Hallo Cini Marko,
Ihre Frage wurde von „W*lfgang“ bereits beantwortet. Den rechtlichen Ausführungen und den Verweis auf die Fundstelle (Merkblatt) schließen wir uns daher an. Schon weil wir gar nicht wissen, ob vor über 20 Jahren „Ihr örtlicher Abgeordneter“ bereits Mitglied des Deutschen Bundestages war und mit der fachlichen Beantwortung Ihrer Frage nicht unbedingt in Zusammenhang steht, schließen wir uns diesem Hinweis nicht an.