Dem Beitrag von „Unbekannt“ kann ich insoweit zustimmen. In der Regel wird eine bereits bezogene Erwerbsminderungsrente bis zum 65. Lebensjahr (Beginn der Regelaltersrente) gezahlt.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.