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Erwerbsminderungsrente in Altersrente umwandeln

von Stalevo10006.01.2010 | 10:23
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6 Antworten

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Ich beziehe seit 18 Monaten eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung mit 10,8 % Abschlag. Ich könnte jetzt mit Alter 60 eine Altersrente wegen Schwerbehinderung (80 %) ebenfalls mit 10,8 % Abschlag beziehen. Mindert sich dieser Abschlag bei einer späteren Umwandlung bzw. entfällt er, wenn die Altersrente für Schwerbehinderte erst ab Alter 63 bezogen wird? Oder bleibt es generell bei dem Abschlag von 10,8 %? auch bei dem späteren Bezug von Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Stalevo100,

Sie haben sich Ihre Frage dem Grunde nach bereits selbst beantwortet. Sollten aber noch rentenrechtliche Zeiten oder Sachverhalte nach eintritt des Versicherungsfalles zurückgelegt worden sein, so kann eine Umwandlung zu einer, in der Regel allerdings nicht allzu großen, Erhöhung des Rentenanspruches führen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

5 Antworten

Stalevo100am 06.01.2010 | 11:13
Hallo Karina, vielen Dank für die umgehende Antwort. Meine Schwerbehinderung wurde erst 2005 festgestellt. Um den von Ihnen zitierten Vertrauenschutz beanspruchen zu können, hätte die Behinderung am 16.11.2000 bestehen müssen. Für mich gilt wohl der 1.1.2007. Danach kann ich diese Altersrente abschlagsfrei ab Alter 63 oder ab Alter 60 mit 0,3 % Abschlag für jeden vor Alter 63 liegenden Bezugsmonat erhalten. Die Auswirkungen einer vorherigen mit 10,8% Abschlag bezogenen vollen Erwerbsminderungsrente sind mir somit noch nicht klar. Freundliche Grüße Stalevo
Karina13am 06.01.2010 | 11:04
Hallo Stalevo, seit wann sind Sie schwerbehindert? Wenn Sie vor dem 16.11.1950 geb sind und zu diesem Zeitpunkt schon 50%GdB hatten, haben Sie Vertrauensschutz und könnten nun mit 60 in die abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte wechseln. Aber nur, wenn Vertrauensschutz besteht. Ich habe das im letzten Jahr so gemacht und meine 10,8 Abschläge sind weg. MfG Karina13
Stalevo100am 06.01.2010 | 12:06
Hallo Karina, nach Durchsicht des Forums stelle ich fest, dass dieses Thema schon mehrfach behandelt wurde. Ergebnis: Der Abschlag von 10,8 % bleibt mir auch bei jeder Form der Altersrente. Also kann ich mir den Aufwand eines neuen Rentenantrages wohl ersparen. Freundliche Grüße Stalevo
Stalevo100am 06.01.2010 | 17:38
Hallo Experte, vielen Dank für Ihre Mühe. Einen Beratungstermin hatte ich bereits.Die jetzt geklärte Frage hatte ich dort nicht auf meiner Liste.Zu einer Änderung des Rentenbetrages erhielt ich analog zu Ihrer Antwort die Auskunft, dass keine Rentenminderung eintreten wird. Sie sei in geringem Umfang wahrscheinlich, da noch wenige Beitragsmonate am Ende des Versicherungsverlaufes fehlen. Allerdings werden dann wohl auf diese Monate bezogene Zurechnungszeiten entfallen. Freundliche Grüße Stalevo.
Stalevo100am 06.01.2010 | 17:50
Hallo Experte, eine Formulierung ist mir wohl nicht ganz gelungen. Es muss natürlich heißen: ...Eine geringe Rentenerhöhung sei wegen weniger fehlender Beiträge im Versicherungsverlauf wahrscheinlich... Nochmals vielen Dank und Grüße Stalevo
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