Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Portugal:-),
grundsätzlich können Sie Ihre Erwerbsminderungsrente auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal ungemindert weiter beziehen. Eine Meldeadresse in Deutschland ist hierzu prinzipiell nicht erforderlich.
Im Allgemeinen sind bei einem Auslandsaufenthalt folgende Besonderheiten zu beachten:
Ziehen Sie nur vorübergehend ins Ausland, wird Ihre Rente unverändert weitergezahlt. Verlegen Sie jedoch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann sich das auf Ihre Rente auswirken. Daher sollten Sie sich vor einem Umzug ins Ausland auf jeden Fall von Ihrer Rentenversicherung beraten lassen.
Besonders in diesen Fällen kann es zu Einschränkungen bei der Rentenzahlung kommen:
- Wenn Ihnen Ihre bisherige Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zustand, bekommen Sie nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ziehen Sie jedoch in einen EU-Mitgliedstaat, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz
oder in bestimmte Abkommensstaaten (Israel, BosnienHerzegowina, Kosovo, Serbien, Montenegro, Marokko und Tunesien), verbleibt es bei der bisherigen Rente.
- Eine Rentenminderung kann sich zudem ergeben, wenn Ihre Rente auch auf Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz beruht und Sie in ein Land ziehen, das nicht Mitglied der EU ist.
Informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger bitte rechtzeitig über Ihren Umzug, damit dieser Ihnen mitteilen kann, ob sich für Sie Einschränkungen ergeben, und damit die Zahlung Ihrer Rente ggf. auf Ihre Bankverbindung im Ausland umgestellt werden kann. Darüber hinaus sollten Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse über Auswirkungen auf Ihre Kranken- und Pflegeversicherung informieren.
Hallo Molly,
zunächst darf ich auf den Expertenbeitrag vom 19.12.2017 verweisen. Dort wurde bereits ausführlich beschrieben, was bei einem Auslandsverzug zu beachten ist.
Zu Ihrer Frage nach der Notwendigkeit einer Meldung bei der Rentenversicherung alle paar Monate kann ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht notwendig ist. Aus Sicht der Rentenversicherung spricht auch nichts dagegen, die Rente bei einem Auslandsaufenthalt weiterhin auf das bisherige Bankkonto in Deutschland zu überweisen.
Zur Klärung Ihrer Fragen empfehle ich Ihnen, einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren. Dort kann man Sie konkret zu möglichen Auswirkungen eines Auslandsverzugs auf Ihre Renten beraten. Außerdem sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Auswirkungen auf Ihre Kranken- und Pflegeversicherung informieren.
Hallo,
Sie können einen Antrag auf Erwerbsminderung bei der deutschen Rentenversicherung stellen. Dann prüft die deutsche Rentenversicherung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente sind:
- Vorliegen von teilweiser oder voller Erwerbsminderung,
- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und
- vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 60 Monate Beitragszeiten oder freiwillige Beiträge.
Das Vorliegen der Erwerbsminderung wird im Rahmen einer sozialmedizinischen Bewertung vorgenommen. Dazu können die Befundberichte der rumänischen Ärzte herangezogen werden. Hier wird dann eventuell der Tag des Eintritts der Erwerbsminderung festgelegt (= sogenannter Leistungsfall).
Bei der Prüfung der Mindestversicherungszeit von insgesamt 60 Monaten können in der Regel deutsche und rumänische Zeiten zusammengerechnet werden. Für die Prüfung, ob in den letzten 5 Jahren vor dem Tag des Eintritts der Erwerbsminderung 3 Jahre (= 36 Monate) Pflichtbeitragszeiten vorliegen, können um Umständen ebenfalls rumänische Pflichtbeitragzeiten berücksichtigt werden.
Für das Rentenverfahren können Sie auch einen Rechtsanwalt oder eine sonstige Person Ihres Vertrauens beauftragen. Dazu müssen Sie dieser Person eine Vollmacht für die Vertretung im Rentenantragsverfahren gegeüber der deutschen Rentenversicherung ausstellen.
Der Antrag auf eine deutsche Rentenleistung kann auch bei einem rumänischen Bezirksrentenamt gestellt werden. Von dort wird dann der Antrag an den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
Die aktuellen Internetadressen der Bezirksrentenämter finden
Sie auch unter www.cnpp.ro/caseleteritorialedepensii.
Weitere Hinweise finden Sie auch in der Broschüre "Meine Zeit in Rumänien - Arbeit und Rente europaweit" und in der Broschüre "Erwerbsminderungsrente". Beide Broschüren finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Es ist doch alles gesagt. Teilen Sie Ihrem Rententräger Ihr Vorhaben mit, damit dieser über die medizinische Unbedenklichkeit Ihrer Reise gegenüber den Einschränkungen die zu Ihrer EM-Rente geführt haben entscheiden kann und schon steht Ihrer Reise nichts mehr entgegen.Liebes Forum, kann ich mit einer vollen Erwerbsminderungsrente in Portugal leben (meine Familie bzw. Mutter wohnt dort bzw. ist Portugiesin/ ausserdem ist das Klima für meine Krankheit besser) ? Benötige ich eine Meldeadresse in Deutschland? Vielen Dank für die Antworten. Viele Grüße, Portugal:-)Hätte dazu auch mal eine Frage und zwar wollen mein Freund und ich auf eine lange Reise zu dem Ziel an dem ins unser Herz behält.. Ich bekomme auch eine Erwerbsminderung für weitere 3 Jahre jetzt und mich würde interessieren ob ich die auf der Reise evtl nicht mehr bekomme oder doch noch weiterhin meine Rente bekomme? LG B
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