Hallo Klaus,
rufen Sie bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an, lassen sich individuell beraten und eine entsprechende Rentenauskunft zusenden.
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Hallo Klaus,
rufen Sie bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an, lassen sich individuell beraten und eine entsprechende Rentenauskunft zusenden.
Ergänzend: > von @Klaus "Ich bin heute 63 Jahre alt." Das/"Umwandlung" geht auch ohne GdB 50 bei vorhandenen 35 Jahren. Noch laufende Versicherungszeiten (ALG/KG), die bei Feststellung EM _in_ die Zurechnungszeit fallen, _könnten_ bei Umwandlung in Altersrente vielleicht/einen kleinen Mehrbetrag ergeben. Tipp an @Klaus: Sofern JETZT keine parallelen Versicherungszeiten mehr laufen, beantragen Sie die Neufeststellung in Altersrente - weniger kann es nicht werden, Ihre Beratungsstelle vor Ort wird Sie weiter informieren/unterstützen. Gruß w.Hallo, ich bin geboren 1957 und beziehe seit 2013 eine volle Erwerbsminderungsrente. Nun habe ich gelesen das bei der EM Rente -Alg1 und Krankenzeiten -unmittelbar vor Antritt damals (Änderung in 2017) nicht mitgerechnet wurden, sondern nur die Zurechnungszeit bis 60. Dadurch kann sich bei Bezug der Altersrente eine Neuberechnung (nur auf Antrag) lohnen. Ich bin 2013 mit einem Abzug von 10,8% in Rente gegangen. Ich bin heute 63 Jahre alt. Besteht heute für mich eine Möglichkeit schon vor meinem Alter 65 und 11 Monate in Altersrente zu gehen? Gibt es eine vorgezogene Altersrente für Erwerbsminderungsrenten? Vielen Dank KlausDas wäre bspw. möglich, wenn Sie Schwerbehindert sind(min. GdB 50)und 35 Jahre voll haben. Dann können Sie die EMR umwandeln lassen und hätten monetär kein Verlust, sofern nichts anderes anhängig ist.
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