11:39
Zitat von Fossel anzeigenausblenden
Warum sollte diese verlängert werden? Den Antrag können Sie wie erwähnt durchaus in dieser Zeit stellen und fehlende Unterlagen nachreichen. Wollen Sie etwa Zeit schinden? Ihre erneute Frage nach einer Fristverlängerung ist sonst schon sehr suspekt.
Schoenschiefam 18.02.2020 | 23:52
§ 51 Abs. 1 SGB V Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von ZEHN WOCHEN setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. ************ Egal was die gute KK da meint für Fristen zu setzen, Sie haben IMMER 10 Wochen Zeit. Weiterhin darf die KK Sie überhaupt nicht zu einen Antrag auf EM Rente auffordern. Legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid der KK ein, unter dem Hinweis der Frist in § 51 SGB V. Die KK versuchen es immer wieder. Streng genommen brauchen Sie einer Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrags nur widersprechen, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage mangelt. Empfehlen würde ich jedoch einen Widerspruch unter Bezugnahme der zu kurzen Frist. Sie haben 10 Wochen ab Zugang der Aufforderung Zeit der Aufforderung nachzukommen, bevor das Krankengeld ausgesetzt werden darf.
Siehe hieram 19.02.2020 | 02:58
Zitat von Schoenschief anzeigenausblenden
Hallo Fossel, da Sie schreiben, dass Ihnen die Frist von der DRV gesetzt wurde, nützt Ihnen dieser Beitrag von @Schönschief leider nichts (mehr). Bei der Krankenkasse müssen Sie im Moment überhaupt nichts unternehmen, als weiterhin Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dort pünktlich abzugeben. Und den Antrag bei der DRV sollten Sie innerhalb der 4-WochenFrist beantworten, wenn noch Unterlagen fehlen reichen Sie diese nach. Das wurde Ihnen ja aber auch bereits in den vorherigen Beiträgen gesagt. Die von @Schönschief angegebene Frist von "immer 10 Wochen" gilt für die Frist der DRV eindeutig NICHT.
Anti schoenschiefam 19.02.2020 | 09:38
Zitat von Schoenschief anzeigenausblenden
Aufgepasst bei diesem User. Er verweist ständig auf Widerspruch und Klage. Vermutlich ein privater Rentenberater der, wie auch in diesem Fall, Unsinn verbreitet und die Rentenversicherung in ein schlechtes Licht stellen will, um selbst Kunden abzuzocken. Glücklicherweise wird er hier fast immer enttarnt und seine Beiträge werden völlig zu Recht kritisiert. Hier wären auch mal die Administratoren gefordert, derartige Machenschaften zu unterbinden, damit solche Personen nicht diese Bühne nutzen können, um selber Profit dadurch zu machen.
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