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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente mit 25

von Katrin P.23.07.2010 | 19:20
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Ich, 25 Jahre, ledig, keine Kinder bin seit Okt 2008 krankgeschrieben und seit Ende 2009 ganz erwerbsunfähig. Habe in den vergangenen Monaten mehrere Anträge gestellt.... auf med. Reha, berufliche Reha (Teilhabe am Arbeitsleben) - BIS JETZT LEIDER IMMER WIEDER ABGELEHNT. Jetzt wurde mir ein Antrag für die Erwerbsminderungsrente zugeschickt den ich ausfüllen soll. Meine Frage, habe ich überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente? Nach meiner Ausbildung 2004-2007 habe ich nämlich nur ein Jahr arbeiten können. Macht insgesamt 4 Jahre! Mir wurde mitgeteilt das man mind. 5 Jahre gearbeitet haben muss und trotzdem muss ich diesen Antrag ausfüllen?! Ich verstehe die Welt nicht mehr .... Hat jemand einen Tipp für mich wie ich weiter vorgehen soll?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe guten Beitrag von "Zelda". Zusatz: Wenn die KK und AfA Sie nicht aufgefordert haben, müssen Sie keinen Antrag stellen.

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4 Antworten

zeldaam 23.07.2010 | 20:15
Hallo Katrin P., es müssen nicht 5 Jahre Arbeit, sondern 60 Kalendermonate = 5 Jahre mit Beitragszeiten, die bis zum Eintritt der Erwerbsminderung vorhanden sein müssen.(sogenannte allgemeine Wartezeit) Zu diesen Beitragszeiten zählt z.B. auch der Bezug von Krankengeld. Außerdem gibt es für den von Ihnen geschilderten Fall (Erwerbsminderung während oder kurz nach der Ausbildung) noch die sogenannte vorzeitige Wartezeiterfüllung. Will heißen: Sofern innerhalb von 7 Jahren nach dem Ende einer Ausbildung eine volle Erwerbsminderung eintritt, ist die allgememeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten nicht notwendig. Sie führen aus, dass Ihnen die Antragsvordrucke für die Rente nach der Ablehnung der Reha- Maßnahmen zugesandt wurden. Ich vermute daher, dass der Rentenversicherungsträger vorher geprüft hat, ob Ihnen eine Rente überhaupt bewilligt werden kann. Es wäre sonst etwas peinlich bis sinnlos, Sie erst aufzufordern einen Antrag zu stellen, um ihn danach gleich ablehnen zu müssen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, so wirkt ein Telefonanruf manchmal Wunder: Rufen Sie doch am Montag beim Rentenversicherungsträger an und fragen, ob die "versicherungsrechtlichen Voraussetzungen" bzw. die Wartezeit erfüllt sind. Übrigens: Einen Rentenantrag stellen müssen Sie von seiten des Rentversicherungsträgers nicht. Nur wenn Sie von der Krankenkasse nach § 51 SGB V oder von der Agentur für Arbeit aufgefordert wurden, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen, dann sind Sie grds. verpflichtet, den Rentenantrag zu stellen (sogenanntes eingeschränktes Dispositions- oder Gestaltungsrecht). MfG zelda
Stefam 24.07.2010 | 10:54
Damit Sie auch richtig entscheiden können, ob Sie einen Rentenantrag stellen, würd ich Ihnen raten bei der Deutschen Rentenversicherung anzurufen und eine Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Rente einzuholen. Im voraus (also ohne Rentenauskunft) kann man nur sehr schwer (bis gar nicht) abschätzen wieviel an Rente rauskommt. Bei 25jährigen reicht die Spanne so zwischen 20 EUR und 1000 EUR.
Katrin P.am 26.07.2010 | 00:03
Schonmal vielen Dank für die Antworten! Jetzt habe ich gestern einen Brief von der Rentenversicherung bekommen und wurde daraufhin gewiesen, das mir Leistungen (Hartz 4) gekürzt werden, wenn ich den Antrag nicht innerhalb der nächsten 14 Tage zurücksende. Weder Krankenkasse noch die Agentur für Arbeit haben mich aufgefordert einen Rehaantrag oder Rentenantrag zu stellen. Das mit der med. Reha hab ich mir "ausgedacht" Wenn ich das richtig verstanden hab, muss ich keinen Antrag stellen, da ich weder von der Krankenkasse, noch von der Agentur für Arbeit aufgefordert wurde diesen Antrag zu stellen?!?
zeldaam 27.07.2010 | 21:48
Hallo Katrin P. das verstehe ich jetzt nicht ganz: Die Rentenversicherung teilt Ihnen mit, dass die Hartz 4 - Leistungen gekürzt werden ??? Das kann eigentlich nur die ARGE / das Jobcebter - die zahlen Hartz 4 und könnten es daher kürzen. Die Rentenversicherung kann Ihnen maximal mitteilen, dass Ihr Antrag wegen mangelnder Mitwirkung abgelehnt werden müsste, wenn Sie die Formanträge nicht einsenden, Allerdings kann das Jobcenter / die ARGE einen formlosen Rentenantrag für Sie bei der Rentenversicherung stellen. Dies scheint mir in Ihrem Fall geschehen zu sein. Sollten Sie in diesem Fall die Rentenformanträge nicht einsenden, so würde die Rentenversicherung der ARGE / dem Jobcenter mitteilen, dass Sie nicht mitwirken und daher der Rentenantrag nicht bearbeitet werden konnte. Was die ARGE dann macht, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Ob die ARGE sich an die Rentenversicherug gewandt hat, lässt sich am besten mit einem Telefonanruf klären. MfG zelda
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