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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst

von Anna10.09.2022 | 07:45
162 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen! Ich werde wahrscheinlich bald eine EM-Rente beantragen. Momentan sind neue Regelungen zur Höhe des Hinzuverdienstes bei einer vollen EM-Rente im Gespräch. Angenommen diese neuen Hinzuverdienstgrenzen gibt es ab 2023. Gelten die höheren Hinzuverdienstgrenzen ab 2023 auch für mich, wenn ich die Rente noch im Jahr 2022 beantrage? Oder ist die höhere Hinzuverdienstgrenze erst bei einer Rente gültig, die im Jahr 2023 beantragt wurde? Vielen Dank im Voraus! Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir noch keine Angaben zu dem neuen Gesetzentwurf machen können.

Bitte warten Sie das weiter Gesetzgebungsverfahren ab.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Berndam 10.09.2022 | 09:15
Es handelt sich dabei um eine Planung der Regierung, ob und wie die umgesetzt wird, kann man noch nicht sagen. Ich rechne aber damit, dass es alle EM-Renten und auch die alten EU- und BU-Renten betreffen wird.
KSCam 10.09.2022 | 09:38
Wenn es kommt, gilt das ab 01.01.2023 für alle EM Rentner. Das anders zu regeln - so doof werden unsere Politiker dann wohl doch nicht sein, meine zumindest ich.
Makroam 10.09.2022 | 09:46
Wenn es kommt, gilt das ab 01.01.2023 für alle EM Rentner. Das anders zu regeln - so doof werden unsere Politiker dann wohl doch nicht sein, meine zumindest ich.
Vieeeeeel Literatur und der "Umsetzungsstand". Gruß Makro (Lehrling)
so, jetzt mit Anhang https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/8-sg…
Annaam 10.09.2022 | 20:17
Danke für die Antworten! Mal sehen, was unsere Politiker dann entscheiden.
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