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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente kündigen

von Köhler12.10.2022 | 18:37
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Hallo, ich beziehe seit 3 Jahren die volle Erwerbsminderungsrente. Seit ein paar Monaten bin ich auf geringfügiger Basis selbstständig und möchte den schritt wagen voll selbstständig zu sein. Mit Hilfe meiner Frau wird das bestimmt auc gesundheitlich klappen. Meine Frage: Wie kündige ich die Zahlung für die EMR? bzw. Geht das einfach so? Mit freundlichen Grüßen Köhler

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Köhler!

Teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger schriftlich den Sachverhalt mit und bitten um Klärung, welche Auswirkungen dies auf Ihre Erwerbsminderungsrente haben wird.

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6 Antworten

Abschlägeam 12.10.2022 | 19:34
Hallo Köhler, eine Erwerbsminderungsrente ist kein 'Arbeitsvertrag' und kann also auch nicht gekündigt werden. Es ist Ihnen aber auch nicht anzuraten, auf die EM-Rente zu verzichten, denn Sie können Ihr Vorhaben evtl. dennoch durchführen. Handelt es sich um eine befristete EM-Rente? Oder wurde diese unbefristet bewilligt? Wenn es sich um eine befristete EM-Rente handelt, sollten Sie dennoch einen Weiterbewilligungsantrag stellen, denn damit wäre dann ja ein 'fixes Einkommen' zunächst weiter gesichert. Wenn es eine unbefristete EM-Rente ist, kann es sein, dass die EM-Rente bis zu Null gekürzt wird (je nach Einkommen), der Status 'erwerbsgemindert' dadurch aber nicht zwingenderweise wegfällt. Bedenken Sie dabei auch, dass Sie selbst die Arbeitszeitbeschränkungen <3h zunächst weiter einhalten sollten und den Rest dann Ihre Frau weiterhin erledigen sollte. Und es ist ja auch eine deutliche Anhebung des Hinzuverdienstes in Planung (noch nicht ganz gesetzlich abgesegnet), demnach dürften Sie ca. 17.000 EUR zu Ihrer EM-Rente hinzuverdienen. Und das muss ja auch erst einmal erwirtschaftet werden (Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn). In beiden Fällen sollten Sie sich an Ihre zuständige DRV wenden und Ihr Vorhaben dort schildern (Arbeitsaufwand, Art der Tätigkeit, voraussichtlicher Verdienst > = sorgfältige Schätzung des vermutlichen steuerpflichtigen Gewinns, da selbstständig). Und dann entscheidet Ihre zuständige DRV, ob Sie (zunächst) weiter volle oder doch gleich nur noch halbe oder schlimmstenfalls gar keine EM-Rente mehr erhalten. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung! Also falls es sich um eine befristete EM-Rente handelt, wäre mein Rat ganz klar 'Weiterbewilligung trotzdem' beantragen. Viel Erfolg und alles Gute!
Köhleram 12.10.2022 | 19:50
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Mein Zeitpensum wird weiterhin bei 3 Stunden bleiben. Meine Frau wird jedoch mithelfen, muss ich sie dann als arbeitnehmer einstellen? Im prinzip macht sie das ja für mich und will kein Geld dafür (logisch). Also kann ich quasi in der Erwerbsminderungsrente bleiben und trotzdem mehr hinzuverdienen? Mit freundlichen Grüßen Köhler
Schadeam 12.10.2022 | 19:23
Teilen Sie der DRV mit dass Sie ab xx.xx.2022 wieder in Vollzeit selbständig tätig sind und dass Ihr voraussichtlicher Gewinn aus der Selbständigkeit xxxx € beträgt. Und dann warten Sie ab wie die DRV reagiert.
Schadeam 12.10.2022 | 19:55
Sie erwarten jetzt aber keine Tipps wie Sie am besten "mauscheln" können? PS: 2023 dürfte die Verdienstgrenze ohnehin bei ca 27.000€ liegen und wenn Sie 3 Stunden einhalten,.....aber das kann bei einem Selbständigen eh kaum überprüft werden....
Abschlägeam 12.10.2022 | 21:05
Hier ist glaub ich ein kleiner Tippfehler, ich meine, es sind ca. 17.000,00 im Gespräch... Aber in beiden Fällen also deutlich mehr als die bisherigen 6.300,00.
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