Die Berechnung Ihrer derzeitigen Bruttorente ändert sich aufgrund der Geburt Ihres Kindes nicht.
Von Ihrer Bruttorente werden jedoch sicher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Wenn Sie bisher noch kein Kind hatten und das 23. Lebensjahr vollendet haben bzw. nach dem 31.12.1939 geboren sind, wird Ihnen dabei auch ein Beitragszuschlag von 0,25 % zur Pflegeversicherung abgezogen. Von dieser Zuschlagszahlung können Sie sich jetzt befreien. Dafür sollten Sie Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger über die Geburt informieren (z.B. Kopie Geburtsurkunde). Dies sollten Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt tun. Nur so ist gewährleisten, dass die Zuschlagspflicht ab dem Monat der Geburt entfällt. Wird der Nachweis erst später eingereicht, fällt der Zuschlag erst ab Folgemonat des Geburtsnachweises weg.