Hallo ccc19,
da Sie Jahrgang 1959 sind gilt für Sie die sog. Vertrauensschutzregelung. Hiernach erhalten Versicherte bei entsprechenden gesundheitlichen Einschränkungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Ein zumutbarer Verweisungsberuf wurde dabei bei Rentengewährung durch Ihren Rentenversicherungsträger bereits geprüft. Insofern dürfte der Umzug in ein anderes Bundesland in der Regel nicht von Relevanz sein.