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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente nach 18 Monate

von Zahn um Zahn15.04.2019 | 12:57
238 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, bitte um Infos: folgender Fall privat kranken versichert , anschließend kann man sich ja max 18 Monate freiwillig Pflicht versichern in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber was kommt dann ggf. im Anschluss? Erwerbminderungsrente ? Oder tritt eine ggf. vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung dann ein? Also wieso geht das nur 18 Monate und was folgt dann ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zahn um Zahn,

den Ausführungen von Rentenschmied ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen.

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5 Antworten

Klugpuperam 15.04.2019 | 13:07
Wer nicht gesetzliche krankenversichert ist, kann sich auf Antrag pflichtversichern, für den Zeitraum, in dem normalerweise Krankengeld gezahlt würde. Einfach mal den Paragraphen 4 SGB VI lesen, der verweist aber zurück auf den Paragraphen 3.
H.am 15.04.2019 | 13:22
Da wird ja dann wohl nur die Grundsicherung übrig bleiben.
Rentenschmiedam 15.04.2019 | 13:10
Hallo, die 18 Monate stehen so im Gesetz § 4 Abs. 3 Nr. 2 Sozialgesetzbuch VI. Die Befristung entspricht dem Leistungsrahmen bei Krankengeldbezug. Damit erreicht man eine Gleichstellung der Personenkreise. Nach 18 Monaten Krankengeld steht der gesetzliche Versicherte auch vor der Frage wie es jetzt weitergeht. Eine EM-Rente schließt sich nicht automatisch an, diese ist zu beantragen. Eine "Berufsunfähigkeitsversicherung" gibt es bei der gesetzlichen RV nur nach § 240 SGB VI für Personen die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Diese können dann bei Berufsunfähigkeit eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten. Handelt es sich um eine private Versicherung gegen eine Berufsunfähigkeit, so erfragen Sie bitte bei Ihrer privaten BU-Versicherung die Voraussetzungen derselben. Mit besten Grüßen
Rentenschmiedam 15.04.2019 | 13:36
Hallo, erhalten Sie keine EM-Rente dann können Sie nach Auffassung der DRV entweder auf dem Arbeitsmarkt ausreichend tätig sein, oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente sind nicht erfüllt. Bei ersterer Variante melden Sie sich beim Jobcenter arbeitslos oder sie gehen bei Fortbestand des bisherigen Arbeitsverhältnisses wieder arbeiten. Sind Sie zwar erwerbsgemindert, die Voraussetzungen für die Rente sind aber nicht erfüllt bleibt u.U. wirklich nur der Weg in die Grundsicherung, Hartz 4 oder Sozialhilfe (wie immer die Leistung bis dahin genannt wird - die nächste Gesetzesänderung kommt bestimmt). Mit besten Grüßen
Zahn um Zahnam 15.04.2019 | 13:16
OK, und wenn man keine Erwerbsminderungsrente bekommt was kann man dann beantragen ?
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