Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenOffensichtlich haben Sie Ihre Erziehungszeiten dem RV-Träger noch nicht mitgeteilt.
Sie sollten z.B. eine Auskunftsberatungsstelle eines Rentenversicherungsträgers oder das Versicherungsamt bei der zuständigen Stadtverwaltung aufsuchen. Dort stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung und lassen gleichzeitig die Erziehungszeiten klären. Sie sollten zur Antragstellung das Familienstammbuch mitbringen.
Desweiteren können Sie dann auch gleichzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungrente stellen.
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