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Erwerbsminderungsrente Grundrente Verminderung Altersrente

von Tom01.12.2022 | 15:34
92 Ansichten
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mich irritieren die Aussagen, dass eine Altersrente (z.B nach einer EM-Rente) durch den Grundrentenzuschlag wegen Einkommen niedriger werden kann. Ich hatte beim Leistungsfall 34 Jahre Grundrentenzeiten. Durch sittliche Verpflichtung pflege ich seit mehreren Jahren ein Elternteil und bin als Pflegeperson eingetragen. Muss ich nun damit rechnen, das meine spätere Altersrente niedriger wird? Gibt es hierzu schon Erfahrungsberichte?

4 Antworten

Schadeam 01.12.2022 | 16:15
da gibt es wohl eine "Handvoll Einzelfälle" - daher glaube ich nicht dass es dazu a) Erfahrungswerte gibt b) Betroffene gibt die dazu was sinnvolles sagen können c) Ihnen solche Erfahrungswerte etwas nutzen. Hier im Forum ist das Thema seit "irgendwelche Schlaumeier" festgestellt haben, dass die frühere Aussage "eine AR im Anschluss an die EM Rente kann nicht geringer ausfallen" in wenigen Fällen mit Grundrentenzuschlag nicht richtig sei.
Larezam 02.12.2022 | 10:46
Falls Sie kein auf den Grundrentenzuschlag anzurechnendes Einkommen haben (bzw. im vorvergangen Jahr hatten) können Sie von vornherein nicht zu den potentiell Betroffenen gehören - vielleicht kann Sie das ja schon beruhigen.
Tomam 02.12.2022 | 11:59
Danke für die Antworten. Vielleicht kann ein Experte auf diesem Beispiel antworten. Durch eine lückenlose Erwerbsbiographie, nach 34 Jahren, ist die Erwerbsminderungsrente zur Zeit ca. 1400 Brutto. Durch Rentensteigerung wird das anzurechnende Einkommen für den Alleinstehenden weiter steigen. Inzwischen sind 40 Jahre Grundrentenzeiten erreicht. Muss der zukünftige Altersrentner mit einer Kürzung seiner Altersrente rechnen?
Schadeam 02.12.2022 | 12:48
Bei dieser Rentenhöhe dürften Sie doch gar keine Grundrentenzuschläge haben, bzw. solche zu erwarten haben. So gesehen sind Sie wahrscheinlich keiner dieser betroffenen Einzelfälle.
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