Hallo User Mila 1965,
grundsätzlich sind Sie als Rentenbezieherin verpflichtet, Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen, dass Sie überhaupt eine Beschäftigung aufgenommen haben. Auch wenn es nur ein Minijob ist.
Sollten Sie in dem zeitlichen und entgeltlichen Rahmen bleiben, max. 3 Stunden täglich und max. 6.300 EUR brutto jährlich, die für die Rente wegen voller Erwerbsminderung gegeben sein müssen, kann Ihnen zunächst nichts passieren. Es liegt nun im Ermessen des Rentenversicherungsträgers, ob eine medizinische Überprüfung vorgenommen wird oder nicht. Hier kommt es darauf an, welche Beschäftigung werden Sie ausüben und auf Grund welcher Erkrankungen haben Sie die Rente bewilligt bekommen.
Natürlich können Sie im Vorfeld Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen und die ganze Sache schon einmal klären, damit Sie sich entscheiden können, ob Sie die Beschäftigung aufnehmen oder nicht.