Hallo Stalevo100,
Sie haben sich Ihre Frage dem Grunde nach bereits selbst beantwortet. Sollten aber noch rentenrechtliche Zeiten oder Sachverhalte nach eintritt des Versicherungsfalles zurückgelegt worden sein, so kann eine Umwandlung zu einer, in der Regel allerdings nicht allzu großen, Erhöhung des Rentenanspruches führen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.