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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente im EU-Ausland?

von Portugal:-)18.12.2017 | 22:09
3676 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, kann ich mit einer vollen Erwerbsminderungsrente in Portugal leben (meine Familie bzw. Mutter wohnt dort bzw. ist Portugiesin/ ausserdem ist das Klima für meine Krankheit besser) ? Benötige ich eine Meldeadresse in Deutschland? Vielen Dank für die Antworten. Viele Grüße, Portugal:-)

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Portugal:-),

grundsätzlich können Sie Ihre Erwerbsminderungsrente auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal ungemindert weiter beziehen. Eine Meldeadresse in Deutschland ist hierzu prinzipiell nicht erforderlich.

Im Allgemeinen sind bei einem Auslandsaufenthalt folgende Besonderheiten zu beachten:

Ziehen Sie nur vorübergehend ins Ausland, wird Ihre Rente unverändert weitergezahlt. Verlegen Sie jedoch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann sich das auf Ihre Rente auswirken. Daher sollten Sie sich vor einem Umzug ins Ausland auf jeden Fall von Ihrer Rentenversicherung beraten lassen.

Besonders in diesen Fällen kann es zu Einschränkungen bei der Rentenzahlung kommen:

- Wenn Ihnen Ihre bisherige Rente wegen voller Er­werbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zustand, bekommen Sie nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ziehen Sie jedoch in einen EU­-Mitgliedstaat, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz

oder in bestimmte Abkommensstaaten (Israel, Bosnien­Herzegowina, Kosovo, Serbien, Montenegro, Marokko und Tunesien), verbleibt es bei der bishe­rigen Rente.

- Eine Rentenminderung kann sich zudem ergeben, wenn Ihre Rente auch auf Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz beruht und Sie in ein Land ziehen, das nicht Mitglied der EU ist.

Informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger bitte rechtzeitig über Ihren Umzug, damit dieser Ihnen mitteilen kann, ob sich für Sie Ein­schränkungen ergeben, und damit die Zahlung Ihrer Rente ggf. auf Ihre Bankverbindung im Ausland umgestellt werden kann. Darüber hinaus sollten Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse über Auswirkungen auf Ihre Kranken­- und Pflegever­sicherung informieren.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Molly,

zunächst darf ich auf den Expertenbeitrag vom 19.12.2017 verweisen. Dort wurde bereits ausführlich beschrieben, was bei einem Auslandsverzug zu beachten ist.

Zu Ihrer Frage nach der Notwendigkeit einer Meldung bei der Rentenversicherung alle paar Monate kann ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht notwendig ist. Aus Sicht der Rentenversicherung spricht auch nichts dagegen, die Rente bei einem Auslandsaufenthalt weiterhin auf das bisherige Bankkonto in Deutschland zu überweisen.

Zur Klärung Ihrer Fragen empfehle ich Ihnen, einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren. Dort kann man Sie konkret zu möglichen Auswirkungen eines Auslandsverzugs auf Ihre Renten beraten. Außerdem sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Auswirkungen auf Ihre Kranken- und Pflegeversicherung informieren.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Sie können einen Antrag auf Erwerbsminderung bei der deutschen Rentenversicherung stellen. Dann prüft die deutsche Rentenversicherung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente sind:

- Vorliegen von teilweiser oder voller Erwerbsminderung,

- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und

- vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 60 Monate Beitragszeiten oder freiwillige Beiträge.

Das Vorliegen der Erwerbsminderung wird im Rahmen einer sozialmedizinischen Bewertung vorgenommen. Dazu können die Befundberichte der rumänischen Ärzte herangezogen werden. Hier wird dann eventuell der Tag des Eintritts der Erwerbsminderung festgelegt (= sogenannter Leistungsfall).

Bei der Prüfung der Mindestversicherungszeit von insgesamt 60 Monaten können in der Regel deutsche und rumänische Zeiten zusammengerechnet werden. Für die Prüfung, ob in den letzten 5 Jahren vor dem Tag des Eintritts der Erwerbsminderung 3 Jahre (= 36 Monate) Pflichtbeitragszeiten vorliegen, können um Umständen ebenfalls rumänische Pflichtbeitragzeiten berücksichtigt werden.

Für das Rentenverfahren können Sie auch einen Rechtsanwalt oder eine sonstige Person Ihres Vertrauens beauftragen. Dazu müssen Sie dieser Person eine Vollmacht für die Vertretung im Rentenantragsverfahren gegeüber der deutschen Rentenversicherung ausstellen.

Der Antrag auf eine deutsche Rentenleistung kann auch bei einem rumänischen Bezirksrentenamt gestellt werden. Von dort wird dann der Antrag an den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.

Die aktuellen Internetadressen der Bezirksrentenämter finden

Sie auch unter www.cnpp.ro/casele­teritoriale­de­pensii.

Weitere Hinweise finden Sie auch in der Broschüre "Meine Zeit in Rumänien - Arbeit und Rente europaweit" und in der Broschüre "Erwerbsminderungsrente". Beide Broschüren finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

W*lfgangam 19.12.2017 | 20:08
Hallo Portugal:-) eine Meldeadresse können Sie gerne wählen/beibehalten, wenn es den Regularien des Melderechts entspricht (von einer 'Scheinadresse' - vielleicht wegen der dtsch. Krankenversicherung - würde ich abraten, das geht auf Dauer in die Hose) - hat aber rein gar nichts mit dem Rentenansprüchen bei dauerndem Aufenthalt im Ausland zu tun ;-) Experten-Antwort hat Sie dazu bereits aufgeschlaut, dass es bei EM-Renten Besonderheiten gibt - und Sie entsprechend Ihrem Rentenbescheid zwingend entsprechenden Mitteilungspflichten an Ihre DRV unterliegen. Ein bisschen Ausland geht eben nicht ... Gruß w.
Manuelam 28.08.2018 | 20:41
Ich bin Portugiese und in Deutschland aufgewachsen und gemeldet seit 84, habe seit 2008 die Vollerwerbsminderungsrente wegen Erkrankung. Meine Frage ist, bekomme ich wenn ich komplet nach Portugal zurück möchte, Kürzungen und muß ich in deutschland Krankenversichert bleiben ? Da es auch die Vollerwerbsminderung gibt wegen Arbeitsmangelwas mich nicht betrifft aber ich da durcheinander komme. L.G Manuel
Bieneam 12.11.2018 | 01:11
Hätte dazu auch mal eine Frage und zwar wollen mein Freund und ich auf eine lange Reise zu dem Ziel an dem ins unser Herz behält.. Ich bekomme auch eine Erwerbsminderung für weitere 3 Jahre jetzt und mich würde interessieren ob ich die auf der Reise evtl nicht mehr bekomme oder doch noch weiterhin meine Rente bekomme? LG B
Stachelam 12.11.2018 | 05:34
Zitat von Biene anzeigenausblenden
Liebes Forum, kann ich mit einer vollen Erwerbsminderungsrente in Portugal leben (meine Familie bzw. Mutter wohnt dort bzw. ist Portugiesin/ ausserdem ist das Klima für meine Krankheit besser) ? Benötige ich eine Meldeadresse in Deutschland? Vielen Dank für die Antworten. Viele Grüße, Portugal:-)
Hätte dazu auch mal eine Frage und zwar wollen mein Freund und ich auf eine lange Reise zu dem Ziel an dem ins unser Herz behält.. Ich bekomme auch eine Erwerbsminderung für weitere 3 Jahre jetzt und mich würde interessieren ob ich die auf der Reise evtl nicht mehr bekomme oder doch noch weiterhin meine Rente bekomme? LG B
Es ist doch alles gesagt. Teilen Sie Ihrem Rententräger Ihr Vorhaben mit, damit dieser über die medizinische Unbedenklichkeit Ihrer Reise gegenüber den Einschränkungen die zu Ihrer EM-Rente geführt haben entscheiden kann und schon steht Ihrer Reise nichts mehr entgegen.
Mollyam 12.02.2019 | 23:32
Ich habe die Voll Erwerbsminderung mit nahtlosen Übergang 2024 in meine Altersrente aus gesundheitlichen Gründen. Da ich nun leider auch noch verwitwet bin und wir nie groß in Urlaub wegen Familien. Pflegefall reisen konnten, ich heute Angst vor'm fliegen habe überlege ich neue Wege unZiele um noch selbst ein paar bessere Jahre als bisher gesundheitlich zu erzielen. Endlich auch einmal in die Ferne reisen, vielleicht ja als D Erwerbsminderterentnerin zu ziehen um lange dort zu Urlauben oder sogar für länger dort zu leben wo es warm ist! was meinen Knochen u meiner Psyche dauerhaft mehr als gut tät. Die Kinder leben ihr eigenes Leben mit ihren Fam. und sehr auch ihren angeheirateten Neuverwandten. Alle Versprechungen zum Bsp. wenn wir von Hessen zurück zögen zu ihnen waren Heuchelei des eigenen Nutzen zu liebe um nicht immer erst weit zununsvreusen zu müssen. Es hat uns bisher hier wo wir seid 2017 wieder leben eher oft reuevoll tief traurugbgemacht. Ich erwartete zum Glück nichts von Ihnen, nur für meinen Mann solangevervschwerkrank noch hier am Leben war ein paar noch gemeinsame, schöne Erlebnisse. Ich selbst erwarte nichts, auch nicht einmal im hohen Alter von Ihnen dachste oft sich selbst widersprachen in vielem seid sie Eugene Wege gehen. Familiären Verlass nur in großer Not im plötzlichen Leid noch stattfand u oft aus eigenem schlechten Gewissen falscher vorheriger Handlungen. Ich habe darum längst auch eine zusätzliche Pflegeversicherung um einmal nicht von deren beruflich Medizin. Fachkenntnissen in Gnade durch meine Kinder zu fallen und gar abhängig zu werden. Sie wollten immer jegliche Freiheut und familiäre Unabhängigkeit und ich will es heute wissentlich den Erfahrungen auch. War mein Leben lang zig Jahre und immer wieder genug von Familie.schweren Pflegefällen abhängig und sehr eingeschränkt, sogar trotz Voll und auch Teilzeit Berufstätigkeit. Meine Gesundheut ist nicht grundlos so wie diese nur noch ist. Sie wird körperlich auch nicht besser werden. Aber in der Sonne könnte ich es vielleicht hinauszögern und meine Muskeln noch etwas stärken um nicht zu schnell zu schwinden ... Europa hat ja schöne relativ noch sichere Wohngegenden. Könnte ich problemlos in ein Europ. Land meiner Wahl als Voller Erwerbsminderungsrentner umziehen? Muss ich mich dann aller 3 oder 6 Monate immer zurückfliegen um mich korrekt in D zu melden? Könnte ich auch mein altes Konto in D behalten? Oder müsste ich besser hier in D weiterhin eine Kl. Wohnung behalten , als meine Meldeadresse ? ODER darf ich eine Adresse mit Wohnsitz als Hauptsitz oder Nebenwohnsitz auch im europä. Ausland als Deutsche und weiterhin auch die Erwerbsminderungsrente und Witwenrente von D auf mein altes Konto beziehen? Ist es besser alles vorher sogar juristisch, notariell hier in D zuregeln oder wer wäre für mich zur Hilfestellung darin zuständig? Ich bedanke mich für Ihre Rückantwort herzlichst im Voraus, mit freundlichen Grüßen
Mikeam 11.06.2019 | 12:02
Hallo zusammen, ich habe auch einige Fragen. Ich bin 46 Jahre alt und lebe seit 5 Jahren in Rumänien - bin in Deutschland abgemeldet, aber habe 18 Jahren meine Versicherungen an der deutsche Staat gezahlt als Selbstständige Monteur. Ich habe eine schlimme Lungenerkrankung, die mich nicht mehr arbeiten lässt. Meine Frage ist ob ich in Deutschland Erwerbsminderungsrente beantragen kann? Ich war und bin in Rumänien behandelt worden - reichen diese Dokumente für die Rente? Des weiteren möchte ich noch mitteilen das ich nicht Transportfähig bin - kann einen Rechtsanwalt für mich das beantragen? Kann das einen rumänischen Rechtsanwalt sein oder muss umbedingt deutsch sein? Für euere Antwort bedanke ich mich im vorraus.
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