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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente im Auftrag vom JC + Auswirkungen

von Tagtraum12.06.2021 | 14:20
198 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, mein Anliegen betrifft die Erwerbsminderungsrente. Aktuell bin ich Studentin und beziehe ALG II, da ich die Regelstudienzeit überschritten habe aufgrund von chronischen Erkrankungen. In diesem Jahr wurde vom JobCenter eine Prüfung meiner Erwerbsfähigkeit veranlasst; mit dem Ergebnis vom Ärztlichen Dienst, dass ich unter 3h/Tag erwerbsfähig sei (= nicht erwerbsfähig?). Die Sachbearbeiterin sicherte mir mehrfach zu, sie und das JC würden mich jetzt für ein Jahr in Ruhe lassen, damit ich mein Studium abschließen kann. Nicht mal zwei Wochen später habe ich vom JC eine Aufforderung zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente erhalten. Hier hatte ich letzte Woche bereits einen ersten telef. Beratungstermin und nächste Woche einen Termin zum Ausfüllen des Antrages. Von unterschiedlichen Mitarbeiter:innen des Rentenamtes habe ich verschiedene Antworten erhalten, die mich sehr verunsichern. (1.) Ein Mitarbeiter ist der Meinung, ich habe keinen Anspruch auf EMR, da ich schon die formalen Voraussetzungen (Zeiten) nicht erfülle. Eine Mitarbeiterin dagegen behauptet, meine gesundheitlichen Einschränkungen seien entscheidend. Was ist denn nun korrekt? (2.) Falls mein Antrag auf EMR abgelehnt werden sollte und im Ergebnis vom Ärztlichen Dienst des Rentenamtes festgestellt werden sollte, ich sei erwerbsfähig, was passiert dann? Wird mich das JC auffordern und versuchen, mich in Arbeit zu vermitteln? (3.) Falls ich einen positiven Bescheid über die EMR erhalten sollte, wie geht es dann weiter? (4.) Der Betrag wird wahrscheinlich nicht ausreichen, sodass ich bei einem anderen Amt (JC, Sozialamt?) weitere Leistungen beantragen muss, um die Miete bezahlen zu können. Meine Miete ist derzeit nicht angemessen. Sie wird vom JC übernommen, da mir von einem Facharzt attestiert wurde, dass ich nicht in der Lage bin umzuziehen oder Miterbewoher:innen aufzunehmen. Das wurde vom JC anerkannt, auch hinsichtlich der Lage bzgl. Corona. Wird das Sozialamt oder Grundsicherungsamt dies auch anerkennen? Im Grunde möchte ich mich tatsächlich auf meine Masterarbeit konzentrieren. Stattdessen muss ich mich mit den Ämtern herumärgern und das kostet mich viel Zeit und Energie. Ich habe schlaflose Nächte hinter mir und kann mich nicht konzentrieren. Mein Alltag ist von Ängsten geprägt und Sorgen, wie ich das alles schaffen soll, abgesehen von meinen gesundheitlichen Beschwerden. Nach meinem Studium strebe ich an, zu arbeiten, wahrscheinlich erst mal in Teilzeit. Wer kann mir weiterhelfen? Vielen Dank und liebe Grüße Tagtraum

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tagtraum,

ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - also die notwendigen Zeiten - erfüllen, hängt von Ihrem Eintritt der Erwerbsminderung ab. Unter Umständen haben Sie die Mindestversicherungszeit aufgrund Ihrer Ausbildung vorzeitig erfüllt. Dies können Sie nur bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger direkt klären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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23 Antworten

Tagtraumam 12.06.2021 | 15:08
Danke für Ihre Antwort. Ja, ich habe schon gearbeitet. Vor meinem Studium habe ich eine kaufmännische Ausbildung gemacht und während des Studiums hatte ich diverse HIWI Jobs und entsprechend in die RV eingezahlt. Allerdings entsprechen meine Beitragszeiten nicht den formalen Voraussetzungen der EMR. Daher ja meine Frage, ob ich EMR erhalten könnte, wie mir eine Mitarbeiterin erklärte, obwohl ich die formalen Voraussetzungen der Beitragszeiten nicht erfülle. Ihrer Aussage nach, käme es bei mir auf meine gesundheitliche Einschränkung an.
GAam 12.06.2021 | 14:34
Haben Sie überhaupt schon gearbeitet und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt? Falls nicht, haben Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und erhalten, gleichgültig ob Sie medizinisch eingeschränkt leistungsfähig sind, keine Erwerbsminderungrente. Stellt allerdings Ihr zuständiger Rententräger eine medizinische unbefristete Erwerbsfähigkeit fest, ist nicht mehr das Jobcenter, sondern das Grundsicherungsamt für Ihre Sozialleistungen zuständig. Welche Leistungen Sie dann erhalten, erfahren Sie dann beim Grundsicherungsamt. Da ist die Rentenversicherung außen vor.
GAam 12.06.2021 | 15:42
Zitat von Tagtraum anzeigenausblenden
Da hier niemand Ihren Versicherungsverlauf kennt, stellen Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente (müssen Sie ja sowieso) und warten den Bescheid ab. Und nochmal: Nein Sie erhalten keine Erwerbsminderungsrente wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie ggf. bei der Antragsaufnahme erfragen und erfahren. Verbindlich ist allerdings nur der Rentenbescheid.
Janaam 12.06.2021 | 17:28
Hartz4 und studieren? Das geht nicht mal, wenn man keine Ausbildung vorher hat. Soll das eine ernste Anfrage sein?
Tagtraumam 12.06.2021 | 18:39
Ja, das geht! Wird und wurde mir sogar vom Studierendenwerk empfohlen. Das ist selten, bin auch eher ein Ausnahmefall und viele wissen von dieser Möglichkeit nicht. Hat mich zumindest vor Wohnungslosigkeit gerettet. Ich habe mir meine Erkrankungen nicht ausgesucht. Es ist erschreckend wie, man mit Vorurteilen konfrontiert wird. Stattdessen wünsche ich mir mehr hinterfragen und selbst recherchieren.
W°lfgangam 12.06.2021 | 18:26
...interessant, WIE GENAU Sie hier _ernsthaft_ mitlesen, um dann gleich gedanklich falsch abzubiegen - und dann zu einem 'Vorwurf' neigen ...tja, wenn man/SIE wohl keine Ausbildung haben, kann das schon mal passieren ;-)) Gruß w.
Janaam 12.06.2021 | 22:19
Ich kenne einige behinderte Menschen, die kein Bafög mehr bekommen und trotz in einem Fall Kinder und ohne Möglichkeit nebenher zu arbeiten, kein Hartz4 bekommen. Nur im Fall mit den Kindern bekommen diese Hartz4. Meine Nachfrage/Vorurteile beruhen darauf.
Grobiam 13.06.2021 | 00:07
Sie sind gesundheitlich angeschlagen und nach Meinung Ihres Jobcenters erwerbsgemindert. Ob Sie das tatsächlich sind, kann Ihnen nur der Sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung attestieren. Dabei sind mehrere Szenarien denkbar. Sie stellen den Antrag und die RV stellt fest, dass Sie in der Tat erwerbsgemindert sind und auch die 3/5 Belegung mit Beitragszeiten erfüllen. Dann erhalten Sie, je nach Einschätzung eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente. Oder Sie erfüllen die Beitragszeiten nicht, dann betreibt die RV aufgrund Ihres Antrages keine weiteren Ermittlungen, kann aber im Auftrag des Jobcenters dennoch über Ihre Erwerbsfähigkeit befinden. Sollte dabei Erwerbsminderung festgestellt werden, erhalten Sie statt Alg 2 Grundsicherung. Stellt man fest, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind, bleiben Sie Kunde beim Jobcenter, incl. Vermittlungsbestrebungen. Erhalten Sie Erwerbsminderungsrente und diese reicht nicht, können Sie Leistungen dazu erhalten. Welche richtet sich danach, ob die Rente befristet oder auf Dauer ist. Bei Gewährung einer Teilrente arbeiten Sie Teilzeit dazu, bei Arbeitslosigkeit kann es u. U. bei dieser Konstellation trotzdem zur Zahlung einer vollen(Arbeitsmarkt) rente kommen. Machen Sie zunächst das, was das Jobcenter möchte, stellen Sie den Antrag, der Rest ergibt sich dann.
Henryam 12.06.2021 | 23:05
Bevor Du hauptsächlich aufgrund Deiner Vorurteile hier so viel falsches ablädst, solltest Du Dich mal besser informieren. Wenn z. B. jemand bereits ein Studium abgebrochen hat, dann kann es durchaus sein, dass er für das zweite kein Bafög bekommt oder, wenn die Bafög-Bezugszeit abgelaufen ist, man mit dem Studium noch nicht fertig ist und über keine Reichtümer verfügt.
Tagtraumam 13.06.2021 | 00:32
Danke, das ist eine sehr ausführliche Antwort, die mir auf jeden Fall weiterhilft. Ich mache mir Sorgen um die Situation, falls ich von der RV für erwerbsfähig erklärt werde, beim JC verbleibe und vermittelt werden soll. Wie soll das gehen? Was kann man in diesem Fall tun? Und ist dann das Gutachten des Ärztlichen Dienstes vom JC nichtig? Zudem hat die Dame aus der Jobvermittlung mir ja was vom Pferd erzählt und das mehrfach. Das ärgert mich einfach.
DRVam 13.06.2021 | 07:56
Zitat von Tagtraum anzeigenausblenden
Die endgültige Entscheidung über Ihre Erwerbsfähigkeit trifft allein die Rentenversicherung und nicht das Jobcenter. Genau deshalb fordert Sie Dich das Jobcenter auf einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Wenn Sie von der Rentenversicherung dann als nur teilweise oder als gar nicht erwerbsgemindert eingestuft werden, verbleibt die Zuständigkeit beim Jobcenter. Was dann möglich ist oder nicht, müssen Sie dann auch mit dem Jobcenter klären. Aber das sind doch aktuell noch ungelegte Eier. Wie hier schon mehrfach erwähnt wurde. Erst mal den Antrag stellen und die Entscheidung darüber abwarten.
KSCam 13.06.2021 | 09:07
Wenn Sie nicht erwerbsgemindert sind heißt das dass Sie arbeiten können. Demzufolge können Sie sich mit Hilfe des JC (oder eigenständig) um einen Job bemühen - genau dafür ist das JC (und auch das Arbeitsamt) doch da. Oder nicht? Und in diesem Fall wäre es nicht "das Problem der DRV" wie Sie zu Geld kommen oder Ihr Studium finanzieren. PS: wer ernsthaft studieren kann, kann höchstwahrscheinlich auch leichte Büroarbeit machen und dürfte demnach kaum erwerbsgemindert im Sinne der Rente sein - aber das wird sich im Antragsverfahren herausstellen.
KSC Ergänzungam 13.06.2021 | 09:22
Ob das JC Sie zu vermitteln versucht oder Sie in Ruhe lässt müssen Sie dort klären. Vom Grundsatz her (es mag ja Ausnahmen geben) ist frau aber beim JC gemeldet weil sie Arbeit sucht. Und nicht um Geld zu bekommen und in Ruhe gelassen zu werden. Vielleicht sollten Sie sich mit der Realtität befassen und nicht Ihren "Tagträumen" nachhängen.
Tagtraumam 13.06.2021 | 10:17
Zitat von KSC Ergänzung anzeigenausblenden
Tagträumen hänge ich nicht nach und mit der Realität habe ich mich schon lange befasst. Das ist ja das traurige. Warum jemand zum JC geht, ist mir ebenfalls bewusst. Es gibt sonst keine anderen Hilfen in Deutschland. Was das Rentenamt bescheinigt, muss ja auch nicht der Realität entsprechen, auch wenn danach letztlich gehandelt wird. Das sind nur Menschen, die Entscheidungen nach Vorgaben eines bestimmten Systems treffen und nicht objektiv handeln können. Was verstehen Sie unter "ernsthaft studieren"? Und was sind "leichte Bürotätigkeiten" für Sie?
KSCam 13.06.2021 | 13:17
Sie können natürlich alles in Frage stellen, ist Ihr gutes Recht. Aber dies ist kein Diskussionsforum! Und Ihre Rentenfrage (wenn es denn überhaupt eine war) ist beantwortet. Somit werden Ihnen DRV Experten nicht helfen können Ihre Probleme mit dem JC zu lösen.
Grobiam 13.06.2021 | 16:07
Zitat von Tagtraum anzeigenausblenden
Ob das JC Sie zu vermitteln versucht oder Sie in Ruhe lässt müssen Sie dort klären. Vom Grundsatz her (es mag ja Ausnahmen geben) ist frau aber beim JC gemeldet weil sie Arbeit sucht. Und nicht um Geld zu bekommen und in Ruhe gelassen zu werden. Vielleicht sollten Sie sich mit der Realtität befassen und nicht Ihren "Tagträumen" nachhängen.
Tagträumen hänge ich nicht nach und mit der Realität habe ich mich schon lange befasst. Das ist ja das traurige. Warum jemand zum JC geht, ist mir ebenfalls bewusst. Es gibt sonst keine anderen Hilfen in Deutschland. Was das Rentenamt bescheinigt, muss ja auch nicht der Realität entsprechen, auch wenn danach letztlich gehandelt wird. Das sind nur Menschen, die Entscheidungen nach Vorgaben eines bestimmten Systems treffen und nicht objektiv handeln können. Was verstehen Sie unter "ernsthaft studieren"? Und was sind "leichte Bürotätigkeiten" für Sie?
Sie müssen sich vor Augen führen, dass volle Erwerbsminderung bedeutet, keine 3 Stunden am Tag mehr(und dieses nicht zwangsläufig am Stück) arbeiten zu können. Hierfür werden alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betrachtet. Es geht dabei nicht um Atomphysik, sondern auch Museumswärter, Parkplatz Wächter, Bürohilfe, Sortieren, Fotokopierer, Bedienung einfachster Maschinen, Toastbrot verpacken usw. gehören bspw. dazu. Bedenken Sie, wie krank/behindert Sie sein müssen, um selbst das nicht mehr zu können.
W°lfgangam 13.06.2021 | 18:32
Zitat von Grobi anzeigenausblenden
...ist im Rahmen der 'besonderen/vorzeitigen Wartezeiterfüllung' nicht erforderlich, wenn nach Ende/Abbruch einer Ausbildung die dann erforderlichen/kurzen Beitragszeiten im Rahmenzeitraum vorliegen. Gruß w.
Tagtraumam 13.06.2021 | 20:33
Dabei sind mehrere Szenarien denkbar. Sie stellen den Antrag und die RV stellt fest, dass Sie in der Tat erwerbsgemindert sind und auch die 3/5 Belegung mit Beitragszeiten erfüllen.
...ist im Rahmen der 'besonderen/vorzeitigen Wartezeiterfüllung' nicht erforderlich, wenn nach Ende/Abbruch einer Ausbildung die dann erforderlichen/kurzen Beitragszeiten im Rahmenzeitraum vorliegen. Gruß w.
Vielen Dank auch für Ihren Kommentar. Wie ist dieser gemeint und wie kann mir dies weiterhelfen?
Tagtraumam 13.06.2021 | 20:30
Zitat von Grobi anzeigenausblenden
Tagträumen hänge ich nicht nach und mit der Realität habe ich mich schon lange befasst. Das ist ja das traurige. Warum jemand zum JC geht, ist mir ebenfalls bewusst. Es gibt sonst keine anderen Hilfen in Deutschland. Was das Rentenamt bescheinigt, muss ja auch nicht der Realität entsprechen, auch wenn danach letztlich gehandelt wird. Das sind nur Menschen, die Entscheidungen nach Vorgaben eines bestimmten Systems treffen und nicht objektiv handeln können. Was verstehen Sie unter "ernsthaft studieren"? Und was sind "leichte Bürotätigkeiten" für Sie?
Sie müssen sich vor Augen führen, dass volle Erwerbsminderung bedeutet, keine 3 Stunden am Tag mehr(und dieses nicht zwangsläufig am Stück) arbeiten zu können. Hierfür werden alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betrachtet. Es geht dabei nicht um Atomphysik, sondern auch Museumswärter, Parkplatz Wächter, Bürohilfe, Sortieren, Fotokopierer, Bedienung einfachster Maschinen, Toastbrot verpacken usw. gehören bspw. dazu. Bedenken Sie, wie krank/behindert Sie sein müssen, um selbst das nicht mehr zu können.
Danke für Ihre Ausführungen. Ich möchte ja gar keine Erwerbsminderungsrente erhalten. Nur derzeit kann ich neben dem Studium und dem Schreiben der Masterarbeit nicht täglich noch z.B. zusätzlich 4 Stunden arbeiten. Beides zusammen ist für mich derzeit nicht möglich. Das Schreiben einer Masterarbeit ist Vollzeit angedacht, also um die 40h wöchentlich. Da ich in Teilzeit aufgrund meiner chron. Erkrankungen studiere, macht das ca. 4 Stunden am Tag aus. Zudem bin nebenbei tätig als Übungsleiterin einmal in der Woche und das geht gerade an meine Grenzen. In der Vergangenheit hatte ich viele Nebenjobs, bis zu drei parallel. Das kann ich gesundheitlich nicht mehr leisten.
Tagtraumam 13.06.2021 | 20:39
Zitat von Tagtraum anzeigenausblenden
Tagtraum schrieb

Tagträumen hänge ich nicht nach und mit der Realität habe ich mich schon lange befasst. Das ist ja das traurige. Warum jemand zum JC geht, ist mir ebenfalls bewusst. Es gibt sonst keine anderen Hilfen in Deutschland.

Was das Rentenamt bescheinigt, muss ja auch nicht der Realität entsprechen, auch wenn danach letztlich gehandelt wird. Das sind nur Menschen, die Entscheidungen nach Vorgaben eines bestimmten Systems treffen und nicht objektiv handeln können.

Was verstehen Sie unter "ernsthaft studieren"? Und was sind "leichte Bürotätigkeiten" für Sie? [/quote] Sie müssen sich vor Augen führen, dass volle Erwerbsminderung bedeutet, keine 3 Stunden am Tag mehr(und dieses nicht zwangsläufig am Stück) arbeiten zu können. Hierfür werden alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betrachtet. Es geht dabei nicht um Atomphysik, sondern auch Museumswärter, Parkplatz Wächter, Bürohilfe, Sortieren, Fotokopierer, Bedienung einfachster Maschinen, Toastbrot verpacken usw. gehören bspw. dazu. Bedenken Sie, wie krank/behindert Sie sein müssen, um selbst das nicht mehr zu können. [/quote]

Danke für Ihre Ausführungen. Ich möchte ja gar keine Erwerbsminderungsrente erhalten. Nur derzeit kann ich neben dem Studium und dem Schreiben der Masterarbeit nicht täglich noch z.B. zusätzlich 4 Stunden arbeiten. Beides zusammen ist für mich derzeit nicht möglich. Das Schreiben einer Masterarbeit ist Vollzeit angedacht, also um die 40h wöchentlich. Da ich in Teilzeit aufgrund meiner chron. Erkrankungen studiere, macht das ca. 4 Stunden am Tag aus. Zudem bin nebenbei tätig als Übungsleiterin einmal in der Woche und das geht gerade an meine Grenzen. In der Vergangenheit hatte ich viele Nebenjobs, bis zu drei parallel. Das kann ich gesundheitlich nicht mehr leisten.

Ob das JC Sie zu vermitteln versucht oder Sie in Ruhe lässt müssen Sie dort klären. Vom Grundsatz her (es mag ja Ausnahmen geben) ist frau aber beim JC gemeldet weil sie Arbeit sucht. Und nicht um Geld zu bekommen und in Ruhe gelassen zu werden. Vielleicht sollten Sie sich mit der Realtität befassen und nicht Ihren "Tagträumen" nachhängen.
Tagträumen hänge ich nicht nach und mit der Realität habe ich mich schon lange befasst. Das ist ja das traurige. Warum jemand zum JC geht, ist mir ebenfalls bewusst. Es gibt sonst keine anderen Hilfen in Deutschland. Was das Rentenamt bescheinigt, muss ja auch nicht der Realität entsprechen, auch wenn danach letztlich gehandelt wird. Das sind nur Menschen, die Entscheidungen nach Vorgaben eines bestimmten Systems treffen und nicht objektiv handeln können. Was verstehen Sie unter "ernsthaft studieren"? Und was sind "leichte Bürotätigkeiten" für Sie?
Sie müssen sich vor Augen führen, dass volle Erwerbsminderung bedeutet, keine 3 Stunden am Tag mehr(und dieses nicht zwangsläufig am Stück) arbeiten zu können. Hierfür werden alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betrachtet. Es geht dabei nicht um Atomphysik, sondern auch Museumswärter, Parkplatz Wächter, Bürohilfe, Sortieren, Fotokopierer, Bedienung einfachster Maschinen, Toastbrot verpacken usw. gehören bspw. dazu. Bedenken Sie, wie krank/behindert Sie sein müssen, um selbst das nicht mehr zu können.
Danke für Ihre Ausführungen. Ich möchte ja gar keine Erwerbsminderungsrente erhalten. Nur derzeit kann ich neben dem Studium und dem Schreiben der Masterarbeit nicht täglich noch z.B. zusätzlich 4 Stunden arbeiten. Beides zusammen ist für mich derzeit nicht möglich. Das Schreiben einer Masterarbeit ist Vollzeit angedacht, also um die 40h wöchentlich. Da ich in Teilzeit aufgrund meiner chron. Erkrankungen studiere, macht das ca. 4 Stunden am Tag aus. Zudem bin nebenbei tätig als Übungsleiterin einmal in der Woche und das geht gerade an meine Grenzen. In der Vergangenheit hatte ich viele Nebenjobs, bis zu drei parallel. Das kann ich gesundheitlich nicht mehr leisten.
Nachtrag: Um ein Beispiel näher auszuführen: Es gab und gibt Zeiten und diese dauern über einige Wochen/Monate an, da war/bin ich nicht mal in der Lage aus dem Bett aufzustehen und ins Bad zu gehen. Daher wären auch die von Ihnen beschriebenen einfachen Tätigkeiten nicht möglich. Ich arbeite an mir und mein vorrangiges Ziel ist es, mein Studium abzuschließen, um einen Job zu bekommen. Das ist allerdings alles andere als einfach. Neben den gesundheitlichen Beschwerden kommen noch viele andere Probleme und die finanzielle Notlage hinzu.
Tagtraumam 13.06.2021 | 20:40
Zitat von Tagtraum anzeigenausblenden
Tagtraum schrieb

Tagträumen hänge ich nicht nach und mit der Realität habe ich mich schon lange befasst. Das ist ja das traurige. Warum jemand zum JC geht, ist mir ebenfalls bewusst. Es gibt sonst keine anderen Hilfen in Deutschland.

Was das Rentenamt bescheinigt, muss ja auch nicht der Realität entsprechen, auch wenn danach letztlich gehandelt wird. Das sind nur Menschen, die Entscheidungen nach Vorgaben eines bestimmten Systems treffen und nicht objektiv handeln können.

Was verstehen Sie unter "ernsthaft studieren"? Und was sind "leichte Bürotätigkeiten" für Sie? [/quote] Sie müssen sich vor Augen führen, dass volle Erwerbsminderung bedeutet, keine 3 Stunden am Tag mehr(und dieses nicht zwangsläufig am Stück) arbeiten zu können. Hierfür werden alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betrachtet. Es geht dabei nicht um Atomphysik, sondern auch Museumswärter, Parkplatz Wächter, Bürohilfe, Sortieren, Fotokopierer, Bedienung einfachster Maschinen, Toastbrot verpacken usw. gehören bspw. dazu. Bedenken Sie, wie krank/behindert Sie sein müssen, um selbst das nicht mehr zu können. [/quote]

Danke für Ihre Ausführungen. Ich möchte ja gar keine Erwerbsminderungsrente erhalten. Nur derzeit kann ich neben dem Studium und dem Schreiben der Masterarbeit nicht täglich noch z.B. zusätzlich 4 Stunden arbeiten. Beides zusammen ist für mich derzeit nicht möglich. Das Schreiben einer Masterarbeit ist Vollzeit angedacht, also um die 40h wöchentlich. Da ich in Teilzeit aufgrund meiner chron. Erkrankungen studiere, macht das ca. 4 Stunden am Tag aus. Zudem bin nebenbei tätig als Übungsleiterin einmal in der Woche und das geht gerade an meine Grenzen. In der Vergangenheit hatte ich viele Nebenjobs, bis zu drei parallel. Das kann ich gesundheitlich nicht mehr leisten.

Ob das JC Sie zu vermitteln versucht oder Sie in Ruhe lässt müssen Sie dort klären. Vom Grundsatz her (es mag ja Ausnahmen geben) ist frau aber beim JC gemeldet weil sie Arbeit sucht. Und nicht um Geld zu bekommen und in Ruhe gelassen zu werden. Vielleicht sollten Sie sich mit der Realtität befassen und nicht Ihren "Tagträumen" nachhängen.
Tagträumen hänge ich nicht nach und mit der Realität habe ich mich schon lange befasst. Das ist ja das traurige. Warum jemand zum JC geht, ist mir ebenfalls bewusst. Es gibt sonst keine anderen Hilfen in Deutschland. Was das Rentenamt bescheinigt, muss ja auch nicht der Realität entsprechen, auch wenn danach letztlich gehandelt wird. Das sind nur Menschen, die Entscheidungen nach Vorgaben eines bestimmten Systems treffen und nicht objektiv handeln können. Was verstehen Sie unter "ernsthaft studieren"? Und was sind "leichte Bürotätigkeiten" für Sie?
Sie müssen sich vor Augen führen, dass volle Erwerbsminderung bedeutet, keine 3 Stunden am Tag mehr(und dieses nicht zwangsläufig am Stück) arbeiten zu können. Hierfür werden alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betrachtet. Es geht dabei nicht um Atomphysik, sondern auch Museumswärter, Parkplatz Wächter, Bürohilfe, Sortieren, Fotokopierer, Bedienung einfachster Maschinen, Toastbrot verpacken usw. gehören bspw. dazu. Bedenken Sie, wie krank/behindert Sie sein müssen, um selbst das nicht mehr zu können.
Danke für Ihre Ausführungen. Ich möchte ja gar keine Erwerbsminderungsrente erhalten. Nur derzeit kann ich neben dem Studium und dem Schreiben der Masterarbeit nicht täglich noch z.B. zusätzlich 4 Stunden arbeiten. Beides zusammen ist für mich derzeit nicht möglich. Das Schreiben einer Masterarbeit ist Vollzeit angedacht, also um die 40h wöchentlich. Da ich in Teilzeit aufgrund meiner chron. Erkrankungen studiere, macht das ca. 4 Stunden am Tag aus. Zudem bin nebenbei tätig als Übungsleiterin einmal in der Woche und das geht gerade an meine Grenzen. In der Vergangenheit hatte ich viele Nebenjobs, bis zu drei parallel. Das kann ich gesundheitlich nicht mehr leisten.
Grobiam 13.06.2021 | 21:24
Dann wird es doch Zeit, dass Sie dem Ansinnen des Jobcenters folgen und den Antrag stellen, damit Ihre Leistungsfähigkeit von der RV geprüft und verbindlich festgestellt wird. Entweder auf Ihren Antrag hin oder i. A. des Jobcenters. Dann können Sie alles andere dann danach ausrichten.
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