Hallo Sina,
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen Sie regelhaft nur, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit nachweisen müssen.
Im Falle der Prüfung der Weiterbewilligung der Zeitrente oder im Rahmen der Rentenkontrolle werden in der Regel die behandelnden Ärzte angeschrieben. Dadurch, dass Sie weiterhin in Behandlung sind, ist der Krankheitsverlauf dokumentiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.